Misetra schrieb:Man muss erst genau wissen, wonach man sucht, bevor die DNA-Abstriche gemacht werden. Das macht man nicht mal eben auf Verdacht bei der ganzen Population eines Dorfes
Das sehe ich genauso und verstehe da auch das Unverständnis der Anwältin überhaupt nicht. Wieso hätte man von allen DNA nehmen sollen bevor man überhaupt wusste, dass DNA an Emiles Kleidung und/oder Knochen gefunden wurde? Und danach macht es eigentlich großflächig auch keinen Sinn mehr, auch wenn ich hierzu eingangs mir aufgrund der Artikel mal selbst die Frage gestellt hatte, ob dies nun passieren werde.
Die DNA wird ja bereits spezifische Merkmale herausgefiltert haben, also braucht man z.B. keine DNA von Frauen, wenn männliche DNA gefunden wurde, keine DNA von Menschen mit schwarzen Haaren, wenn die Analyse auf einen blonden Täter hinweisen würde usw und so fort.
Das "fragile Element" könnte eher bedeuten, dass die DNA-Anhaftungen gering waren, denn es wird ja auch immer wieder Kontamination als Thema angeschnitten und hier wird es jetzt schwierig werden, herauszufiltern, ob die Spur gerichtsverwertbar sein wird oder nicht.
Danke auch
@Misetra für deine Quelle(n) zu den DNA-Datenbanken. Es beruhigt mich zu wissen, dass der Abgleich zumindest mit Grenzländern stattfinden könnte, das erhöht deutlich eine Trefferquote. Ich hatte zunächst nämlich befürchtet, dass eine autorisierte Person erst gezielt nach einem Abgleich suchen müsste, jetzt verstehe ich es aber eher so, dass bei der Einspeisung automatisch vom System auch ein Abgleich bereits vorhandener internationaler DNAs erfolgt.
Wer kann diese Datei einsehen?
Autorisiertes Personal der technischen und wissenschaftlichen Polizeiunterdirektion der Zentraldirektion der Kriminalpolizei, der Nationalpolizei und der Nationalgendarmerie.
Personen, die dem zentralen Dienst zur Konservierung biologischer Proben zugewiesen sind.
Besonders bevollmächtigte Beauftragte von Organisationen der internationalen Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Kriminalpolizei oder der Polizei- oder Justizdienste ausländischer Staaten unter den in Artikel R.53-19-1 der Strafprozessordnung vorgesehenen Bedingungen.
Quelle:
https://www.cnil.fr/fr/fnaeg-fichier-national-des-empreintes-genetiquesKennzahlen
Im Jahr 2018
2,9 Millionen genetische Profile
480.000 nicht identifizierte Spuren
Quelle: s.o.
Seit 2018 dürften da noch unzählige mehr DNA dazugekommen sein.
Dazu kommen dann die Datenbanken der Grenzländer:
Misetra schrieb:Also die DNA-Datenbanken verschiedener Länder werden grenzübergreifend abgeglichen. Frankreich ist da auch mit dabei. Ich denke nicht, dass für einen Abgleich "Original-DNA" benötigt bzw. verbraucht wird.
Misetra schrieb:Der Vertrag von Prüm
Rechtsgrundlage des Datenbank-Abgleichs ist Artikel 4 des maßgeblich vom deutschen Bundesinnenministerium vorbereiteten Vertrages von Prüm, der am 27. Mai 2005 von Deutschland, den Niederlanden, Österreich, Spanien, Frankreich, Belgien und Luxemburg
Ps: Was hat es eigentlich mit diesem Gilles auf sich, warum wird der immer wieder in den Videos erwähnt oder gezeigt
@CharliesEngel,
@Misetra Ist das irgendein Quertreiber, der Gerüchte streut oder einer, der die DNA-Abgabe verweigern möchte? Da dazu immer nur Video-Quellen vorliegen, verstehe ich seine Rolle bisher nicht.