Es wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Entführung, Festnahme, Inhaftierungen und Beschlagnahmungen eines Minderjährigen im Alter unter 15 Jahren zum Nachteil von Emile eingeleitet.
Dieses Ermittlungsverfahren wird von 2 Richtern geleitet. Beschwerden gegen diese oder der Staatsanwaltschaft und ihre Entscheidungen können bei einem Obersten Richter eingereicht werden. Die Befugnisse sind alle per Gesetzt fetgelegt. Also Nein, Frankreich ist keine Bananenrepublic.
Dieses Thema stand ja schon mal im August zur Diskussion. Damals schrieb Rick_Blaine:
Rick_Blaine schrieb am 22.08.2023:mit der Eröffnung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens kann die nun zuständige Staatsanwaltschaft wieder einige Ermittlungsschritte unternehmen usw.
Welchen Spielraum diese Ermittlungsschritte haben, hängt ja auch von den Ermittlungsergebnissen ab. Da wir die ja nicht kennen... Das die Ermittlungsrichter aber Handys, PC usw im Zuge eines strafrechlichen Ermittlungsverfahrens einsehen dürfen, davon können wir ausgehen.
cododerdritte schrieb:Aber angeblich weiß die Polizei ja gar nichts und betreibt dann so einen Aktion?! Neben dem Aufwand an Personal und Zeit ist das ja eben auch ein massiver Eingriff in die Privatsphäre der Personen.
Du schreibst es ja "angeblich". Dieser Eingriff in die Privatsphäre ist schon gravierend, aber er dient m. E. auch dazu manche Türen zu schlließen um sich auf das wesentliche weiter zu konzentrieren.
Ich verstehe aber dieses "Bauchwehgefühl". Nur ich Frage mich halt immer wieder, die Menschen geben auf Facebook, Twitter etc. oft ganz viele private Informationen, Bilder, Geodaten usw. von sich Preis und weiss eigentlich gar nicht, was mit diesen Daten passiert. Hier würde mit meinen Daten ausgeschlossen werden, dass ich mit dem Verschwinden eines 3 Jährigen Kindes etwas zu habe. Ich könnte damit Leben. Aber natürlich kann man das auch anderst sehen.