Mordfall Tristan
04.05.2022 um 23:16Guten Abend!
Dieser Fall beschäftigt mich schon seit einigen Jahren. Nun habe ich mich, nach längerem Durchstöbern und intensivem Lesen, endlich entschlossen, mich hier im Forum anzumelden. Es gibt da nämlich ein paar Gedanken, die mir so im Kopf rumschwirren.
Erste These:
Zum Tatzeitpunkt ging ich in die vierte Klasse; und selbst 40 Kilometer entfernt hat das damals solche "Wellen geschlagen", dass die Eltern ihre Kinder ab dato mit dem Auto zur Schule gefahren haben. Auch habe ich damals, zumindest ist mir es so in Erinnerung geblieben, heftige Diskussionen - seitens der Mütter - mitbekommen. Das ganze war dann nach ca. zwei Monaten wieder vergessen und wir durften erneut den Schulweg wieder selbstständig beschreiten. Worauf ich aber hinaus möchte, ist, dass meine Eltern und ich damals nicht in Hessen wohnten - sondern Bayern; genau dazu stellt sich mir eben genau die Frage: inwiefern Bundeslandgrenzen damals ein Ermittlungshindernis darstellten.
Der Rucksack (Theorie der falschen Spur) wurde in fast vergleichbarer Entfernung zu meinem damaligen Wohnort nördlich in der Nähe von Niedernhausen gefunden. Aus diesem Grunde frage ich mich, inwiefern auch über die Bundeslandgrenzen ermittelt wurde. Zusammenfassend aus Täterperspektive gesagt: ich wohne in Bayern und pendle zur Arbeit nach Frankfurt; anderes Bundesland, andere Behörde, andere Zuständigkeit. Den Rucksack lege ich nördlich des Tatorts ab. Es kommt dann eh niemand darauf gen Osten über die Landesgrenzen zu ermitteln und ich bin sicher.
Die zweite These:
Wenn man sich die BKA-Webseite durchliest, steht da, dass von einem sexuellen Motiv ausgegangen werden muss. Aber was ist, wenn es nur eine Mutprobe oder ein Aufnahmeritual des Milieus war? An dieser Stelle weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ich Tristan keine Straftaten unterstelle und ihn hier - wie es auf der BKA-Webseite steht - als austauschbares Opfer des Milieus sehe; in dem Sinne von: zieh das durch mit all seinen Perversionen, dann gehörst du/ihr zum Klub; und wage es nicht uns zu hintergehen, weil wir wissen was du/ihr getan hast/habt. Er könnte Opfer dieses Personenkreises sein, ohne dass er mit diesen etwas näher zu tun hatte. Obwohl diese Hypothese nicht mit der Eintäter-Theorie vereinbar ist, ist es aber die enzige Erklärung dafür, zumindest sehe ich das so, dass wenn mehrere Personen beteiligt waren bis heute noch niemand den anderen verraten hat: Kollektivschuld und gegenseitige Abhängigkeit: Täter 1 verprügelt Tristan, Täter 2 tötet Tristan und Täter 1/3 entnimmt die Organe.
Dieser Fall beschäftigt mich schon seit einigen Jahren. Nun habe ich mich, nach längerem Durchstöbern und intensivem Lesen, endlich entschlossen, mich hier im Forum anzumelden. Es gibt da nämlich ein paar Gedanken, die mir so im Kopf rumschwirren.
Erste These:
Zum Tatzeitpunkt ging ich in die vierte Klasse; und selbst 40 Kilometer entfernt hat das damals solche "Wellen geschlagen", dass die Eltern ihre Kinder ab dato mit dem Auto zur Schule gefahren haben. Auch habe ich damals, zumindest ist mir es so in Erinnerung geblieben, heftige Diskussionen - seitens der Mütter - mitbekommen. Das ganze war dann nach ca. zwei Monaten wieder vergessen und wir durften erneut den Schulweg wieder selbstständig beschreiten. Worauf ich aber hinaus möchte, ist, dass meine Eltern und ich damals nicht in Hessen wohnten - sondern Bayern; genau dazu stellt sich mir eben genau die Frage: inwiefern Bundeslandgrenzen damals ein Ermittlungshindernis darstellten.
Der Rucksack (Theorie der falschen Spur) wurde in fast vergleichbarer Entfernung zu meinem damaligen Wohnort nördlich in der Nähe von Niedernhausen gefunden. Aus diesem Grunde frage ich mich, inwiefern auch über die Bundeslandgrenzen ermittelt wurde. Zusammenfassend aus Täterperspektive gesagt: ich wohne in Bayern und pendle zur Arbeit nach Frankfurt; anderes Bundesland, andere Behörde, andere Zuständigkeit. Den Rucksack lege ich nördlich des Tatorts ab. Es kommt dann eh niemand darauf gen Osten über die Landesgrenzen zu ermitteln und ich bin sicher.
Die zweite These:
Wenn man sich die BKA-Webseite durchliest, steht da, dass von einem sexuellen Motiv ausgegangen werden muss. Aber was ist, wenn es nur eine Mutprobe oder ein Aufnahmeritual des Milieus war? An dieser Stelle weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ich Tristan keine Straftaten unterstelle und ihn hier - wie es auf der BKA-Webseite steht - als austauschbares Opfer des Milieus sehe; in dem Sinne von: zieh das durch mit all seinen Perversionen, dann gehörst du/ihr zum Klub; und wage es nicht uns zu hintergehen, weil wir wissen was du/ihr getan hast/habt. Er könnte Opfer dieses Personenkreises sein, ohne dass er mit diesen etwas näher zu tun hatte. Obwohl diese Hypothese nicht mit der Eintäter-Theorie vereinbar ist, ist es aber die enzige Erklärung dafür, zumindest sehe ich das so, dass wenn mehrere Personen beteiligt waren bis heute noch niemand den anderen verraten hat: Kollektivschuld und gegenseitige Abhängigkeit: Täter 1 verprügelt Tristan, Täter 2 tötet Tristan und Täter 1/3 entnimmt die Organe.