Mordfall Tristan
09.07.2024 um 12:09Jascha schrieb am 05.07.2024:Da uns erst in 2009 eine Ähnlichkeit zu einem bestimmten Mann aufgefallen war.....Hi Jascha.
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Aber das reicht nicht, um zur Polizei zu gehen, wenn niemand bezeugen kann, dass er zum Zeitpunkt des Mordes eine Narbe analog Phantombild hatte. Es gilt auch in so einem Fall die Unschuldsvermutung, Verleumdung und üble Nachrede sind Straftatbestände.
Wenn Du der Polizei einen Hinweis auf eine bestimmte Person gibst und sagst, diese Person hatte zu der Zeit, als Tristan getoetet wurde, in der und der Hinsicht (Zopf) Aehnlichkeit mit dem Phantombild, wenngleich in einer anderen Hinsicht (Narbe oder Hasenscharte) nicht, so ist das einfach ein Hinweis an die Polizei (und da ist nix mit Verleumdung, übler Nachrede oder Falschbeschuldigung).
Es ist dann Sache der Polizei (und Staatsanwaltschaft), wie sie mit dem Hinweis umgeht.
Vielleicht ist diese Person bereits als Tatverdaechtiger ausgeschlossen.
Vielleicht aber haelt die Polizei es fuer wert, einen Fingerabdruck zu nehmen und einen Abgleich mit der Spur zu machen.