@margaretha Vielen Dank für Deine Hilfe - wegen der Datumsgleichheit mit dem Fall z. N. Stadler hätte ich da auch selbst drauf kommen müssen.
1. Interessant ist für mich schon, wie die Staatsanwaltschaft da auf eine Tat "unter ähnlichen Umständen" wie im Fall Hinterkaifeck gekommen ist.
a) Die StA hat damals für Hinterkaifeck den alten Schmaderer - Trick mit Anlocken und Erschlagen der arg- und wehrlosen Opfer im Stall in Erwägung gezogen, bei zudem gezielter Ermordung aller weiteren sodann noch im Haus ebenfalls wehr-und arglos aufhältlichen Personen, die auch zu einer erfolgreichen Beutesuche gar nichts hätten beitragen können. Mitnahme von zumindest Papiergeld (Reingruber) wurde angenommen.
b) Im Fall z. N. Stadler wurde dagegen der Bauer durch einen Trick zur Öffnung der Türe bewogen und ihm unter Drohung für Leib und Leben sowie unter Anwendung lebensgefährdender Gewalt - unter billigender Inkaufnahme dessen Todes das Geldversteck abgepresst.
2. Zwar hat die Staatsanwaltschaft in beiden Fällen damals Habgier/Raub als Tathintergrund angenommen, das ist eine Gemeinsamkeit. Aber die Erwägungen / Erhebungen zum Tatablauf unterscheiden sich doch m. E. erheblich. (Damals galt bekanntlich auch noch der alte Mordparagraph § 211 RStGB, der die Ausdifferenzierung des heutigen § 211 StGB noch nicht kennt, dennoch hat man natürlich auch damals schon Motiverforschung bei der Aufklärung von Straftaten betrieben.)
3. Da ist ein gewaltiger Unterschied in der Vorgehensweise, läßt er doch im Fall Hinterkaifeck m. E. auch den Schluß zu, dass es zumindest motivisch zusätzlich zu Habgier (wenn diese überhaupt treibende Kraft war) auch um eine Gemengelage zwischen persönlicher Abrechnung bzgl. einiger Opfer und einer Verdeckungstat bzgl. der anderen Getöteten gegangen sein könnte.
Zeitlich hat aber soweit ersichtlich eine in diese Richtung angedachte polizeiliche Bewertung erst nach der Pensionierung von Reingruber aus der Feder seines Nachfolgers Riedmayr ihren Niederschlag auch in den Akten gefunden.
Im Fall z. N. Stadler scheidet für mich aber eindeutig eine solche auch zu bedenkende motivische Gemengelage dagegen aus.
[Im übrigen großen Dank an die Bearbeiter der Rubrik "Beispielhafte Kriminalfälle" in Hknet - Wiki, eine Fundgrube.]