Mord an Frauke Liebs
17.12.2018 um 11:40birkensee schrieb:Und wenn die Aufzeichnungen der Telefonate von Freitag und Samstag vorgelegen hätten und die Kripo damit die Gelegenheit zu einer professionellen Auswertung gehabt hätte, wären ihre Zweifel an einer Entführung - davon ich völlig überzeugt - verschwunden.Wo geht in diesen 2 Telefonaten (Fr. + Sa.) denn hervor, dass es sich um eine Entführung handelt? Das entspringt doch nur rein deiner Phantasie.
Im Gegenteil, dieses "wirst du festgehalten", diese Frage wird erst im letzten Telefonat gestellt und davor taucht fast eine Woche lange diese Frage in keinem einzigen Gespräch (als Idee) auf.
Bleiben wir doch mal bei den harten Tatsachen.
Für die Polizei ist es doch von Haus aus so, dass vermisste Personen fast alle wieder irgendwann auftauchen - lebendig! Das eine vermisste Person als Leiche im Wald wieder auftaucht, ist doch extrem unwahrscheinlich. Und so stellt sich die Situation für die Polizei dar.
Es ist schon bemerkenswert, dass trotzdem (wohl aus Druck heraus, welchen Mutter Liebs ausübte auf die Polizei) eine Handyortung überhaupt gemacht wurde. Eine Gesprächsüberwachung ist aber schon eine ganz andere Hausnummer und so ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre eines Menschen, dass sich der Täter zu 99% sicher sein konnte, dies wird nicht passieren. Man kommt also völlig ohne Insiderinformationen (aus dem nahen Umfeld von Frauke aus), um zu wissen, dass Polizei keine Sprachaufzeichnungen machen wird.
birkensee schrieb:Hätte die Kripo Chris nach dem 1. Anruf am Donnerstag mit technischen Hinweisen (eventuell auch mit der Bereitstellung einer technischen Ausrüstung) bei der Aufzeichnung der folgenden Gespräche unterstützt, wäre kein richterlicher Beschluss erforderlich gewesen....Das bedeutet also, die Polizei umgeht bewussst der Notwendigkeit einer richterlichen Anordung dafür? Nicht wir zeichnen auf, wir borgen nur unser ganzes technisches Equipment einer Privatperson, damit er für uns/statt uns die Aufnahmen/Abhören tätigt.
So stellst du dir das also vor?
Und die Polizei sagt: "Wir haben mit einer Abhöraktion gar nichts zu tun und haben somit auch keinen richterlichen Befehl umgangen".
Wenn sich Polizisten echt so verhalten würden bräuchte man überhaupt dafür keine richterliche Befugnis mehr, sondern Deutschland würde wohl eher eine "Bananenrepublik" ähneln.
Für mich steht eigentlich fest, dass der Täter sich sehr sicher fühlen konnte, dass die Polizei keinen Richter finden wird für Abhöraktionen von Fraukes Handy. Erst recht "nur" bei einer vermissten Person, die sich dazu noch meldet (also am Leben ist), wo keinerleich Hinweis darauf zu finden ist, dass sie entführt wurde (es gab in diese Richtung Null Forderungen bei den Kontakten). Hätte es etwa ein: "10.000 Euro, damit Frauke wieder frei kommt" gegeben, würde natürlich die Sache natürlich völlig anders aussehen.
Fast alle vermissten Personen tauchen also irgendwann wieder auf. Man muss einfach dieses Wissen, Frauke taucht erst wieder als Leiche im Wald auf, beiseite schieben, dann kommt man der Situation welche sich damals für die Polizei stellte bei der Vermisstenanzeigen einer Person die sich aber meldete, wieder ganz nahe. Nämlich das die vermisste Person von über 99% Wahrscheinlichkeit für die Polizei wieder auftauchen wird.
Wenn du mir jetzt ellenlang erklären willst, no, die 1% sind bei weitem wahrscheinlicher als die 99 Prozent ... hmm... ich glaube deine Theorie bleibt deshalb bei einer 1 prozentigen Wahrscheinlichkeit (Täter hatte Info aus dem inneren Bekanntenkreis von Frauke - was aber nicht heisst, dass er nicht schon vorher zu Frauke Kontakt hatte und durchaus zum sozialen Umfeld von Frauke gehörte) kleben. Ich will nur aufzeigen, dass die Idee, der Täter muss irgendwelche Infos bekommen haben, so einfach nicht stimmt - sondern es ist viel realistischern, dass der Täter sich sehr sicher sein konnte, dass die Polizei in Richtung "Fraukes Handy abhören" da nichts zu 99% unternehmen wird.
birkensee schrieb:Das kann ich nur für völlig absurd halten. Wenn der Verdacht bestand, FL sei in der Gewalt eines Entführers, hätte Chris allen Ernstes zu FL (und damit möglicherweise in Hörweite des Täter) sagen sollen, er zeichne das Gespräch auf?Der Verdacht der Verdacht...?
Wie hoch muss denn ein Verdacht sein, einfach über die Privatsphäre einer Person sich hinweg zu setzen? Vielleicht ist meine Hemmschwelle hier größer, weil ich mal so erzogen wurde von Mutti, nicht verdeckt und heimlich im Rücken einer Person zu agieren? Ich schrieb ja schon, wenn ich gewusst hätte, diese Person wird erst als Leiche im Wald wieder auftauchen, hätte ich es auch gemacht. Nur wusste dies damals NIEMAND!
Gerade wenn die Person mich immer anrufen würde, muss diese Person ja Vertrauen zu mir haben? Ich könnte dieses entgegengebrachte Vertrauen nicht einfach so brechen, wenn ich sie da still und leise heimlich aufnehmen würde. Und das da wirklich jemand vielleicht aufpasst was sie sagt, neben ihr, hmmm.... sie aber selbst beim Start des letzten Gespräches zu Chris sagt:
Frauke: „Hallo Chrissy. Mir geht es gut."
hätte ich sicher ihr vorher mitgeteilt, dass ich das Gespräch mit ihr aufnehmen werde und etwa ihre lieben Grüße an Mama und Papa, also ihren Eltern direkt dann später vorspielen würde.
Ob dies richtig oder falsch (also absurd wie du es bezeichnest) wäre es ihr zu sagen, ist eine ganz andere Frage.
Wenn nach solch einer Gesprächsaufzeichnungs-Ankündigung vielleicht sofort aufgelegt worden wäre, so würde dies ja auch total darauf hindeuten, dass Frauke wohl in höchster größter Not steckt. Denn was sollte Frauke persönlich groß dagegen haben, ihre lieben Grüße an den Eltern nicht aufzunehmen?
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