Kaietan schrieb:Das würde letztendlich keinen wesentlichen Unterschied machen. Die Zeitlinie von beiden Seiten (Verlassen der Disco & Einloggen seines Handys betrachtet):
Definitiv, wobei wir hier ja von so einer kurzen Zeitspanne reden, dass selbst 30 Sek. nicht unerheblich sind.
Kaietan schrieb:Aus Sicht des Opfers: Das Opfer hat um 2:28 nachweislich die Disco verlassen. Da sie vermutlich nicht über eine längere Strecke zum Bärbach getragen wurde (und der Verdächtige dafür auch eh keine Zeit gehabt hätte), sollte der Überfall selbst ja in Wassernähe stattgefunden haben. Das im Prozess einmal thematisierte Hotel Hohenaschau mit der nahegelegenen Uferstelle ist 300 m vom Eiskeller entfernt, die Uferstelle am Gästehaus Stockinger etwas über 200 m. Auch in ihrem deutlich alkoholisierten Zustand (über 2 Promille entspricht einem "Vollrausch") kann sie beide Stellen bis 2:32, dem nicht durchgestellten Anruf daheim, zu Fuss erreicht haben. Das Handy (und vermutlich auch sie) landeten dann sehr zeitnah im Wasser.
Ein Anhaltspunkt ist in dem Fall ja der Ring hier, gibt es nur (eigentlich) zwei Szenarien:
Nr. 1 An dem Ort an dem er gefunden wurde ist Hanna in Wasser gelangt
Nr. 2 Der Ring trieb noch ein paar Meter bevor er unterging
Aber der Auffindeort ist auf jeden Fall die Stelle bis zu der H. mindetens kam.
Mein eigentlich würde nur aushebeln, wenn er den Ring an anderer ins Wasser geworfen hätte, was ich als unwahrscheinlich erachte, aber deswegen eben ,,eigentlich"