CorvusCorax schrieb:Wenn sich eines der älteren Vedovini-Kinder, von denen wohl nur zwei in Frage kommen, in der fraglichen Zeit nicht im Ort befunden hätten und irgendwo mit dem Auto rumgegondelt wären, hätten sie sich doch genau erklären müssen. Und eine Ausrede hält einer Befragung und Datenchecks sicher nicht stand.
Diesbezügliche Ungereimtheiten reichen aber auch nicht unbedingt für UHaft oder Anklage (vgl Fall Rebecca Reusch). Insofern kann man doch nicht ausschließen, dass ggf. ein solches Verhalten vorlag und auch irgendwie aufgefallen sein kann (auf der Pressekonferenz wurden ja nicht alle Ermittlungsdetails ausgebreitet).
Naheliegend ist, dass die Ermittler vielleicht ziemlich sicher sind, dass ein oder mehrere der Vernommenen mit dem Verschwinden, der Tötung und/oder der LeichenBeseitigung zu tun hatten, man weiß aber vielleicht nicht, wer genau in welchem Ausmaß. Nur die Leichenverbergung könnte ggf auch als Strafvereitelung zugunsten eines Angehörigen privilegiert (nicht oder weniger strafbar) sein - weiß jemand, ob das französische Recht ein solches Angehörigenprivileg kennt, ähnlich wie §258 Abs. 6 StPO?