Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt
23.05.2024 um 15:55
Bericht vom 25.04.2024
Geladen ist der Sachbearbeiter für die Spurensicherung. Er hat den kompletten Akt für die Spuren angelegt und auch diesbezüglich die Gutachten angewiesen.
Der Zeuge schildert, dass er von seinem Kollegen zum Tatort gerufen worden ist und das demolierte Auto gesehen hat. Es wurden dann die Scheiben entglast und versucht das Opfer auf der Fahrbahn zu reanimieren, was aber nicht gelang. Der Sachbearbeiter erinnert sich an "imponierende Verletzungen" und das Gesicht ist leicht entstellt gewesen. Da man einen Reisepass von Schahraban gefunden hatte, ging man davon aus, dass sie das Opfer ist.
Die Spurensicherung hat mit Blattspurfolien und Forensik-Swabs, die Wunden abgeklebt. Gefragt nach der Kleidung, sagt der Zeuge, dass sie ein schwarzes Kleid anhatte, was man ihr zur Leichenschau auszog, der BH darunter war zerschnitten. Bei der Leiche befand sich auch ein Festivalarmband.
Am Auto selbst hat man noch versucht am Lenkrad Fingerabdrücke sicherzustellen und man hat Haare abgerieben, danach wurde das Auto zur genaueren Untersuchung zum Polizeipräsidium Oberbayern-Nord gebracht.
Von dort werden einige Fotos gezeigt. Am Auto war ein staubiger Schriftzug mit dem Namen "Nihat" eingezeichnet, was aber den Ermittlern nichts sagte. Im Auto befand sich ein Plüschteddy, eine Handtasche mit Dokumenten der Angeklagten und eine Tüte der Bavario-Petrol Tankstelle mit Sekretanhaftung. Weiter viele Getränkedosen und Essensverpackungen, eine Schmuckschatulle, eine Winterjacke in Größe 40, zwei Handtücher, die Defekte aufwießen, ein Tierabwehrspray und drei Schwangerschaftstests in einem Fach, von denen zwei positiv waren. Danach hat man das Auto geleert und abgeschlossen, damit Prof. Adamec es ein paar Tage später untersuchen konnte.
Der Vorsitzende fragt nach der Schreckschusspistole, die im Februar gefunden wurde. Der Zeuge sagt, dass er einen GPS-Tracker suchen sollte und dabei die Waffe zum Vorschein gekommen ist. Gefragt nach dem Zustand der Waffe, meinte der Zeuge, dass diese ungeladen war und keine Munition im Magazin hatte.
Nach einer kurzen Pause, geht es um die körperliche Untersuchung der Angeklagten und was sie bei der Festnahme bei sich hatte. Der Sachbearbeiter sagt, dass sie am rechten Unterarm und am linken Ellenbogen leichte Hautabschürfungen hatte. Bei der Festnahme war der Zeuge nicht dabei, weiß aber dass Schahraban einen grauen Kapuzenpullover und mehrere Tops übereinander anhatte, weiter trug sie über 900€ in Bar mit sich. Auch bei Sheqir wurden viele Kleidungsstücke sichergestellt und eine Machete und ein Messer.
Auf die Frage des Gerichts, wie die DNA-Spuren abgeglichen werden, meinte der Zeuge, dass sie mit allen Beteiligten abgeglichen werden und dass man sie durch die Datenbank jagt.
"Nun steht in dem Bericht auch was von Anonymisierungsspuren. Was hat es damit auf sich?", fragt der Vorsitzende. Der Zeuge sagt, dass das gesetzliche Vorschrift ist, damit das LKA bei der Auswertung, nicht die vollen Namen weiß. So wurde das Material von Sheqir mit "K-1998-Sheqir" und das von Schahraban mit "K-1999-Schahraban" eingesendet. Weiter hat man auch Material von Marcello und Erdal E. versendet.
Staatsanwalt Metz will nun wissen, wie das genau mit der Schreckschusspistole damals übersehen werden konnte. Der Zeuge sagt, dass er mit einer Kollegin arbeitsteilig vorgegangen ist und man die Tüte bzw. das Shirt in dem der Gegenstand sich befunden hatte, nicht näher angeschaut hat, da man aufgrund der vielen Unterlagen vermutete, dass auf der Rückbank sich schon lange keiner mehr aufgehalten hat. "Nun geht man ja eigentlich davon aus, dass das gemacht wird, besonders bei einem Tötungsdelikt.",sagt der Staatsanwalt. Der Zeuge stimmt zu und sagt, dass man sprachlos war, weil man hohe Standards in der Gruppe an sich legt und man kann es sich bis heute nicht erklären. Ob man das als Versehen bezeichnen könnte, oder ob es andere Gründe dafür gibt? Der Sachbearbeiter stimmt zu, man könnte es so sagen.
Nun will der Staatsanwalt einige Bilder sichten. Erst sieht man mehrere, wo ein Maßband an Gegenstände gehalten wird. Warum man das macht? Der Zeuge sagt, bei der Spurensicherung machen sie keine Nahaufnahme ohne Maßband. Auch ein Lichtbild mit einem zerknüllten Blatt von einem Baum auf dem Autositz. "Was wollten sie denn mit einem zerknüllten Blatt?", fragt Metz. Der Zeuge sagt, dass das Aufschluss über den Tatort geben soll, von dem man ja nicht genaueres wusste. Auch den Dachhimmel hat man aus dem Grund fotografiert.
Als nächstes ein Bild von der Hand von Sheqir, auf der man eine Verletzung erkennen kann. Sah von hinten schon eher, wie eine durchgezogene Wunde aus. Der Zeuge sagt, dass man bei Tötungsdelikten generell die Hände von Beschuldigten fotografiert.
Nun wird die Hand der Toten an die Wand geworfen. Man sieht längere Nägel mit Nagellack gefärbt und das aufgestellte Festivalband in einer Blutlache. "Fällt Ihnen was an den Nägeln auf?" Der Sachbearbeiter meint, dass er kein Experte ist, aber dass die Nägel für ihn künstlich ausschauen.
Ob es außer in der Donau noch weitere Tauchmaßnahmen gab? Der Zeuge sagt, dass man auch in der Paar bei Baar-Ebenhausen getaucht ist, weil man die Information bekommen hat, dass sich der Mercedes auch dort aufgehalten hat.
Auch ein Bild von einem Messer wird gezeigt. Dieses hat ein Zeuge zur Polizei gebracht, weil er es für die Tatwaffe gehalten hat. Ob man das auch behandelt hat? -"selbstverständlich."
Zum Schluss wird noch ein Lichtbild von dem Gesicht der Angeklagten gezeigt und das Instagramprofil von Khadidja.
Dr. Makepeace will wissen, wo der Reisepass seiner Mandantin gefunden wurde. Der Zeuge meint, dass dieser bei der Fahrertür war, Fotos wurden von dem aber nicht gemacht.
Ob das Handtuch, das gefunden wurde, kontaminiert war? -"Ja, und es hatte Defekte." Ob das so aussah, als sei das Handtuch über den Körper gelegt worden und dann zugestochen? -"Das war unsere Vermutung."
Kam der Tipp für die Suche in der Donau von einem V-Mann der Polizei? Der Zeuge hat davon nur in der Presse gelesen.
Verteidiger Wittmann fragt, warum die Spuren anonymisiert sein müssen. Der Zeuge antwortet, dass das die StPO verlangt.
"Aber die wussten schon, dass es um die Tote in der Peisserstraße ging?", hakt der Anwalt nach. Der Zeuge bejaht, der Sachverhalt wird mitgeteilt.
Wusste das LKA wer Opfer und wer Beschuldigter ist? Das verneint der Zeuge.
"Wurde die Anonymisierungsformel genannt?" Es wurden keine Klarnamen genannt, sagt der Sachbearbeiter.
Nun will der Staatsanwalt einschreiten. Wittmann ruft, dass er jetzt zehn Minute Pause will um einen Antrag für den Austausch des Staatsanwalts zu schreiben, immer wenn es für seinen Zeugen eng wird, geht er dazwischen. Richter Kliegl schlägt vor, dass sich alle beruhigen.
"Ist das eigentlich anonym wenn man "K1998Sheqir" schreibt?"- Der Ermittler sagt, er hat sich an die Vorschrift gehalten, für die kann er nichts.
Ob es sein kann, dass jemand bei der Reanimation Spuren setzt? -Man kann das nicht ausschließen, sagt der Zeuge, aber sie sind darin geschult, dass zu vermeiden. Sie achten auch auf Schwarz-Weiß Trennung, das heißt, dass die Sachen von Opfer und Beschuldigten nicht vermischt werden.
Nun wird der Zeuge entlassen.
Verteidiger Wittmann gibt eine Erklärung ab. Mit dieser Anonymisierungsformel ist dem Paragraph 81f nicht Genüge getan, da der Name Sheqir K. schon zu der Zeit in der Presse war. Er widerspricht der Verwertung der Zeugenaussage und des Spurenberichts.
Auch Dr. Makepeace erhebt sich. Würde man der Aussage des Sachbearbeiters folgen, müsste die Tat im Inneren des Autos stattgefunden haben. Weiter müsste man dazu Prof.Mützel entweder mangelnde Sachkenntnis oder Befangenheit vorwerfen.
Staatsanwalt Metz sagt, dass die Aussage gezeigt hat, wie aufwendig man bei der Spurensicherung vorgegangen ist. Die Lichtbilder, die Tauchmaßnahmen und das sofortige Handeln, weil irgendjemand ein Messer vorbei bringt. Das mit der Schreckschusswaffe war ein Fehler, aber die passieren, wenn Menschen am Werk sind. Wenn man dem Zeugen nicht glauben will, soll man den Bildern glauben. DIe Nägel und Instagram zeigen die Ähnlichkeit zwischen Schahraban und Khadidja auf und bestätigen die Doppelgängertheorie.
Nach der Mittagspause ist die Biochemikerin vom LKA gekommen. Sie hat insgesamt 17 Spurenbilder erstellt.
Der Vorsitzende fragt, ob die Daten anonymisiert waren. Das bejaht die Zeugin, das ist nach Paragraph 81 vorgeschrieben. Über Presseartikel konnte sie sich nichts erschließen, weil sie so etwas in der Freizeit nicht liest und wenn hätte es nichts an ihren Ergebnissen geändert.
Wittmann fragt, ob sie wusste wer Beschuldigter und wer Opfer ist.-"Ja, das war uns bekannt.", so die Biochemikerin.
Die Sachverständige erklärt, dass sie mit dem 16-Merkmalsystem nach europäischem Standard gearbeitet wird. Das ist üblich, genaue Schlüsse aufs Aussehen kann man damit aber nicht ziehen. Es wird auch mit der Bevölkerung in Europa verglichen, dass die Angeklagten teils eine Andere Herkunft haben, wusste sie nicht, jedoch unterscheiden sich die Merkmale nicht besonders nach den Kontinenten.
Sie trägt nun vor. Bei einem Haar auf Asphalt ist die Geschädigte mit einer Wahrscheinlichkeit von 1 zu 7 Trilliarden die Hauptverursacherin. Am Lenkrad gibt es eine Mischspur aus drei Personen, da kommt Khadidja als Verursacherin in Betracht, die Angeklagte ist als Verursacherin nicht auszuschließen.
Wieder eine Mischspur, auf einer Küchenrolle, bei der Sheqir der Hauptverursacher ist, die zweite Person ist nicht zuzuordnen.
Bei Handschuhen im Fußraum ist Khadidja die Hauptverursacherin.
Die Sachverständige berichtet nun von den bearbeiteten Handtüchern. Bei einem ist Khadidja Hauptverursacherin und auf der Rückseite befinden sich Spuren von Schahraban und ihrer Mutter.
Auf einem goldenen Ring, waren rote Spuren, die aber auch nicht zugeordnet werden konnten.
Auf einer Zipjacke, die sich auf der Rückbank befand, konnte man eine Mischspur an der rechten Schulter zwischen den Angeklagten und Khadidja ausmachen.
An der Kapuze, war Sheqir der Hauptverursacher.
In der Innenseite der Jacke und am linken Ärmel, befand sich eine Blutspur von Khadidja.
An der Schreckschusswaffe befand sich am Abzug keine Spur, lediglich am Griff könnte man eine Schahraban zuordnen, das reicht aber nicht für eine statistische Berechnung.
Nun wurde noch kurz das zweite Spurenbild angerissen, Spuren an der Angeklagten, da fanden sich aber nur ihre eigenen.
Verteidiger Bals bittet darum nun wie geplant die Sitzung zu beenden, da er eine Sitzung als Gemeinderat hat. "Ich schaue morgen in die Zeitung, ob sie abgeliefert haben.", sagt der Vorsitzende und kündigt an, dass man die Sachverständige noch einige Male brauchen wird.
Dann ist die Sitzung beendet.