Blaubeeren schrieb:Es geht hier um die Fristen, zu deren Ablauf Akten ins Staatsarchiv müssten.
Das hier war mein Beitag dazu:
Blaubeeren schrieb:
Dass im Übrigen eine Rückverlagerung von Akten ins Staatsarchiv bei Fristende erfolgen müsste, mag sein. Das Fristende müssten die Menschen in den Behörden dann allerdings auch erstmal bemerken. Gab ja damals keine Software mit Erinnerungsfunktion.
Ah, jetzt verstehe ich, aber ich glaube, da haben wir aneinander vorbeigeredet: Ich meinte nichts mit "Rückverlagerung" ins Staatsarchiv, sondern dass eine Akte von der Institution, in der sie entstanden ist, nach einer gewissen Zeit, sofern mit dem Inhalt nicht mehr weitergearbeitet wird, überhaupt und erst einmal ans Archiv abgegeben wird. (Von "Rück" kann da keine Rede sein, weil sie ja noch nie dort war)
Also dass z. B. die Staatsanwaltschaft die (ab)geschlossenen Akten nicht bis an das Ende aller Zeiten in ihrem Keller lagert, sondern in regelmäßigen Abständen alles was älter ist als z. B. 40 Jahre ans Staatsarchiv abgibt, sofern es sich nicht um Vorgänge handelt, an denen noch weitergearbeitet wird.
Und in Anbetracht der langen Zeit, die seit damals verstrichen ist, sind die Unterlagen aus der fraglichen Zeit, also fast 100 Jahre alt, längst in dem Alter, wo die Abgabe angestanden hat. Die hat kein Staatsanwalt mehr in seinem Büro, sondern die wurden dann in die Registratur verlagert, wo die, sagen wir mal, zwischen 1920 und 1945 abgelegten Akten dann in einem Raum, Regal, was auch immer, stehen. Und sobald dann klar ist, dass diese Sachen nun 40 Jahre nicht mehr benutzt wurden, gibt man sie ans Archiv.
Das heißt im Umkehrschluss, dass man schon mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass das, was den Krieg überstanden hat, in der Zeit nach 1945 ans Archiv abgegeben wurde. Ob in dem Aktenband nun Originale oder Abschriften sind, ist da erst einmal ohne Belang. Wenn die Akte seit der besagten Frist nicht mehr benutzt wurde, gibt man sie ab.
Dass da natürlich immer mal Fehler passieren können und Sachen einen ganz kuriosen Weg nehmen ist klar, aber eben nicht der Normalfall.