Jascha schrieb:Aber das reicht nicht, um zur Polizei zu gehen, wenn niemand bezeugen kann, dass er zum Zeitpunkt des Mordes eine Narbe analog Phantombild hatte.
Die Aussage verstehe ich nicht.
Narben zeichnen sich doch dadurch aus, dass sie nahezu permanent sind.
Klar, sie verblassen mit der Zeit.
Aber sie sind nach wie vor da.
Vor allem, wenn es sich um eine Narbe mitten im Gesicht handelt.
Sowas kann der Täter (falls der Zopfmann überhaupt der Täter ist und falls es sich bei der Auffälligkeit an der Lippe überhaupt um eine Narbe gehandelt hatte), außer mit einem Bart, kaum verstecken.
"Eine Narbe zum
Tatzeitpunkt" ist für mich ein Widerspruch.
Jascha schrieb:Es gilt auch in so einem Fall die Unschuldsvermutung, Verleumdung und üble Nachrede sind Straftatbestände.
Das stimmt.
Nur was sollen wir jetzt damit anfangen?
Wenn man als Zeuge oder so jemandem verdächtigt und zur Polizei geht, dann ist das noch keine Verleumdung oder üble Nachrede.
Im Gegenteil.
Davon lebt Polizeiarbeit doch und man ist zum Großteil darauf angewiesen, dass Zeugen ihre Beobachtungen und Mutmaßungen mitteilen.
Was relevant ist und was nicht, dass müssen dann die Ermittler herausarbeiten.
Aber dafür müssen erstmal Leute kommen.
Ein anderes Beispiel
Wenn ich tagtäglich die Nachbarskinder schreien höre und sehe, dass die blaue Flecken haben, dann ist es keine Verleumdung oder üble Nachrede, wenn ich das der Polizei mitteile.
Wenn ich das hingegen auf Social Media poste, dann sieht das natürlich anders aus.
Aber sich mit brisanten Infos an die Ermittlungsbehörden zu wenden, ist schon nochmal was anderes, finde ich.