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Mordfall Hinterkaifeck

51.932 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Bauernhof, Hinterkaifeck ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Hinterkaifeck

Mordfall Hinterkaifeck

03.11.2021 um 23:05
@ErnstHellfritz

Stimmt auffällig, was Sie sagen, Sie widersprechen sich selbst:
Zitat von ErnstHellfritzErnstHellfritz schrieb:Gut war es, Gold zu besitzen, nicht es auszugeben! Insofern war diese Zeit wenigstens für rational vorgehende Räuber oder Raubmörder ohnehin eine ziemlich üble, denn erbeutetes Papiergeld musste man sofort ausgeben, erbeutetes Goldgeld dagegen ….. behalten.
Sie sollten Ihre Täterperspektive und Ihr historisches Wissen hinterfragen.


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03.11.2021 um 23:08
Zitat von Kailah2Kailah2 schrieb:Sie leben - nicht nur zeitlich - in der falschen Welt. Sorry, nicht böse gemeint.
Die Bemerkung macht irgendwie Null Sinn. ;)
Zitat von Kailah2Kailah2 schrieb:Wer Gold vorgelegt hat, war valide.
Wie heute - damals freilich leichter.
Also nochmal:

Als mehrfacher Mörder mit gestohlenem Goldgeld zu einer Bank zu gehen ist selbstverständlich ein großes Risiko für besagten Mörder. Dito bei einer Polizeikontrolle. Bei Papiergeld gab es diese Risiken so nicht. Das konnte man direkt ausgeben. Goldgeld hätten die Mörder erstmal zu einem Versteck und dann irgendwann später zur Bank bringen müssen. Sie hätten es also erstens nicht direkt ausgeben können und zweitens hätten sie sich über einen längeren Zeitraum einem Entdeckungsrisiko ausgesetzt. Es ist jetzt nicht so weit hergeholt, das sie diese Probleme und Risiken vermeiden wollten, v.a. wenn ja auch genug Papiergeld vor Ort ist.
Zitat von ErnstHellfritzErnstHellfritz schrieb:Wer auch immer im Jahre 1922 Goldmark umgetauscht hätte, hätte mit dem Klammerbeutel gepudert sein müssen. Die kriegsbedingte Inflation war schon damals höher als je zuvor, wenn sie auch noch nicht das alle Vorstellungskraft sprengende Tempo von 1923 erreicht hatte. Gut war es, Gold zu besitzen, nicht es auszugeben! Insofern war diese Zeit wenigstens für rational vorgehende Räuber oder Raubmörder ohnehin eine ziemlich üble, denn erbeutetes Papiergeld musste man sofort ausgeben, erbeutetes Goldgeld dagegen auf noch nicht absehbare Zeit (bis zu einer Währungsreform) behalten. Beides nicht gerade ideal.
Zum täglichen Gebrauch war das Goldgeld nicht da. Aber die Grubers waren ja zweifelslos Eigentümer dieses Geldes. Sie hätten es natürlich jederzeit umtauschen können ohne Gefahr zu laufen dabei wegen Diebstahl und Mordes verhaftet zu werden. Die Täter wären so ein Risiko schon eingegangen.

Wie sinnvoll, aus finanztechnischer Sicht, so ein Umtausch gewesen wäre, sei dahingestellt. Darum geht es hier ja auch nicht, sondern um das Risiko für denjenigen, der umtauschen will. Und das wäre für die Täter schon erheblich gewesen. Ich finde es nicht so dumm, das sie dieses Risiko vermieden haben.


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03.11.2021 um 23:12
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Zum täglichen Gebrauch war das Goldgeld nicht da.
Stimmt.

Aber wie nur kommen Sie darauf, dass nur Personen mit einer Raubmord-Absicht des „täglichen Gebrauchs“ der Beute in Frage kommen?


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03.11.2021 um 23:19
@Ahmose
Sie beschränken Sich selbst im Denken.

Einfach mal ‚loslassen‘; hilft manchmal.


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03.11.2021 um 23:21
@Ahmose

Gleichwohl:

Auch Ihre Argumente/Bedenken sprechen für:

KEIN Raubmord.


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03.11.2021 um 23:29
@Ahmose
Ich bin da ganz bei Dir.

Zum einen hatte sich der Täter (oder die) ja nicht bewußt gegen Goldgeld entschieden. Das noch vorhandene Goldgeld wurde auch von den Ermittlern wohl erst bei der 2. Suche gefunden, es lag nicht offen da:


Aussage Heinrich Ney, 20. März 1953
https://www.hinterkaifeck.net/wiki/index.php?title=Aussagen:_1953-03-20_Ney_Heinrich
In einer neben der Magdkammer liegenden Kammer fanden wir in einem Schrank, der durch Getreidesäcke verstellt war in einer Blechbüchse Gold- und Silbermünzen im Werte von mehreren tausend Mark vor.
Aussage Andreas Schwaiger, 17. Dezember 1951
https://www.hinterkaifeck.net/wiki/index.php?title=Aussagen:_1951-12-17_Schwaiger_Andreas
Wie ich noch weiß, wurde das Goldgeld in einem Kasten gefunden, welcher an der äußersten rechten Seite gestanden war, gefunden. Das Geld befand sich in einer Blechbüchse, welche mit weißen Tüchern bedeckt war.
Ein Zeuge sprach davon, dass jeder der erwachsenen Hinterkaifecker einen eigene Kasse hatte. Es kann also durchaus sein, dass auch Gold erbeutet wurde.


Große Summen Goldgeld mit sich zu führen war damals für Umherziehende enorm riskant. Gerade nach Bekanntwerden der Tat wurden die eh schon häufigen Kontrollen an markanten Punkten erhöht. Gold konnte eigentlich nur von kriminellen Quellen stammen, sollte es bei arbeitslosen/vorbestraften Personen gefunden werden. Papiergeld liess sich viel leichter argumentieren.


Was dem Täter sicher in die Hände fiel war eine stattliche Summe an Papiergeld. Auch ohne zu wissen wie hoch diese Summe war, so dürfte der Holzverkauf, Getreidehandel, die Haustürgeschäfte... durchaus einiges eingebracht haben.


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Mordfall Hinterkaifeck

04.11.2021 um 01:35
@jaska

6 Menschen bestialisch ermorden.
Aber zugleich „Schiss“ vor Goldgeld?

Sorry, ich lach mich tot.

Aber Du hast freilich Deine eigenen Interessen.

Dann war‘s wohl doch der Lorenz 🥳


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Mordfall Hinterkaifeck

04.11.2021 um 01:44
Zitat von jaskajaska schrieb:Gerade nach Bekanntwerden der Tat wurden die eh schon häufigen Kontrollen an markanten Punkten erhöht.
… das hat ja auch zum Erfolg geführt…. äh….?

Also wirklich, Jaska. Du weißt freilich, was Du hier versuchst.


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04.11.2021 um 06:09
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Für die Täter wäre es quasi totes Kapital gewesen, dazu kommt das Entdeckungsrisiko bei z.B. einer Polizeikontrolle
Da dieses Argument hier öfters kommt; MUSSTE man denn zur damaligen Zeit bei einer (Polizei-)Kontrolle alle Taschen ausleeren? Konnte das willkürlich jeden treffen?


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Mordfall Hinterkaifeck

04.11.2021 um 07:42
Zitat von SomertonManSomertonMan schrieb:Da dieses Argument hier öfters kommt; MUSSTE man denn zur damaligen Zeit bei einer (Polizei-)Kontrolle alle Taschen ausleeren?
Und selbst wenn das üblich war oder willkürlich gemacht wurde: Ob ich nun einen dicken Packen Papiergeld erklären muss ("Wo haben sie das her?") oder Goldmünzen ist kein so großer Unterschied. In beiden Fällen wäre ein, sagen wir mal. etwas abgerissen daherkommender Mann verdächtig, wenn er die Herkunft nicht erklären kann, wobei natürlich das Gold schon etwas verdächtiger war als das Papiergeld. Aber dafür eben auch wertvoller.

Die Vorschriften die privaten privaten Goldbesitz einschränkten kamen erst im Mai und August 1923.


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04.11.2021 um 07:49
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Ob ich nun einen dicken Packen Papiergeld erklären muss ("Wo haben sie das her?") oder Goldmünzen ist kein so großer Unterschied
WARUM sollte das jemand erklären MÜSSEN? Niemand würde mit Papiergeld wedelnd oder Münzen klappernd, das am Ende noch geraubt wurde, durch die Gegend ziehen.


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Mordfall Hinterkaifeck

04.11.2021 um 11:00
@Kailah2
Ich versuche gar nichts außer klarzustellen, wie es damals 1922 war.


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Mordfall Hinterkaifeck

04.11.2021 um 12:53
@brigittsche
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Und selbst wenn das üblich war oder willkürlich gemacht wurde: Ob ich nun einen dicken Packen Papiergeld erklären muss ("Wo haben sie das her?") oder Goldmünzen ist kein so großer Unterschied. In beiden Fällen wäre ein, sagen wir mal. etwas abgerissen daherkommender Mann verdächtig, wenn er die Herkunft nicht erklären kann, wobei natürlich das Gold schon etwas verdächtiger war als das Papiergeld. Aber dafür eben auch wertvoller.

Die Vorschriften die privaten privaten Goldbesitz einschränkten kamen erst im Mai und August 1923.
Fast auf den Punkt gebracht. Daher zur Ergänzung:

Es wird aus heutiger Perspektive irgendwie immer wieder übersehen oder falsch bewertet, dass das edelmetallhaltige Münzgeld zu dem Zeitpunkt noch völlig legales Zahlungsmittel war.



@Ahmose
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Zum täglichen Gebrauch war das Goldgeld nicht da. Aber die Grubers waren ja zweifelslos Eigentümer dieses Geldes. Sie hätten es natürlich jederzeit umtauschen können ohne Gefahr zu laufen dabei wegen Diebstahl und Mordes verhaftet zu werden. Die Täter wären so ein Risiko schon eingegangen.



Wie sinnvoll, aus finanztechnischer Sicht, so ein Umtausch gewesen wäre, sei dahingestellt. Darum geht es hier ja auch nicht, sondern um das Risiko für denjenigen, der umtauschen will. Und das wäre für die Täter schon erheblich gewesen.
Es bestand zu der Zeit nicht die Notwendigkeit, es auf der Bank umzutauschen, um damit zahlen zu können. Das waren keine Krügerrands, die man erst zu Mark machen musste.
10 Mark in Gold waren offiziell 10 Mark in Papier.
Es war also nicht von vornherein "wertvoller".

Es versprach lediglich im Falle einer schon zu spürenden Inflation ( = Vermehrung der Geldmenge durch Druck von immer mehr Papiergeld ) wertbeständig zu bleiben ( Parallelen zur derzeitigen Wirtschaftssituation sind natürlich rein zufällig ).
Und deshalb wurde es von klugen Leuten gehortet bzw. als Zahlungsmittel gerne angenommen. Und wenn jemand zwei Kunden hatte, die etwas von ihm kaufen wollten, wurde sicher der bevorzugt, der ganz oder teilweise in Gold oder Silber zahlte. Kriegte vielleicht sogar einen Preisnachlass.

Deswegen versuchten die, die es sich leisten konnten, das Edelmetallgeld zu halten.

@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Ich versuche gar nichts außer klarzustellen, wie es damals 1922 war.
O.k., aber das gelingt nicht immer schlüssig.
Zitat von jaskajaska schrieb:Gold konnte eigentlich nur von kriminellen Quellen stammen, sollte es bei arbeitslosen/vorbestraften Personen gefunden werden. Papiergeld liess sich viel leichter argumentieren.
Man hüte sich vor Verallgemeinerungen. Gold- und Silbermünzen waren legales Zahlungsmittel. Der Besitz nicht verboten und die Herkunft nicht automatisch als kriminell anzusehen. Auch Arbeitslose und Vorbestrafte waren nicht automatisch verdächtig. Konnten auf Arbeitssuche sein, siehe Maria Baumgartner, die auch unterwegs gewesen war.

Ein Erklärungsnotstand für jegliche Sorte Geld oder Wertgegenstände aus Edelmetallen hätte sich überhaupt erst ergeben können, wenn man die Leute, die man kontrollierte, auch durchsucht hätte. Und da habe ich meine Zweifel. Wenn die sich ausweisen konnten und nicht ohnehin schon auf der aktuellen Fahndungsliste standen, halte ich eine Durchsuchung für wenig wahrscheinlich. Es sei denn, Du hättest dafür eine Quelle im reichlichen Fundus.

Typen wie den Bäcker Bärtl hätte man sicher durchsucht, aber der war ohnehin schon auf der Fahndungsliste.

Weiterhin hätte m. E. ein Erklärungsnotstand sich auch für Durchsuchte nur ergeben können, wenn es sich um eine für die Person auffällig große Summe Geldes ( egal ob Münz- oder Papiergeld ) gehandelt hätte. Oder eben Wertgegenstände in entsprechend verdächtiger Größenordnung. Kirchengeräte, Schmuck oder sowas.
Zitat von jaskajaska schrieb:Große Summen Goldgeld mit sich zu führen war damals für Umherziehende enorm riskant.
Große Mengen Geld mit sich rumzuschleppen, ist immer ein Risiko. Es könnte einem nämlich weggenommen werden.
Zitat von jaskajaska schrieb:Gerade nach Bekanntwerden der Tat wurden die eh schon häufigen Kontrollen an markanten Punkten erhöht.
Dass nach Bekanntwerden der Tat kontrolliert wurde, ist klar und nachvollziehbar.

Was mich an dem Satz interessiert sind die "eh schon häufigen Kontrollen an markanten Punkten" die Du erwähnst. Da Du diesen Umstand als Argument anführst, hätte ich gerne einen belastbaren Vergleich zwischen vorher und nachher angestellt.

Was ist "häufig", wo nimmst Du das her?
Personenkontrollen sich zeit- und personalaufwändig. Ich lasse mich gerne von Gegenteil überzeugen, aber bis dahin halte ich es für wenig wahrscheinlich, dass da im Outback häufige Personenkontrollen stattfanden.

Was sind die "markanten Punkte"?
Wenn die so markant waren, dann war das auch den örtlichen Kriminellen bekannt. Und dann konnten sie sie umgehen.

Zudem haben die Täter alles mögliche getan, um die Entdeckung der Tat zu verzögern, was ihnen ja auch gelang. In dieser Zeit liefen sie kaum ein erhöhtes Risiko.

Dass sie sich also bewusst gegen die Mitnahme von Beutegut entschieden, entbehrt für mich jeglicher Begründung.
Zitat von Kailah2Kailah2 schrieb:6 Menschen bestialisch ermorden.
Aber zugleich „Schiss“ vor Goldgeld?

Sorry, ich lach mich tot.
@Kailah2 trifft hier, m. E. auch in der Drastik des Ausdrucks, die kriminelle Realität 1922 deutlich besser.

Das hier
Zitat von jaskajaska schrieb:Zum einen hatte sich der Täter (oder die) ja nicht bewußt gegen Goldgeld entschieden. Das noch vorhandene Goldgeld wurde auch von den Ermittlern wohl erst bei der 2. Suche gefunden, es lag nicht offen da:
klingt für mich viel wahrscheinlicher. Und lässt sich auch viel griffiger im Gesamtzusammenhang begründen.

Entweder hielten die Täter das Geld ( eine unbekannte Summe in Papier und Münzgeld ), was sie schon gefunden hatten inkl. Verpflegung und vielleicht ein paar Klamotten für alles, was sie auf dem Anwesen finden würden und hörten deshalb auf, zu suchen.

Oder es genügte ihnen zur Vortäuschung des Raubmordes, was immer auch das wahre Motiv gewesen sein mag und sie suchten deshalb nicht weiter.

MfG

Dew


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Mordfall Hinterkaifeck

04.11.2021 um 15:59
Die in diesem Zusammenhang früheste Handelsrestriktion in Bezug auf Edelmetalle, die mir bekannt ist, findet man für Bayern -soweit für mich ersichtlich- in der Verordnung über den Handel mit Gold, Silber und Platin vom 7. Februar 1920 (Staatsanzeiger Nr. 37).

Danach wurde bestraft
§ 2. Mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 50 000 M oder mit einer dieser Strafen ....wer im Umherziehen oder von Haus zu Haus, auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten, insbesondere in Wirtschaften, Eisenbahnen oder auf Bahnhöfen...
......
Feingold ...ferner Goldmünzen, Silbermünzen, Waren, Schmucksachen oder Taschenuhren aus Gold, Silber oder Platin entgeltlich erwirbt oder veräußert.

....
...kann neben der Strafe auf die Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.
vgl. https://geschichte.digitale-sammlungen.de/landtag1919/seite/bsb00008680_00966

Ebenso war nach § 2 auch verboten das "Anbieten" und die "Vermittlung" dieser Gegenstände außerhalb eines stehenden Gewerbebetriebs. Vgl. die Einzelheiten aaO:
(Hervorhebungen von mir.)

Ich habe ansonsten keine Quelle der Verordnung im Internet gefunden, deshalb kann ich nicht nachprüfen, ob sie 1922 noch in Geltung war. Da sich die Währungslage 1922 im Vergleich zu 1920 aber noch erheblich verschlechtert hatte, gehe ich davon aus, dass sie noch Gültigkeit hatte und in Vollzug war.

Die Verordnung sollte nach obigem Sitzungsbericht insbesondere auch den Abfluß von Edelmetall ins Ausland reduzieren - ich vermute, dass man deshalb die Eisenbahnen und Bahnhöfe so ausdrücklich in Bezug nahm. Der Markt war also enger geworden.


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Mordfall Hinterkaifeck

04.11.2021 um 16:16
Zitat von pensionärpensionär schrieb:Da sich die Währungslage 1922 im Vergleich zu 1920 aber noch erheblich verschlechtert hatte, gehe ich davon aus, dass sie noch Gültigkeit hatte und in Vollzug war.
Das würde ich auch annehmen. Aber diese Verordnung zielt ja darauf ab, dass jemand Handel treibt bzw. diese Dinge anbietet. Solange ich nicht versuche, die Goldmünzen zu verkaufen ("entgeltlich anbieten"), darf ich doch wohl a) damit bezahlen (also sie gegen Ware tauschen) oder b) damit herumlaufen.

Sonst hätte man ja nicht mal mehr mit einer goldenen Taschenuhr oder einem Ehering herumlaufen dürfen, wenn da gleich unterstellt worden wäre, dass man damit Handel treibt und das deshalb beschlagnahmt wird.

Also wäre die Verwendung des Goldes zwar eingeschränkt gewesen, aber nicht ganz unmöglich.


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Mordfall Hinterkaifeck

04.11.2021 um 18:34
@pensionär

Danke für die Ausführungen.

@brigittsche
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Aber diese Verordnung zielt ja darauf ab, dass jemand Handel treibt bzw. diese Dinge anbietet.
Genau hinsehen, das gehört buchstäblich auf die Goldwaage. ;-)

Zitat von pensionärpensionär schrieb:Ebenso war nach § 2 auch verboten das "Anbieten" und die "Vermittlung" dieser Gegenstände außerhalb eines stehenden Gewerbebetriebs.
Hervorhebung von mir.

Der ganz offizielle, angemeldete ( und damit kontrollierbare ) Handel ( z. B. Banken, Juweliere, Pfandleiher ) war nicht betroffen.
Zitat von pensionärpensionär schrieb:Der Markt war also enger geworden.
Der mobile Schwarzmarkt würde ich eher sagen.
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Solange ich nicht versuche, die Goldmünzen zu verkaufen ("entgeltlich anbieten"), darf ich doch wohl a) damit bezahlen (also sie gegen Ware tauschen) oder b) damit herumlaufen.
Die in der Verordnung benannten Münzen waren das, was man heute eher als Anlagemünzen bezeichnen würde. Da ging´s rein um das Material Gold, Silber oder Platin.

Nicht zu verwechseln mit den Gold- und Silberumlaufmünzen, also der offiziellen Währung.
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Sonst hätte man ja nicht mal mehr mit einer goldenen Taschenuhr oder einem Ehering herumlaufen dürfen, wenn da gleich unterstellt worden wäre, dass man damit Handel treibt und das deshalb beschlagnahmt wird.
Eben.
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Also wäre die Verwendung des Goldes zwar eingeschränkt gewesen, aber nicht ganz unmöglich.
Nur der mobile, unlizensierte unkontrollierbare Schwarzhandel. Eine unterstellte Beute von Gold- und Silbermark wäre also durchaus nicht wertlos gewesen oder nicht verwendbar oder so risikobehaftet, wie es immer mal wieder behauptet wird. Geld ist anonym.

MfG

Dew


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Mordfall Hinterkaifeck

04.11.2021 um 19:16
Zitat von DewDew schrieb:Nicht zu verwechseln mit den Gold- und Silberumlaufmünzen, also der offiziellen Währung.
Ist schon klar, aber wenn ich es dem Kohlen- oder Kartoffelhändler als Tausch für seine Ware anbiete, wird er es vermutlich schon nehmen.....


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04.11.2021 um 19:34
Wer die Skrupel hat, 6 Menschen zu erschlagen, um sie zu berauben, wird wenig Angst davor haben, nen Hehler für die Beute zu finden...


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04.11.2021 um 21:01
Zitat von DewDew schrieb:Der ganz offizielle, angemeldete ( und damit kontrollierbare ) Handel ( z. B. Banken, Juweliere, Pfandleiher ) war nicht betroffen.
So ist es.
Zitat von DewDew schrieb:pensionär schrieb:
Der Markt war also enger geworden.
Der mobile Schwarzmarkt würde ich eher sagen.
Ja das ist besser formuliert, wir ziehen aber die gleichen Schlüsse.
Zitat von DewDew schrieb:Nur der mobile, unlizensierte unkontrollierbare Schwarzhandel. Eine unterstellte Beute von Gold- und Silbermark wäre also durchaus nicht wertlos gewesen oder nicht verwendbar oder so risikobehaftet, wie es immer mal wieder behauptet wird. Geld ist anonym.
Schwarzhandel ja. Und die Beute wäre natürlich nicht wertlos. Ansonsten m. E. ein klares Jein:
Der plötzliche Reichtum der armen Leute von Kombach
ist da m. E. nicht nur ein filmisches Meisterwerk, sondern auch -wenn man so will- ein mögliches kriminalistisches Exempel, obwohl es im 18. Jahrhundert spielt. Quelle: Schlöndorff Wikipedia: Der plötzliche Reichtum der armen Leute von Kombach

Ob "viel" Geld aus kriminalistischer Sicht nicht doch auch "spricht" und sogar aus der Dunkelheit heraustreten muß, hängt manchmal auch stark von der Konstellation ab, bei wem und in welchen Umständen es überraschend auftaucht und ggf. einen Tatverdacht erzeugt, der ggf. weit über das Ursprungsdelikt - hier: Verstoß gegen Schwarzhandelsvorschriften hinausweist. .

a) Das kann man bezogen auf die damalige Epoche sehen - und dass wegen der auch geregelten Konfiszierungsmöglichkeiten zugunsten der Staatskasse - durchaus ein erhöhter Eifer zur Durchsuchung schon bei bloßen Verdachtsprüfungen nicht ganz fernliegend gewesen sein könnte. Zwar stand auch damals eine Durchsuchung unter Richtervorbehalt - der Sofortvollzug bei Gefahr im Verzug auch durch Polizeibeamte, war aber auch damals schon geltendes Reichsrecht.

b) Aber auch direkt auf vorliegende Tat bezogen, hätte ggf. sehr viel Geld "sprechen" können.

@pilvax hat mal vor langem eine für mich interessante, "vage Erklärung" geäußert.

Er hat kurz gesagt, zunächst die These aufgestellt, dass es insgesamt 3 Büchsen mit Inhalt gegeben habe (das ist mittlerweile und bekanntlich seit den Zeugenaussagen Schönacher und Neuß, für mich sogar wahrscheinlich der Fall gewesen). Der Täter habe - so die Hypothese - das Versteck der Büchsen durch Indiskretion gekannt.

Nach aller Ermordung habe er im bekannten Fehlboden tatsächlich befüllte 2 Dosen gefunden, die er am sich genommen habe. Die Reuthaue kam stattdessen rein in das Versteck. Warum hat er die dritte Dose nicht auch mitgenommen ?
In Viktorias Zimmer wurde nachweislich nach etwas gesucht. Da herrschte Unordnung und das Geld und sonstige kleinere Wertgegenstände wurden aber nicht genommen.
Warum wohl.
Eine vage Erklärung gäbe es da schon noch.
Hätte der Täter das Geld in Viktorias Zimmer auch mitgenommen, dann hätte dieser damit rechnen müssen, dass er bei größeren Ausgaben sofort mit der Frage konfrontiert worden wäre... wo ist das Geld her, ist es vielleicht von den Hinterkaifeckern.
So hat er aber Geld genommen, dessen Existenz völlig unbekannt war und dieses hätte er dann ohne größere Probleme in Verkehr bringen können. Dass kein Geld gestohlen wurde, war ja durch das nicht angerührte Geld in dem Zimmer der Viktoria G. bewiesen.


Quelle: Beitrag von pilvax (Seite 1.267)
(Hervorhebung von mir.)


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Mordfall Hinterkaifeck

04.11.2021 um 21:11
Zitat von pensionärpensionär schrieb:Eine vage Erklärung gäbe es da schon noch.
Eher keine Erklärung, sondern Spekulatius!

Was sollen das denn für Raubmörder gewesen sein? Heruntergelumpte, unrasierte Landstreicher, denen man nicht abnehmen kann, dass sie Geld besitzen?
Zitat von pensionärpensionär schrieb:Hätte der Täter das Geld in Viktorias Zimmer auch mitgenommen, dann hätte dieser damit rechnen müssen, dass er bei größeren Ausgaben sofort mit der Frage konfrontiert worden wäre... wo ist das Geld her, ist es vielleicht von den Hinterkaifeckern
Mir ist immer noch nicht klar, warum jemand, der irgendwo was kauft, gefragt werden sollte, ob das Geld von den ermordeten Hinterkaifeckern sein soll.


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