jaska schrieb:Vielmehr gab es mehrere Verjährungsfristen - für jeden Tatverdächtigen eine. Sobald gegen einen Tatverdächtigen 20 Jahre lang keine Ermittlungen getätigt wurden verjährte die Tat und er konnte nicht mehr belangt werden. Andere Tatverdächtige hätten sehr wohl aber noch Gegenstand von Ermittlungen sein können.
Das dürfte heutzutage bei anderen Strafdelikten im Groben nicht anders sein, s 78c Stgb (
https://dejure.org/gesetze/StGB/78c.html), dass es Unterbrechungen der Verjährungen gibt, die durch die Ermittlungshistorie des jeweiligen Tatverdächtigen beeinflusst wird.
So wie Du es schreibst, hört es sich jedoch kreativer bzw anders an. Pro Tatverdächtiger eine Frist..
brigittsche schrieb:Ganz ausgeschlossen ist es natürlich nicht, dass noch irgendetwas auftaucht, aber dass plötzlich alle fehlenden Schriftstücke wiedergefunden werden und die offenen Fragen anhand dessen geklärt wurden, halte ich für extrem unwahrscheinlich.
Das wäre ja auch eine extreme Erwartungshaltung bei einem Fall, der bald 100 Jahre alt ist und dessen Schriftstücke einen Weltkrieg überstehen mussten, dass der Fall noch aufgrund eines Aktenfundes lösbar würde. Die würde ich gar nicht wagen.
Der Fall wurde ja schon damals nicht gelöst.
brigittsche schrieb:Nicht zuletzt weil ja schon so viele Leute, die sich gut damit auskennen, gesucht haben und der Fall letztlich so bekannt ist, dass ein Archivar, wenn er einen Aktendeckel mit der Beschriftung "Mordtat zu Hinterkaifeck" sieht, schon gleich weiß, dass das eine bekannte Sache ist...
Ich bezweifle dass ein großer Teil der Archivaren vor allem der, der aus anderen Bundesländern stammt, diesen Fall namentlich auf Abruf kennt. Vor ein paar Jahren vor Erscheinen von Kinofilmen etc für mich noch unwahrscheinlicher.
Es ist auch nicht so, dass Archivaren sich die Schriftstücke inhaltlich durchlesen oder Aktenbestände, die, wie auch immer kategorisiert gelagert werden, Dokument für Dokument durchgehen um sie thematisch zu erfassen. Dazu müsste man dann auch den Bedarf daran erkennen. Das bedeutet zudem vor allem erheblichen Personalaufwand, den man heutzutage gar nicht abdecken kann.
Die Massen an alten Aktenbeständen sind extrem enorm und durch die Behörden oftmals gar nicht im Alleingang stämmbar.
Dann kommen noch gesundheitliche Erschwernisse dazu. Alte Papiere schimmeln, bilden Sporen, Feinstaub etc. Das sind Problematiken, die ich aus Gesprächen mit befreundeten Archivaren kenne und weiteres.
Kuno426 schrieb:Trotz mehrmaligem Behördenumzug haben wir noch nicht alle Altakten-Bündel erfasst! Vom Scannen ganz zu schweigen. Wenn wir was "Fremdes" finden, wird es an die jetzt zuständige Behörde abgegeben (eigentlich ans Staatsarchiv, ggf auch an örtliche Archive). Dazu muss aber der Finder erstmal was mit den Akten anfangen können. Mit Behördenstempel ists einfach, handschriftliche Protokolle sind schon schwieriger zuzuordnen.
Ja, das glaube ich und bestätigt meinen Eindruck dazu.
brigittsche schrieb:Klar, das ist immer möglich, da gebe ich Dir Recht. Gehört aber zu den Dingen bei denen man auch fragen muss, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist.
Also allgemein betrachtet ist es für mich so:
Wurde ein Dokument vervielfältigt, ergibt sich daraus eine entsprechend höhere Fund-Wahrscheinlichkeit, insbesondere dann, wenn die Dokumente sich an verschiedenen Orten befinden. (Nebenbei gesagt, sicherheitstechnisch, also hätte man damals die Dokumente als primäres Ziel zbsp vor Brand und Beschädigung schützen wollen, hätte man das sogar befürworten müssen, wichtige Dokumente zu vervielfältigen und sie an räumlich von einander getrennten Orten aufzubewahren. Aber welch Verschwendung von Zeit, Geld und Arbeitskraft wäre das gewesen - vollkommen unrealistisch. Auf digitalem Wege ist das heutzutage natürlich alles machbar.)
Dass im Übrigen eine Rückverlagerung von Akten ins Staatsarchiv bei Fristende erfolgen müsste, mag sein. Das Fristende müssten die Menschen in den Behörden dann allerdings auch erstmal bemerken. Gab ja damals keine Software mit Erinnerungsfunktion.
Ich erkenne zudem gerade nicht die Notwendigkeit, eine Abschrift zurück ins Staatsarchiv senden zu müssen, wenn sich dort bereits das Original befindet.
pensionär schrieb:Wer weiß, vielleicht taucht etwa die Sonderakte LS doch noch irgendwann auf.
Diese Schlittenbauer Akte soll jedoch zentral gesammelt worden sein (zudem lokaler Bezug). Sie wäre demnach einmalig gewesen, woraus sich die gleiche Problematik wie mit den Asservaten ergibt. Schlägt da örtlich was zu, ists weg.
(Muss mir das noch mal durchlesen mit dieser Akte.)
Also Einiges dürfte noch durchaus möglich sein in Punkto Aktenfund. Ausceschlossen ists nicht.