anonymous91 schrieb:Ich bleibe dabei und gebe hier einigen Leuten Recht - aus meiner Sicht besteht hier eine Kombinationstat. Auf der einen Seite haben wir Tristan und dessen Auftraggeber und auf der anderen Seite den Tristan gegenüber unbekannten Auftragnehmer und damit auch den ortsansässigen Mörder. Bei dieser Konstellation passt meiner Meinung nach so ziemlich alles zusammen und so ziemlich alles spricht dafür. Gerade deswegen war es auch immer schwer, diesen Fall in einen bestimmten Bereich einzuordnen.
So sehe ich es mittlerweile auch.
Gehe ebenfalls eher von zwei Tätern aus, einem Täter, der eher "im Hintergrund" agierte und den "Auftrag" für die Tat erteilte und ein Täter, der praktisch "an vorderster Front" ausführte, was ihm vom Auftraggeber vorgegeben wurde.
Könnte mir durchaus vorstellen, dass der "ausführende Täter" bereits im Vorfeld der Tat Kontakt zu Tristan aufnahm und sich evtl auch (mehrfach?) mit ihm traf, um ein gewisses Vertrauensverhältnis herzustellen.
Als "Auftraggeber" ist m E auch nach wie vor M. Seel eine Möglichkeit, über die man durchaus nachdenken kann.
allmythoughts schrieb:Jetzt stellt sich mir die Frage: kann ein Kind sich eigenmächtig bei der Lehrerin abmelden, ohne einer schriftlichen, oder mündlichen Einwilligung des Erziehungsberechtigten ?
Zu meiner Schulzeit war es durchaus üblich, dass man dem/der Lehrer*in Bescheid sagte, wenn man sich nicht gut fühlte, der/die Lehrer*in trug dann im Klassenbuch z B ein "XY in der dritten Schulstunde aufgrund von Bauchschmerzen nach Hause entlassen" und dann durfte man gehen.
Allenfalls im Sekretariat hätte man die Möglichkeit gehabt, zu Hause anzurufen, was damals jedoch eher die Ausnahme / ungewöhnlich war, Handys gab es noch nicht.
Vermute mal, dass dies 1998 bei Tristan bzw auf seiner Schule so ähnlich gewesen sein wird.