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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

1.254 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Frau, Leiche ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

24.05.2024 um 12:10
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Im Kofferraum waren auf jeden Fall auch viele Tüten. Wo die Tüte jetzt wirklich war, kann ich mich nicht mehr sicher erinnern.
Ich war an dem Tag auch im Prozess als der ermittelnde Polizist aussagte.
Nach meiner Erinnerung lag die Tüte im Kofferraum, bin mir relativ sicher.
Die Kollegin holte die ganzen Teile aus dem Kofferraum, er machte Fotos, berührte selbst aber nichts.
Als die Kollegin das vorletzte Teil aus der Tüte genommen und er fotografiert hatte sah sie nur noch das T-Shirt am Tütenboden, befand es für irrelevant und nahm es nicht heraus.
Darin war die Waffe eingewickelt.
So erklärte der Beamte wie es dazu kam dass sie übersehen wurde.

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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

24.05.2024 um 12:31
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Danke Dir auf jeden Fall @watnu,
Das gebe ich gerne zurück und auch an @fassbinder1925 für die neuen Infos :) Es geht mir darum, hier beim gemeinsamen "Puzzeln" die richtigen Teilstücke zu finden und Lücken zu schließen. Habe auch noch einige Fragen im Kopf, u. a.:

Wurde irgendwann über Khas Handy etc. + Ausweisdokumente etwas gesagt? Z. B. ob sie gefunden wurden bzw. was die Auswertung ergab?
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Darauf bezieht sich wahrscheinlich auch Deine Info, da Du ja auch das Blutspurengutachten erwähnst.
Nein, ich bezog mich auf den Podcast. Am besten, ihr hört euch die wenigen Sätze selbst an. Die Minute steht am Ende der u. g. Quelle (bitte das Minus beachten).
Zitat von watnuwatnu schrieb am 11.05.2024:Das Blutspurengutachten deutet wohl eher darauf hin, dass der Großteil der Tat außerhalb des Autos stattfand.
Quelle: https://www.augsburger-allgemeine.de/podcasts/serien/crime-podcast/ Min. -15
-----
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:[...] mir geht es nicht darum, dass das Opfer nicht aufgrund ihrer Ähnlichkeit ausgesucht worden wäre, sondern vor allem, darum, dass diese Formulierung "Doppelgänger" mehr aus dieser Ähnlichkeit macht, als tatsächlich nachzuweisen wäre und diese Theorie der Staatsanwaltschaft mit einem "Untertauchen" einhergeht, für welches ich bisher ebenfalls keine objektiven Anzeichen erkennen konnte.
Mir geht es um die Theorie der Staatsanwaltschaft. Die Text-Quellen, die ich angab, bezogen sich auf die Anklage. Ob die Medien aus der Ähnlichkeit der Frauen "Doppelgängeringen" machen, ändert nichts daran:
Mit Versprechungen versuchte sie demnach zunächst erfolglos, die Frauen zu einem Treffen zu bewegen. Mit ihrem späteren Opfer gelang dies schließlich.
Quelle: https://www.dein-ingolstadt.de/news/aus-aller-welt/tod-von-doppelgaengerin-koennte-mord-gewesen-sein

Welchen (von der Theorie der StA abweichenden) Grund könnte die Kontaktaufnahme zu mehreren ähnlichen Frauen gehabt haben?
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:[...] ich dachte sie meint, die Ähnlichkeit sei generell für die Tat egal. Sofern es nur darum ging, das heute ggf geringere Ähnlichkeit egal ist: stimmt!
Ich denke nicht, dass sie zufällig exakt zur Tatzeit eine Frisur hatte wie das Opfer. Auch, dass sie im Prozess eine andere Frisur hat, halte ich nicht für Zufall, sondern dass dies auf anschauliche Weise die Theorie der StA schwächen soll. (Auch wenn es nur ein "Tropfen auf den heißen Stein" ist -> "Steter Tropfen höhlt den Stein")


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

24.05.2024 um 13:49
Zitat von Carrie007Carrie007 schrieb:Ich war an dem Tag auch im Prozess als der ermittelnde Polizist aussagte.
Nach meiner Erinnerung lag die Tüte im Kofferraum, bin mir relativ sicher.
Die Kollegin holte die ganzen Teile aus dem Kofferraum, er machte Fotos, berührte selbst aber nichts.
Als die Kollegin das vorletzte Teil aus der Tüte genommen und er fotografiert hatte sah sie nur noch das T-Shirt am Tütenboden, befand es für irrelevant und nahm es nicht heraus.
Darin war die Waffe eingewickelt.
So erklärte der Beamte wie es dazu kam dass sie übersehen wurde.
Das kann gut sein, Danke. Dann frage ich mich aber warum, er bei der Nachfrage von Rückbank gesprochen hat. Also er hat ja nicht direkt gesagt, dass die Tüte dort war, aber hat es mal so erklärt. Denn das hatte ich so notiert. Oder hast du die Frage auch noch im Kopf und was anderes verstanden? Denn Rückbank und Kofferraum kann man denke ich schwer verhören und im Kofferraum hält sich generell selten jemand auf.


So oder so, gibt es dafür eigentlich keine Erklärung. Wie der Staatsanwalt sagt, Fehler sind menschlich, aber die werden sich in dem Fall überhaupt nichts gedacht und überlegt haben.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

24.05.2024 um 13:58
Was ich ja prozesstaktisch recht interessant finde ist das hier.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Verteidiger Wittmann gibt eine Erklärung ab. Mit dieser Anonymisierungsformel ist dem Paragraph 81f nicht Genüge getan, da der Name Sheqir K. schon zu der Zeit in der Presse war. Er widerspricht der Verwertung der Zeugenaussage und des Spurenberichts.
Wenn man mal rein blättert ist es ja sehr deutlich beschrieben, was verlangt wird.
3Dem Sachverständigen ist das Untersuchungsmaterial ohne Mitteilung des Namens, der Anschrift und des Geburtstages und -monats der betroffenen Person zu übergeben.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/81f.html

Das wurde ja tatsächlich eingehalten. Geburtsjahr schon, aber eben nicht Tag und Monat. Und wahrscheinlich wird das wirklich die Vorschrift für die Ermittler, zumindest in Bayern, gewesen sein, es auf die Art zu machen.

Ob man das dadurch aushebeln kann, dass das schon so durch die Presse ging? Ich glaube das wird nicht funktionieren, oder ?


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

24.05.2024 um 14:26
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Das wurde ja tatsächlich eingehalten. Geburtsjahr schon, aber eben nicht Tag und Monat. Und wahrscheinlich wird das wirklich die Vorschrift für die Ermittler, zumindest in Bayern, gewesen sein, es auf die Art zu machen.

Ob man das dadurch aushebeln kann, dass das schon so durch die Presse ging? Ich glaube das wird nicht funktionieren, oder ?
Prozesstaktisch auf jeden Fall clever es zu versuchen! Ich find halt, es is Auslegungssache oder? Weil der Name befand sich ja schon in der Verschlüsselung… nicht der Nachname, aber der Vorname… Und der war meiner Meinung nach recht schnell bekannt!
Ironischerweise muss ich fast sagen, sie wären besser gefahren mit dem Nachnamen, da dieser meist abgekürzt wurde!
Also ich seh da schon auch berechtigte Zweifel ob hier wirklich die Anonymisierung hieb- & stichfest eingehalten wurde….

Es sei denn es steht irgendwo das der Name immer NUR der Nachname ist…


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

24.05.2024 um 14:33
Also zum Namensrecht hab ich jetzt das gefunden & ich versteh es so das der Vorname da mit reinspielt oder?
Wie ist der Begriff "Name" juristisch definiert?

Der Begriff "Name" bezieht sich im juristischen Sinne auf den Namen einer Person oder einer juristischen Person (Firma). Es gibt im deutschen Recht verschiedene Arten von Namen, wie zum Beispiel den Familiennamen, Vornamen, Künstlernamen, Firmennamen, Produktnamen oder Namenszusätze
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/namen#google_vignette


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

24.05.2024 um 16:03
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Was ich ja prozesstaktisch recht interessant finde ist das hier.
Ja, da habe ich gestaunt bzw. finde es im Big-Data-Zeitalter zu lasch, Vornamen zu verwenden. Hacker hätten ein leichtes Spiel. Anonymisierung? Bin gespannt. Siehe u. g. Definitionen + die relevanten Sätze des §.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Das wurde ja tatsächlich eingehalten. Geburtsjahr schon, aber eben nicht Tag und Monat. Und wahrscheinlich wird das wirklich die Vorschrift für die Ermittler, zumindest in Bayern, gewesen sein, es auf die Art zu machen.
Dazu der DS-Landesbeauftragte Sachsen-Anhalt im Tätigkeitsbericht 2001-2003:
Danach gibt die zuständige Ermittlungsbehörde die Körperzellen des Beschuldigten zur molekulargenetischen Untersuchung an den im Gerichtsbeschluss bezeichneten Sachverständigen zur Untersuchung weiter. Dies hat nach § 81f Abs. 2 Satz 3 StPO so zu geschehen, dass diesem mit dem Material weder Name und Anschrift noch Geburtstag und Geburtsmonat mitgeteilt werden.
Quelle: https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/informationen/veroeffentlichungen/taetigkeitsberichte/tb-6/18-rechtspflege/182-fehlende-anonymisierung-bei-beschluessen-zur-dna-untersuchung

Folgt man der datenschutzrechtlichen Definition, werden Pseudonymisierung und Anonymisierung unterschieden:
Die Anonymisierung ist das Verändern personenbezogener Daten derart, dass diese Daten nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können. Eine vollständige Anonymisierung ist sehr schwer zu erlangen.

Bei der Pseudonymisierung wird der Name oder ein anderes Identifikationsmerkmal durch ein Pseudonym (zumeist ein Code, bestehend aus einer Buchstaben- oder Zahlenkombination) ersetzt, um die Feststellung der Identität des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren (für Deutschland siehe § 3 Abs. 6a BDSG bzw. entsprechendes Landesrecht).

Im Gegensatz zur Anonymisierung bleiben bei der Pseudonymisierung Bezüge verschiedener Datensätze, die auf dieselbe Art pseudonymisiert wurden, erhalten.

Die Pseudonymisierung ermöglicht also – unter Zuhilfenahme eines Schlüssels – die Zuordnung von Daten zu einer Person, was ohne diesen Schlüssel nicht oder nur schwer möglich ist, da Daten und Identifikationsmerkmale getrennt sind. Entscheidend ist also, dass eine Zusammenführung von Person und Daten noch möglich ist.
Quelle: Wikipedia: Anonymisierung und Pseudonymisierung


§ 81f Abs. 2 Sätze 2 und 3 StPO

Diese haben durch technische und organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten, daß unzulässige molekulargenetische Untersuchungen und unbefugte Kenntnisnahme Dritter ausgeschlossen sind. Dem Sachverständigen ist das Untersuchungsmaterial ohne Mitteilung des Namens, der Anschrift und des Geburtstages und -monats der betroffenen Person zu übergeben.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81f.html


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

24.05.2024 um 17:54
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Und wahrscheinlich wird das wirklich die Vorschrift für die Ermittler, zumindest in Bayern, gewesen sein, es auf die Art zu machen.

Ob man das dadurch aushebeln kann, dass das schon so durch die Presse ging? Ich glaube das wird nicht funktionieren, oder ?
Wenn das die Vorschrift ist, wäre es aus meiner Sicht skandalös, wenn man das im Prozeß aushebeln würde.
Sofern die Vorschriften eingehalten werden, muss das Material auch verwendet werden dürfen. Eine Veränderung der Vorschriften muss dann an anderer Stelle erwirkt werden.
Tatsächlich finde ich diese Form der Anonymisierung auch etwas lasch, aber die Beamt: innen sind ja gehalten, sich an die Vorschriften zu halten und können nicht einfach andere Codes verwenden.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

24.05.2024 um 18:52
Zitat von Carrie007Carrie007 schrieb:Nach meiner Erinnerung lag die Tüte im Kofferraum, bin mir relativ sicher.
Hier wird auch der Kofferraum erwähnt: Siehe ab Min. 1 Shes Verteidiger bzw. die schriftliche Stellungnahme der StA ab Min. 2.:

https://www.tvingolstadt.de/mediathek/video/doppelgaengerinnen-mordprozess-polizei-findet-nach-eineinhalb-jahren-waffe-im-betroffenen-fahrzeug/
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Dann frage ich mich aber warum, er bei der Nachfrage von Rückbank gesprochen hat.
Vielleicht ist ihm keine bessere Ausrede für den ihm peinlichen Fehler eingefallen?


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

24.05.2024 um 19:41
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Sofern die Vorschriften eingehalten werden, muss das Material auch verwendet werden dürfen.
Wobei man natürlich schauen muss, was für "Vorschriften" eingehalten wurden und ob die gegen höherrangiges Recht verstoßen und damit ggf unwirksam sind? Wenn also ne bayrische Verwaltungsvirschrift, Rechtsverordnung oder gar nur interne Dienstrichtlinie sagt: Vorname, Geburtsjahr etc ist OK, dann heißt das nicht, es ist unbedingt rechtmäßig. Denn §81f StPO ist als Gesetz schon mal höherrangig und bei der Auslegung wird man dann Grundsätze des Grundgesetzes (happy 75th birthday by the way!) heranziehen müssen wie Grundrechtschutz (zB allg Persönlichkeitsrecht) und Effektivität der Rechtspflege als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzip.
Spricht dann viel dafür, dass man jedenfalls den Vornamen auch nicht angibt (wofür soll das auch gut sein) und Geburtsjahr vielleicht auch nicht (es sei denn, das hilft irgendwie bei Spurenzuordnung oder so).

Allerdings dürfte wenn überhaupt ein fahrlässiger Verfahrensfehler vorliegen... Zu nem Beweisverwertungsverbot sollte/dürfte das in diesem Verfahren eher nicht führen (anders vielleicht wenn sich die Praxis nach Kenntnis etwaiger Rechtswidrigkeit in anderen Verfahren fortsetzen sollte, dann müsste man ja auch von nicht mehr versehentlichen sondern systematischen Fehlern ausgehen).


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

24.05.2024 um 19:48
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Allerdings dürfte wenn überhaupt ein fahrlässiger Verfahrensfehler vorliegen...
Bitte den fahrlässigen Verfahrensfehler genau benennen und begründen. Wer genau hat fahrlässig gehandelt?

Aktuell gibt es offenbar dieses Verfahren der Anonymisierung und dies stellt offenbar die aktuelle Richtlinie für die bayerische Polizei dar. Insofern sind die Beamt:innen dieser Richtlinie gefolgt und ich sehe nicht wo hier Fahrläsdigkeit vorliegen sollte.
Der Fehler ist wenn, dann an anderer Stelle angesiedelt und dort zu korrigieren. Nämlich ggf bei der aktuell geltenden Anonymisierungsvorschrift in Bayern.
Die Frage ist warum das bisher niemandem auffiel und bislang nicht moniert wurde.
Ich würde auch interessieren, wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

24.05.2024 um 20:12
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Bitte den fahrlässigen Verfahrensfehler genau benennen und begründen. Wer genau hat fahrlässig gehandelt?
Ich mache nicht einzelnen Beamten nen Vorwurf, aber falls (falls!) das Verfahren generell rechtswidrig sein sollte (der Fehler läge dann bei der Stelle/dem Gremium, was die entsprechende Vorschrift erlassen hat), habe ich nur betont, dass jedenfalls kein vorsätzliches fehlerhaftes Vorgehen vorliegen dürfte (was mE hier angesichts der Schwere der verfolgten Tat bei der Abwägung Mindestvoraussetzung für ein Beweisverwertungsverbot wäre). Insofern sind wir glaube ich im Ergebnis einer Meinung.


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24.05.2024 um 20:27
Vielleicht noch ganz interessant zum Thema ein Zitat aus einem Online publizierten Bericht der bayrischen Landesfatenschutzbeauftragten:
Hinsichtlich der von der Polizei vorzunehmenden Anonymisierung des Untersuchungsmaterials habe ich bereits früher Bedenken gegenüber dem Staatsministerium des Innern gegen die Verwendung von Vornamen und dem mit einem Buchstaben abgekürzten Familiennamen erhoben. Wenigstens werden jetzt - auf meinen Anstoß hin - die für die Übermittlung an den Sachverständigen vorgesehenen Daten (Vorname, erster Buchstabe des Nachnamens, Geburtsjahr) ausdrücklich im Formblatt genannt.
Quelle: https://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb22/k4.html (Pkt 4.11)

Anscheinend gibt es also ein "Formblatt" des Staatsministerium des Innern.

Der Sinn von Übermittlung von Vornamen und Geburtsjahr erschließt sich mir (wie wohl auch der Datenschutzbeauftragten lt Zitat) weiterhin nicht.

Aber das reicht jetzt vielleicht mal zu dem Spezialthema. Nur ausgeführt, weil einige diesen von der Verteidigung aufgeworfenen Punkt interessant fanden u. a. @fischersfritzi @fassbinder1925 @watnu


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

25.05.2024 um 09:26
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Also er hat ja nicht direkt gesagt, dass die Tüte dort war, aber hat es mal so erklärt. Denn das hatte ich so notiert. Oder hast du die Frage auch noch im Kopf und was anderes verstanden?
Ich hab die konkrete Frage und Antwort leider nicht in Erinnerung, nur eben dass die Tüte mit vielen anderen Dingen im vollen Kofferraum war. Mehr blieb nicht hängen bei mir...
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ob man das dadurch aushebeln kann, dass das schon so durch die Presse ging? Ich glaube das wird nicht funktionieren, oder ?
Darüber hab ich an diesem Prozesstag auch gegrübelt.
Interessant was ihr alle zu diesem Thema schreibt!
Irgendwie haben beide Seiten recht. Die Ermittler haben sich genau an die Vorgaben gehalten, und Wittmann prangt zu Recht an dass durch die Berichterstattung keinerlei Anonymität mehr gewährt war.
Bin auch gespannt wie der Richter das bewertet. Aber kann mir nicht vorstellen dass das zu einem Beweisverwertungsverbot führen könnte.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

25.05.2024 um 10:27
Evtl. hab ich den Sachverhalt bzgl. der Anonymisierungsformel und der Spurenverwertung nicht ganz durchdrungen, aber wenn ein Beweisverwertungsverbot gefordert wird, geht man ja anscheinend davon aus, dass aufgrund des Anonymisierungsverfahrens die Spuren nicht objektiv verwertet wurden, oder?
Aber wie soll denn bei einer molekulargenetischen Untersuchung, die ja wohl nach strengen wissenschaftlichen Regeln durchgeführte wird, eine subjektive Verzerrung der Ergebnisse erfolgen?

Schwierig finde ich auch, dass damit den Sachverständigen gleichzeitig unterstellt wird, nicht sauber zu arbeiten. Und wenn man deren Integrität anzweifelt, dann stellt sich die Frage, wie überhaupt noch mit Spuren umgegangen werden soll? Schließlich könnten Experten ja immer Willkür walten lassen, vollkommen unabhängig von irgendwelchen Anonymisierungsformeln.


Unabhängig davon sehe ich das wie @fischersfritzi
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Der Fehler ist wenn, dann an anderer Stelle angesiedelt und dort zu korrigieren. Nämlich ggf bei der aktuell geltenden Anonymisierungsvorschrift in Bayern.
Die Frage ist warum das bisher niemandem auffiel und bislang nicht moniert wurde.



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25.05.2024 um 11:23
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Schwierig finde ich auch, dass damit den Sachverständigen gleichzeitig unterstellt wird, nicht sauber zu arbeiten. Und wenn man deren Integrität anzweifelt, dann stellt sich die Frage, wie überhaupt noch mit Spuren umgegangen werden soll?
Meinst du jetzt generell oder von der Verteidigung? Denn so gesehen unterstellt das ja schon das Gesetz. Ich denke, dass das schon gut gemeint ist und die Verteidiger wiederum wollen natürlich alles im gesetzlichen Rahmen nutzen. Kann mir aber eben eher nicht vorstellen, dass das durchgeht.

Aber wo wir beim Thema sind, im Nachhinein fand ich die bisherigen Spurenbilder eigentlich nicht so aufregend. Dass mindestens einer von beiden ein Tötungsdelikt begangen hat, ist ja klar und es waren beide auch im Auto. Auch diese Mischspur finde ich jetzt nicht so brisant. Aber vllt schon mal vorsorglich für die kommenden 15 Spurenbilder.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

25.05.2024 um 13:48
Zitat von Carrie007Carrie007 schrieb:Als die Kollegin das vorletzte Teil aus der Tüte genommen und er fotografiert hatte sah sie nur noch das T-Shirt am Tütenboden, befand es für irrelevant und nahm es nicht heraus.
Darin war die Waffe eingewickelt.
So erklärte der Beamte wie es dazu kam dass sie übersehen wurde.
Diese Erklärung kann ich absolut nicht nachvollziehen. Wenn ich eine Plastiktüte hoch hebe, in der ich nur ein T-Shirt erwarte, dann würde ich ein ganz anderes Gewicht erwarten, wenn sich in dieser Plastiktüte zusätzlich noch eine Schreckschusspistole befindet. Und auch beim Weglegen der Tüte (wohin auch immer die gelegt wurde) oder bei ihrem Verpacken in eine Spurensicherungsbeutel hätte man doch merken müssen, dass irgendwas hartes in der Tüte ist und nicht nur ein zusammen gelegte T-Shirt, was ja weich und flexibel ist.

Und ich verstehe auch nicht, warum das T-Shirt nicht rausgenommen wurde, um es zu katalogisieren?!
Was ist denn mit den anderen Sachen passiert, die vorher aus der Tüte genommen und dokumentiert wurden? Hat man die wieder reingestopft und dann die Tüte als ganzes weggelegt?


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25.05.2024 um 14:04
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Evtl. hab ich den Sachverhalt bzgl. der Anonymisierungsformel und der Spurenverwertung nicht ganz durchdrungen, aber wenn ein Beweisverwertungsverbot gefordert wird, geht man ja anscheinend davon aus, dass aufgrund des Anonymisierungsverfahrens die Spuren nicht objektiv verwertet wurden, oder?
Aber wie soll denn bei einer molekulargenetischen Untersuchung, die ja wohl nach strengen wissenschaftlichen Regeln durchgeführte wird, eine subjektive Verzerrung der Ergebnisse erfolgen?
De Vorschrift gilt ja nicht nur für molekulargenetische Untersuchungen, sondern allgemein für jedes Spurenmaterial, was zu einer speziellen Untersuchung weitergegeben wird. Und da gibt es sicher schon einige Untersuchungsmethoden, die nicht so maximal technisch und neutral sind, wie eine molekulaegenetische Analyse. Wenn z.B. Projektile nach Beschuss auf das Muster analysiert werden, dass eine bestimmte Waffe hinterlassen hat oder z.B. gefundene Fasern mit den Fasern aus einer Vergleichstextilie verglichen werden, dann kommt vielleicht schon eher eine subjektive Beurteilung hinein. Da kann man halt die Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung oder die Sicherheit der Analyse nicht durch eine rein mathematische Formel berechnen, wie beim DNA-Fingerprint, sondern der Untersucher gibt eine Einschätzung ab.
Nur als Beispiel, ich kenne mich mit den Methoden zu wenig aus, um da bessere Beispiele benennen zu können, diese beiden sind mir halt eingefallen. Aber das gleiche gilt sicher auch für die Frage, ob ein bestimmtes Messer eine bestimmte Wunde oder ob ein bestimmtes Gebiss eine bestimmte Bissspur verursacht hat...

Und wenn eine Vorschrift der StPO verletzt wurde, dann würde das tatsächlich ein Beweisverwertungsverbot bedeuten. Selbst wenn die Verletzung der Anonymisierungsvorschrift im konkreten Fall gar keinen Einfluss auf das Ergebnis hatte oder haben konnte. Wenn man so argumentieren könnte und die Richter im Einzelfall subjektiv beurteilen würden, ob das Ergebnis bei Einhaltung der Vorschrift denn ein anderes hätte sein können, dann würde ja jede Vorschrift ausgehebelt.
Vorschriften sind halt immer einzuhalten, auch wenn ihre Nichteinhaltung im konkreten Fall gar keine Konsequenzen für den Untersucher oder das Ergebnis hätte. Die Nichteinhaltung hat halt trotzdem die gleichen Folgen.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Das wurde ja tatsächlich eingehalten. Geburtsjahr schon, aber eben nicht Tag und Monat. Und wahrscheinlich wird das wirklich die Vorschrift für die Ermittler, zumindest in Bayern, gewesen sein, es auf die Art zu machen.

Ob man das dadurch aushebeln kann, dass das schon so durch die Presse ging? Ich glaube das wird nicht funktionieren, oder ?
Ich würde auch erwarten, dass die Verschlüsselung ausreichend ist. Das Codierungssystem hat sich ja nicht irgendjemand mal im stillen Kämmerlein ausgedacht und dann hat nie wieder jemand drüber nachgedacht.
Solche Vorschriften werden ja in der Regel von Fachgremien ausgearbeitet, an denen eben auch Juristen beteiligt sind und die auf Basis der geltenden Rechtsvorschriften Verfahrensanweisungen erstellen.
Ich weiß nicht, wie viele hunderte oder tausende Proben das Bayrische LKA jeden Monat bekommt. Und da soll in den Jahren, in denen diese Vorschrift schon gilt und die Codierung so gehandhabt wird, noch nie jemandem aufgefallen sein, dass das so nicht den Vorgaben der StPO entspricht?!
Da hätten ja nicht nur hunderte von Polizisten und Fachanalytikern geschlafen, sondern auch tausende von Verteidigern, die nicht auf den Trichter gekommen sind, Analyseergebnisse, die ihren Mandanten belasten, wegen fehlender Anonymisierung zu rügen und ein Beweisverwertungeverbot zu fordern.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Meinst du jetzt generell oder von der Verteidigung? Denn so gesehen unterstellt das ja schon das Gesetz. Ich denke, dass das schon gut gemeint ist und die Verteidiger wiederum wollen natürlich alles im gesetzlichen Rahmen nutzen. Kann mir aber eben eher nicht vorstellen, dass das durchgeht.
Irgendwie kommen mir die Verteidiger in dem Verfahren eh ziemlich hilflos vor. Genauso wie bei dieser mehrmaligen Behauptung, Shas. Rückforderung des Geldes vom Auftragsmörder mit der Begründung, ihr dauere das alles zu lange, weshalb sie sich einen anderen Auftragnehmer suchen will, sei als Rücktritt vom Versuch zu werten...
Für mich klingt das alles nach viel juristisch verschwurbulierter heißer Luft, weil man nichts anderes entgegenzusetzen hat.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

25.05.2024 um 14:06
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Bei Handschuhen im Fußraum ist Khadidja die Hauptverursacherin.
Wurde außer Khas DNA auch DNA anderer Personen festgestellt? Sind das Einweghandschuhe, wie man sie z. B. im med. Bereich o. beim Kochen benutzt?

Zur Diskussion um § 81f II StPO:
Bei Massen-Gentests wird ja auch Genmaterial von unbescholtenen Freiwilligen erhoben, deren Daten genauso ungeschützt sind. Es könnten also auch unsere eigenen DNA-Daten sein, die in falsche Hände geraten und z. B. Rückschluss auf den Kernbereich deiner Persönlichkeit geben (was gem. StPO nicht erlaubt ist.). Was sich damit alles anstellen lässt, betrifft div. wissenschaftliche Disziplinen und übersteigt wohl unsere Vorstellungskraft. Ich denke gerade an die zahlreichen täglichen Hackerangriffe der Dienste ausländischer Staaten.

Wie geschrieben, bin ich erstaunt, dass das "Anonymisierung" genannt wird, aber personenbezogene Daten wie Namen, Geburtsjahr, Initialen usw. verwendet werden. Und ich bin gespannt, was wir noch über die im Prozess erwähnte, nicht näher bezeichnete Vorschrift erfahren, die wg. des techn. Fortschritts m. E. längst nicht mehr zeitgemäß ist.

Der Bericht des Bayerischen LDS-Beauftragten, den @abgelenkt verlinkte, ist aus dem Jahr 2005. Schon zuvor hat der LDSB das moniert. Die erwähnten Formblätter dienen bei Reihenunersuchungen der Information der Freiwilligen vor Abgabe ihrer Einwilligung, haben mit dem Fall hier also nichts zu tun.
Da die "Anonymisierung" nun schon so lange so praktiziert wird, wären vermutlich schon zuvor Verteidiger auf die Idee gekommen, deswegen ein Beweisverwertungsverbot erwirken zu können.

Hier kann man mit einem kurzen Blick auf das Schaubild den Unterschied zwischen Anonymisierung und Pseudonymisierung erfassen.
https://www.johner-institut.de/blog/gesundheitswesen/anonymisierung-und-pseudonymisierung/
Zitat von watnuwatnu schrieb:weder Name und Anschrift
"und" in der von mir verlinkten Quelle ist evtl. als "in Verbindung mit" zu verstehen.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

25.05.2024 um 14:46
Zitat von watnuwatnu schrieb:Bei Massen-Gentests wird ja auch Genmaterial von unbescholtenen Freiwilligen erhoben, deren Daten genauso ungeschützt sind. Es könnten also auch unsere eigenen DNA-Daten sein, die in falsche Hände geraten und z. B. Rückschluss auf den Kernbereich deiner Persönlichkeit geben (was gem. StPO nicht erlaubt ist.). Was sich damit alles anstellen lässt, betrifft div. wissenschaftliche Disziplinen und übersteigt wohl unsere Vorstellungskraft. Ich denke gerade an die zahlreichen täglichen Hackerangriffe der Dienste ausländischer Staaten.
Du kannst aber davon ausgehen, dass die Labor der Landeskriminalämter diese Analysen, die Rückschluss auf den Kernbereich der Persönlichkeit erlauben und die durch die StPO verboten sind, gar nicht durchführen können, selbst wenn sie wollten.
Um ein bestimmtes Merkmal zu erfassen braucht man sog. Primer, dass sind Oligonukleotide mit einer für das zu untersuchende Merkmal spezifischen Sequenz, die der DNA-Polymerase als Startpunkt dienen. Die Labore der LKA können diese Primer nicht einfach bestellen und vorrätig halten, für den Fall, dass sich jemand diese Merkmale "aus reiner Neugier" trotzdem mal gerne anschauen will, ohne das Ergebnis offiziell für Ermittlungen zu verwerten.

Dieser Merkmale werden dort also gar nicht erst erfasst und damit auch nicht gespeichert, so dass auch ein Hacker, der sich in die Datenbank mit den Analyseergebnisse einhackt, nicht an diese Ergebnisse gelangen kann. Der müsste also schon die Originalproben (also z.B. die Röhrchen mit den Blutproben) stehlen und dann eine solche Analyse selber durchführen, was bedeutet, dass er da physisch einbrechen müsste. Aber wozu sollte das jemand tun?

Und die Proben aus Massen-Gentests werden genau einmal analysiert, ausgewertet und abgeglichen. Danach wird die Probe und auch das Ergebnis vernichtet.
Wenn also in Deiner Nachbarschaft ein Mord passiert, Du deshalb zum Massen-Speicheltest gebeten wirst, hingehst und ausgeschlossen wird, und 5 Jahre später passiert wieder ein Mord in Deinem Umfeld, dann bekommt Du eine neue Einladung zum Test und wird gebeten, noch mal eine Probe abzugeben. Denn können die Ermittler eben nicht sagen, dass die dich vor 5 Jahren schon mal untersucht haben und sich das damalige Ergebnis aus der Datenbank zum Vergleich heranziehen.

siehe § 81h (3) StPO https://dejure.org/gesetze/StPO/81h.html


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