Foxie123 schrieb:Aber ggf. Täterwissen und somit nicht kommuniziert für die Öffentlichkeit.
Das glaube ich nicht, weil es einen Unterschied macht ob man etwas einfach nicht sagt (=nicht erwähnt, dass man es festgestellt hat) oder definitiv die Unwahrheit sagt (=behauptet, man habe es nicht festgestellt, obwohl es doch festgestellt wurde).
Zumal das der Suche nach dem Täter ja durchaus nützlich wäre: Wenn dieser Müllsack tatsächlich in der beschriebenen Weise benutzt worden wäre, dann wäre ja ziemlich sicher, dass der Rucksack wirklich dort vom Täter abgelegt wurde. Denn ein Zwischenbesitzer würde doch nicht mit einem, entschuldigung, stinkigen und dreckigen Plastiksack im Rucksack herumlaufen.
Und das wiederum würde bedeuten, dass eventuelle Zeugen die gesehen haben, wer den Rucksack abgelegt hat, mit ziemlicher Sicherheit den Täter gesehen haben.
(Natürlich ist es auch nicht ausgeschlossen, dass die Polizei doch aus taktischen Gründen eine falsche Angabe gemacht hat. Aber es ergibt in meinen Augen im Bezug auf den Rucksack keinen rechten Sinn....)