Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt
25.05.2024 um 15:11fassbinder1925 schrieb:Meinst du jetzt generell oder von der Verteidigung? Denn so gesehen unterstellt das ja schon das Gesetz.Ich dachte da jetzt schon eher an die Verteidigung, die das Gutachten nicht zulassen möchte. Vom Gesetz her hatte ich das eher im Sinne von reinem Datenschutz verstanden. Aber da hast Du schon recht.
cododerdritte schrieb:Diese Erklärung kann ich absolut nicht nachvollziehen. Wenn ich eine Plastiktüte hoch hebe, in der ich nur ein T-Shirt erwarte, dann würde ich ein ganz anderes Gewicht erwarten, wenn sich in dieser Plastiktüte zusätzlich noch eine Schreckschusspistole befindet. Und auch beim Weglegen der Tüte (wohin auch immer die gelegt wurde) oder bei ihrem Verpacken in eine Spurensicherungsbeutel hätte man doch merken müssen, dass irgendwas hartes in der Tüte ist und nicht nur ein zusammen gelegte T-Shirt, was ja weich und flexibel ist.So wie ich das verstanden habe, wurde die Tüte weder angehoben noch abschließend aus dem Auto entfernt. Die Schreckschusspistole wurde ja im Februar bei einer erneuten Durchsuchung des Autos auch im Auto gefunden, vermutlich immer noch eingewickelt in das Shirt in der türkisen Tüte. (https://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/ermittlungen-beim-doppelgaengerinnen-mord-im-fokus-des-landgerichts-ingolstadt-15450755#google_vignette)
Die beiden Ermittler haben die Sachen im Inneren fotografiert. In der Tüte waren wohl Dokumente, welche entnommen und gesichert wurden und unter den Dokumenten hat man das T-Shirt gesehen.