@Malinka Malinka schrieb:Es kann m.M. nach nur etwas passiert sein, das so gravierend war, dass man Frauke nicht direkt gehen lassen konnte. Aber gleichzeitig kann es nicht so akut gewesen sein, dass es den Tod von Frauke noch in der selben Nacht zur Folge hatte.
Wenn der Täter FL nicht sofort umbringen, sondern sie erst noch ein paar Tage in seiner Gewalt haben wollte (eine Möglichkeit, die keineswegs auszuschließen ist), würde ihr Tod erst nach ca. einer Woche in keiner Weise eine Abschwächung seiner gravierenden Absichten bedeuten. Dass FL erst nach Tagen starb, ist kein Indiz dafür, dass es nicht von Anfang an geplant war oder dass der Täter irgendwelche Hemmungen hatte, sie zu ermorden.
Malinka schrieb:Dennoch sehe ich im Donnerstag Anruf den Sinn, dass Frauke prinzipiell bescheid geben wollte/sollte
Diese
Unentschiedenheit zwischen wollte und sollte (also zwischen Freiwilligkeit und Zwang) ist mir nicht nachvollziehbar. Das einzige konkrete Szenario, das Du nennst, lässt für Freiwilligkeit keinen Raum.
Malinka schrieb:Ein Beispiel Szenario wäre eine Vergewaltigung durch einen verheirateten Arzt, der durch das bekannt werden dieser Tragödie seinen Ruf und alles andere Verlieren würde.
Wenn FL in der Nacht ihres Verschwindens vergewaltigt worden wäre, wäre sie sicher nicht ohne Gewaltanwendung bei diesem Mann geblieben und sie hätte sicher nicht ohne Zwang ihre Notlage in den Anrufen verschwiegen.
Malinka schrieb:Sagen wir einfach „freiwillig“ ist das falsche Wort. Ich bin mir sicher, dass Frauke nicht freiwillig in dieser Situation stecken wollte. Aber es ließ sich erst mal nicht ändern. Für mich liegt nahe, dass Frauke nicht gefesselt und geknebelt, mit einer Waffe am Kopf im Hinterraum eines Transporters lag und dabei vorgegebene Sätze sprechen musste.
Sie wollte nicht in dieser Situation stecken, aber blieb dennoch freiwillig darin?
Lassen wir mal Details wie Waffe und Transporter weg (denn das ist nur eine unter sehr vielen Möglichkeiten, wie sich ein Festhalten abgespielt haben könnte), dann bleibt von Deiner Äußerung immer noch, dass es für dich nahe liegt, dass FL nicht "vorgegebene Sätze sprechen musste".
D. h. nach Deiner Ansicht konnte sie selbst entscheiden, was sie sagt. Auf ein Entführungsopfer trifft das jedenfalls nicht zu.
Malinka schrieb:Da Frauke den Täter in meinen Überlegungen kennt, wissen beide bis Donnerstag Abend vielleicht noch nicht wie man die Situation unauffällig lösen kann. Ich zweifle nicht daran, das man an einer Lösung interessiert war die nicht den Tod von Frauke zur Folge hätte.
Dem letzten Satz kann ich zustimmen, denn dass FL nicht sterben wollte, können wir ihr wohl mit Sicherheit unterstellen. Die Formulierung Deines vorangegangenen Satzes insinuiert aber nach meiner Ansicht, dass es hier eher um eine gemeinschaftliche Lösung ging - und nicht um die äußerst beschränkten Einflussmöglichkeiten eines grundsätzlich hilflosen Opfers.
Wenn FL jedoch nicht in der Gewalt des Täters war, wie es nicht nur hier, sondern bei Dir immer wieder anklingt, dann hätte sie also mit dem Täter ganz zwanglos über Alternativen zu ihrer Ermordung debattiert?
Und was verstehst Du unter der Überlegung, "wie man die Situation unauffällig lösen kann"?
Entweder war FL in den ersten Tagen (genauer gesagt bis zum Sonntag, wo Du "einen Bruch in diesem Verhältnis" konstatierst) freiwillig mit einem "Begleiter" unterwegs:
Dann ist es völlig unverständlich, weshalb sie sich freiwillig in eine Lage brachte, die dann "plötzlich" zu einem Hindernis für ihre gewünschte Rückkehr geworden sein sollte. Warum hatte sie sich, wie
@Kangaroo eben ausführte, nicht am Mittwoch bei ihrem Arbeitgeber und ihren Eltern gemeldet? Und am nächsten Tag, dem Donnerstag, sollte sie dieses Versäumnis an ihrer Heimkehr gehindert haben?
Weshalb?? Ich kann beim besten Willen hier keinen logischen Zusammenhang erkennen, zumal redsherlock und kangaroo zutreffend schreiben:
redsherlock schrieb:Wenn Frauke nach ein paar Tagen wieder zuhause aufgetaucht wäre, dann hätte sie (wenn sie es so gewollt hätte) irgendeine Geschichte erfinden können.
Kangaroo schrieb:Frauke war eine volljährige Person. Sie hat das Selbstbestimmungsrecht bzgl. ihres Aufhalteort.
War FL aber in der Gewalt des Täters, wären wir hier wieder bei dem Problem angelangt, dass FL ihm etwas hätte zusichern müssen (ihn nicht zu verraten), was sie erst nach ihrer Freilassung (also außerhalb seiner Kontrolle) hätte einlösen können. Und das wäre eine klare Täter-Opfer-Konstellation gewesen - die, nach Deinen Ausführungen bzw. Andeutungen, in den ersten Tagen eben nicht bestand.
Malinka schrieb:Aber es ist in meiner Überlegung etwas in der Dienstag Nacht passiert was, würde die Polizei oder jemand anderes davon erfahren, für große Schwierigkeiten gesorgt hätte.
Von der Polizei wären nur große Schwierigkeiten zu befürchten gewesen, wenn
ein Verbrechen begangen worden wäre. Das war nach meiner Ansicht in der Tat der Fall - mit FLs Entführung. Du hingegen lehnst die Version, FL sei in der Nacht ihres Verschwindens entführt und dann festgehalten worden, ab.
Es müsste also nach Deinen vagen Andeutungen ein Verbrechen stattgefunden haben, dass FL dazu brachte, zwar ungern, aber dennoch ohne Gewaltanwendung beim Täter zu bleiben. Dass FL selbst an einem Verbrechen beteiligt war, können und sollten wir doch wohl absolut ausschließen. Hätte der Täter ein Verbrechen verübt und FL wäre unfreiwillige Zeugin geworden, dann wäre die Annahme doch völlig absurd, sie wäre ohne Zwang bei dem Täter geblieben.
Dein Oszillieren zwischen Freiwilligkeit (bis Sonntag), die nur durch irgendwelche obskuren Umstände (aber nicht durch eine Gewalt des Täter) etwas eingeschränkt war, und einem Zwang, den es höchstens ab Sonntag gegeben haben soll, ist mir in keiner Weise nachvollziehbar und ich sehe nur Widersprüche. Könntest Du Deine Vorstellungen nicht endlich konkretisieren, um eine Diskussion zu erleichtern?