Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt
07.02.2024 um 04:06
Bericht vom 06.02.2024
Ich machte ich mich nun heute zum Ersten Mal auf dem Weg zu diesem Prozess. Ich war gespannt was mich erwarten würde, da ich dieses Gerichtsgebäude und die Kammern dort noch überhaupt nicht kannte.
Gleich zu Anfang, war es ein bisschen eigenartig. An der Eingangskontrolle wird einem der Geldbeutel durchsucht und man wird automatisch abgetastet,da wohl die Schleuse nicht funktioniert. Das Foyer ist gruselig trostlos, hat was von Irrenanstalt. Dafür ist alles brutal digitalisiert, riesige Flatscreens zeigen die Gerichtstafeln abwechselnd an, wie am Flughafen.
Zum Glück habe ich zufällig die Sitzungsverfügung zuhause gelesen und extra an meinen Ausweis gedacht. In dieser hieß es nämlich, dass man auf Verlangen den Wachtmeistern seinem Perso vorzeigen muss. Tatsächlich war es aber automatisch vor dem Saal Pflicht. Ähnliches Prozedere, kenne ich nur aus Terrorverfahren. Nur dass es ohne zweite Durchsuchung ablief.
Der Schwurgerichtssaal stellte sich als ziemlich klein heraus. Wenn man die reservierten Plätze für die Presse abzieht, dürften nicht einmal 30 Plätze für Zuhörer übrig bleiben. Jenes ließ mich wieder leicht den Kopf schütteln, da in einem Ort wie Traunstein, der nicht einmal ein Viertel der Einwohner besitzt, doppelt so viel Leute Platz finden. Hatte aber auch was enorm Gutes, man war sehr nah dran und Verstand auch so gut wie jedes Wort.
Mit einigen Minuten Verspätung ging eine Tür auf und die Anklagten wurden reingeführt.
Voran ging Sheqir K. und dahinter bahnte sich unter Kapuze und mit einem Schnellhefter vor dem Gesicht Shahraban K.-B. schnell ihren Weg zu ihrem Platz und setzte sich zwischen zwei ihrer Verteidiger. Sie wurden lediglich von einem Reporter mit einer kleinen Kamera gefilmt. Als die Kammer den Raum betrat, ließ die Angeklagte ihre Brünetten und gelockten Haare ins Gesicht fallen, während Sheqir gerade aus blickte.
Den Vorsitz des Gericht hat Konrad Kriegl inne, ein sehr sympathischer älterer Bayer. Gleichzeitig ist er wohl auch Vizedirektor des Landgerichts. Zugleich Vorsitzender am Schwurgericht und so einen Verwaltungsposten, das gibt es eher selten. An seiner Seite sind eine Beisitzerin, ein Beisitzer und zwei Schöffen auch gemischt vom Geschlecht. Auch ein Ersatzschöffe sitzt dabei.
Die Staatsanwaltschaft ist mit zwei wahnsinnig Jungen Frauen vertreten. Klar, es gibt Leute die einfach jünger aussehen, aber gerade die hauptsächlich das Wort ergreift, kann eigentlich noch keine 30 sein. Ist in so einem Fall schon krass. Beisitzer und Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, sind zwar auch in solchen Verfahren oft jung, aber das ist schon respektabel.
Weiter geht es im Uhrzeigersinn mit der Nebenklage. Dort war heute der Vater der Geschädigten da, der sehr abgekämpft, aber sehr konzentriert und gefasst da gesessen ist. Ihm steht seine Nebenklagevertreterin und ein Dolmetscher zur Seite.
Weiter die Gutachter. Für die Rechtsmedizin ist Prof. Elisabeth Mützel vom Institut in München anwesend und zwei relativ junge Psychologen/Psychiater.
Sheqir K. wird vom Rechtsanwalt Klaus Wittmann aus Ingolstadt und einem weiteren Anwalt unterstützt. Wittmann habe ich bisher erst einmal erlebt, beim Wiederaufnahmeverfahren über den Badewannenfall. Aber das ist ein alter Haudegen, der kann reindreschen. Weiter ist er dadurch bekannt, dass er Hermine Rupp vertreten hat.
Die Angeklagte K.-B. hat vier Verteidiger zur Seite. Dr. Alexander Stevens (dürfte bekannt sein), Dr. Alexander Betz (Kanzleipartner und tritt fast immer mit Stevens zusammen auf) und Dr. Johannes Makepeace ( wurde vom Handelsblatt als „Anwalt der Zukunft“ ausgezeichnet). Ergänzt durch einen älteren Verteidiger, dessen Namen ich leider nicht kenne.
Im Zeugenstuhl saß ein schmächtiger junger Mann mit Kinnbart, der mit den Füßen wippte.
Nach der üblichen Belehrung fragte der Vorsitzende direkt „Sie kennen unseren Angeklagten?“ Der Zeuge fängt das Schluchzen an und muss sich kurz sammeln. Er berichtet, dass Sheqir ein alter Kindheitsfreund sei und sie sich seit 13-14 Jahren kennen.
Auf die Frage, wann er K.-B. kennengelernt hat, sagte er „3-4 Wochen vor der Tat.“ Er war mit Freunden und Verwandten im Club „Viva“ in Geisenfeld. Sein Cousin Furkan hätte sie an diesem Abend mitgebracht, deshalb dachte er, es wäre die Freundin von diesem. Die Angeklagte geriet an diesem Abend in Streit mit zwei Frauen und einen Typen und der Zeuge ging dazwischen, da er dachte, er müsste die Freundin seines Verwandten beschützen.
Nach dem Partyabend schrieb Shahraban den Zeugen auf Instagram an. Dieser war verwundert, wie sie ihn gefunden hat und warum sie ihm schreibt. Jedoch ließ er sich auf ein Treffen ein. Sie kam ihm jedoch komisch vor, da sie in Hotels lebt und auch von einem zum Anderen pendelt.
Auch kamen ihm die Geschichten seltsam vor. Sie erzählte ihm Storys aus ihrem Leben. So redete die Angeklagte davon, dass der Schwager nach ihrem Leben trachtet und aus ihrem Friseursalon Geräte im Wert von 80.000 € entwendet haben soll. Generell habe das Mädchen immer so geredet, als wäre sie in einem „Ghettofilm“, hat oft von Schusswaffen gesprochen und dass sie eine braucht.
Wegen diesem Schwager müsse sie auch ihren Tot vortäuschen. Der Zeuge erwähnte da noch keinen Mord, erzählte aber, dass er sie gefragt hat, ob sie ihre und eine Andere Mutter wirklich zum weinen bringen könnte. Shahraban tat es ab. Sie würde ja nach 5 Jahren wieder auftauchen und dann ist alles wieder gut. Auf die Frage, was der junge Mann sich bei diesen Worten gedacht habe, für ihn war das nur „Irgendeine Scheiße“ und wieder ein „Gangsterfilm.“
Der Zeuge erzählte aber noch von einer anderen Episode. Ungefähr 5-6 Tage vor der Tat, die Angeklagte, weilte bei ihrer Familie in München und chattete mit dem Ingolstädter. Sie fragte „Wie weit würdest du für mich gehen? Würdest du für mich jemanden umbringen?“ Die junge Frau löschte die Chats aber darauf.
Die Angeklagte schüttelte bei diesen Äußerungen mit dem Kopf und tippte eifrig in den Laptop. Dr Makepiece meinte, ob er eine kurze Zwischenfrage stellen dürfe. Vorsitzender sagt Nein! Viel mehr wollte der Richter etwas von einem Treffen auf dem Parkplatz von Edeka wissen.
Ja, eine Woche vor der Tat haben die drei mit einem weiteren Kumpel dort gechillt und Jack Daniels getrunken. Dieser fragte die Angeklagte, ob er und der Zeuge ihr Auto haben dürfen. Diese rückte den Zündschlüssel los und die beiden Männer brausten durch Ingolstadt. Die Frau blieb mit dem Anderen Angeklagten zurück. Der Zeuge wunderte sich, als sie sich nach drei Stunden immer noch nicht meldete, obwohl die Zeugen volltrunken mit ihrem Auto, einem Mercedes E-Coupé, rumfahren. Der Richter wollte wissen, ob der Zeuge sauer war. „Warum sollte ich sauer sein?“ fragte er irritiert. Der Richter meinte, naja, sie ist eine junge hübsche Frau und bleibt mit einem Anderen zurück. -„Davon gibts viele.“ Überhaupt sei sie für ihn nur ein „Nutzen“ gewesen. Er habe sie als Chaffeuse gebraucht, da sie ein Auto hat und ihn immer rumgefahren hat. Ob sich zwischen K. und K.-B. was entwickelt hat, könne er nicht sagen, es wäre ihm aber auch egal gewesen.
Nun ging es zum Tattag.
Während der Ingolstädter seinen Schulfreund 1-2 Tage davor noch gesehen hat, traf er Shahraban noch am 16. Sie sollte ihn zu Kumpels fahren. Sie machte einen Zwischenstopp bei Hornbach. Als sie wieder zum Auto kam, hatte sie einen leeren Benzinkanister dabei. „Was willst denn damit?“, habe der Zeuge gefragt. „Kaboom!“ meinte sie. Und deutete an sie wolle wie in einem Rapvideo das Auto anzünden. Der Beifahrer beschloss nun, mittlerweile war es gegen Mittag, doch nach Hause gefahren zu werden. Da setzte Shahraban ihn auch ab. Von seinem Schulfreund hatte er weiter den ganzen Tag nichts gehört.
Später kam bei ihm aber ein Snap von diesem rein. Es zeigte eine leicht verwundete und offene Hand. Später hat ihm die Frau noch geschrieben, dass Sheqir jetzt Duschen ist und sie „Scheiße gebaut hätten.“ Der Zeuge nahm beide aber nicht ernst und hatte keine Lust auf die Gespräche.
Da er sich nun aber doch um seinen alten Kumpan sorgte, verabredete er sich zwischen 0:00 und 1:00 Uhr unter freiem Himmel mit ihm. Als Sheqir auf ihn zu kam hatte er eine seltsame Aura und sagte „Das was sie dich gefragt hat, habe ich jetzt gemacht.“ Der Zeuge verstand nicht recht. Der Angeklagte rief „Ich habe für diese Hure ein unschuldiges Mädchen umgebracht!“
Der Junge war nun völlig überfordert mit dem was sein Kumpel sagte, glaubte ihm aber nicht wirklich. Er fühlte sich aber damit nicht wohl und sagte zu Sheqir, dass auf einer Bank in der Nähe Freunde auf ihn warten, eine Finte um ihn loszuwerden. Dieser ging dann.
Der immer noch aufgewühlte Zeuge rief nun den Mann seiner Cousine an, da dieser schon über 30 ist und wissen muss wie man nun verfährt. Er ging zu diesem an die Bavaria-Tankstelle bei der südlichen Ringstraße. Er erzählte nun seinem Verwandten von dem Vorfall, dieser meinte aber, der K. hat bestimmt nur irgendwas genommen, der Zeuge soll jetzt einfach nach Hause gehen.
Dort schüttete er sein Herz bei der Mutter aus. Diese meinte nur „Sheqir ist ein guter Junge. Das würde er niemals tun!“ Sie war es aber wohl, die ihn morgens um 6 aus dem Bett mit einem Artikel des „Donaukuriers“ geholt haben. Sie warteten noch auf den Mann der Cousine, dann sind sie gemeinsam zur Polizei gefahren.
Der Vorsitzende will nun wissen, ob Sheqir was von einem Tatort oder Tatmittel gesagt hat. Nein, das hat er gar nicht. Dem Zeugen fiel aber ein, dass dieser gesagt hat, dass die tote Frau nun in einem Auto liegt. Aber über Pläne wie es jetzt weiter gehen soll, verlor er auch kein Wort. Der Richter wollte wissen, ob der Freund Drogen genommen hat und deswegen eine komische Aura hatte. Er wisse, dass der Angeklagte gekifft habe, aber kann nicht sagen, ob er auch am 16. was geraucht hat und die Aura hätte damit eher nichts zu tun.
Nun wurde dem Zeuge vorgehalten. Laut Aussage hätte er die Angeklagte am 30.7 kennengelernt. Der Zeuge nickt. Nun ging es wieder um Chats. Das Mädchen beklagte sich, dass ihre Eltern sie einsperren würden. Woraufhin der Zeuge schrieb „Ich kann dich rausholen,“ Die Angeklagte verneinte. „Das ist keine kleine Sache. Ich will nicht, dass du dich für mich die Hände schmutzig machst. Das ist was Großes.“ - „Soll ich jemanden wegbringen?“ - „Ja, würdest du?“, fragt K.-B. Der Zeuge: „Wen?“ Was damit gemeint war, will der Richter wissen. Der junge Mann kann es nicht mehr sagen, da sie viele Nachrichten gelöscht hat.
Es ging dann weiter, leider weiß ich kein Datum mehr. Möglicherweise sogar schon nach der Beichte von seinem Kumpel, aber das wäre schon heftig. Er schrieb an die Frau: „Warum fragst du Andere was du mich fragst?“ Sie antwortete „Weil du es nicht machst.“
Auf jeden Fall am 16. noch hat K.-B. dem Zeugen geschrieben „Tut mir leid, dass ich euch da reingeritten habe.“ Um 23:43 meinte dieser „Wallah Billah! Du bist eine Dreckige, eine Hässliche!“ Um 23:44 die Angeklagte „Siehst du? Ich bin so am Arsch!“ Auf die Frage, warum er das alles so geschrieben hat, kann es der Zeuge nicht genau erinnern.
Der Vorsitzende schlägt nun zehn Minuten Verschnaufpause vor. Der Junge Ingolstädter quittierte das mit einem erleichterten „Endlich!“
Nach der Pause sprach der Richter den Zeugen auf Drogenfahrten an, die geplant waren. Er meinte, die Angeklagte sprach ihn darauf an, dass sie diese von München nach Ingolstadt fahren will. Der Mann nahm das aber wieder nicht ernst, da das Mädchen immer auf „Möchtegern-Ghettobraut“ machen wollte. Auch wurde nicht über Arten oder Menge der Betäubungsmittel gesprochen.
Der Richter hat nun noch eine allgemeine Frage. Was denn der Sheqir für ein Mensch gewesen ist. Der Zeuge meinte er sei ja sein bester Freund gewesen und so kann er ja nichts gegen ihn sagen, er war immer für einen da. Auch als gewalttätig hat er ihn nie empfunden. In der Gruppe sei er weder Mitläufer noch Anführer gewesen. Würde ihn aber bei Frauen als leicht beeinflussbar einstufen.
Die Beisitzerin hielt dem Zeugen nun eine Aussage vor, dass K.-B. zu ihm gesagt hat, dass ihr Vater einen Peilsender an ihren PKW montiert hat. Ob er das nachgeschaut habe. Der Zeuge verneint, wie sollte er?
Nun kam die Staatsanwältin dran. Ob der Sheqir was von einem Motiv erzählt hat, der Zeuge verneint. Sonst irgendwas? Es konnte rausgearbeitet werden, dass der Zeuge sich bei der Polizei erinnern konnte, K. habe gesagt, er habe eine „angestochen.“ Ob der Angeklagte denn damals eine Freundin hatte. Der Junge Mann weiß es nicht, denn der Zeuge war bis dahin ein Jahr inhaftiert.
Rechtsmedizinerin Prof. Mützel hat nur eine Frage zu der Wunde an der Hand. Wie sie ausgesehen hat. Wie tief war sie? Der Ingolstädter meinte die sei streckseitig gewesen wie „aufgeschnitten“, aber nicht besonders tief.
Dann die Gutachterin für das Seelische. Ich weiß nicht wie sie heißt und ob sie Psychologin oder Psychiaterin ist. Aber sie ist anscheinend für den männlichen Angeklagten zuständig.
Sie weiß nun, dass der K. generell eine komische Aura hatte (das hat sie wohl falsch verstanden, aber keiner hat sie verbessert) , aber ob er von Aliens oder Chips im Kopf erzählt hat. Nein, solche psychotischen Zustände hatte er nie und auch mit dem Schulstoff gab es bei ihm nie Probleme. Die Expertin fragte, ob er vllt doch zu Aggressionen neigen konnte, wenn Alkohol im Spiel war. Der Zeuge meinte, da vllt schon eher. Er hat ja auch mal eine Anklage wegen einer Sache im Westpark bekommen. Was dabei rausgekommen ist, weiß er aber nicht, da er ja zu der Zeit in Haft war. Als Letztes wollte sie wissen, ob er das an Beispielen fest machen könnte, dass der Angeklagte von Frauen leicht zu beeindrucken ist. Der Zeuge meinte, dass er halt seitdem er ihn kennt nicht wüsste, dass er mal eine Freundin hatte.
Nun der Sachverständige, der für K.-B. wohl Prognosen abgeben soll. Der Junge Mann sprach davon, dass die Angeklagte für ihn nur ein Mittel zum Zweck war, ob sie den Zeugen vllt auch mal ausgenutzt hat. Wohl eher um den Finger versucht zu wickeln meint dieser. Konkrete Beispiele kann er nicht nennen, aber er hatte das Gefühl beim Schreiben und als er sie mal im Hotelzimmer besucht hat. Aber sie würde es ohnehin nicht schaffen ihn um den Finger zu wickeln. Er vermutet aber, dass auf diese Weise erreicht werden sollte, dass er diese Tat begeht.
Vielleicht ist das auch einfach der Psychologe gewesen und die Andere die nach Symptomen gefragt hat die Psychiaterin.
Die Verteidigung der Angeklagten, die nun an der Reihe war, beantragte eine Unterbrechung für 15 Minuten. Die Meisten verließen den Saal, aber da mein Bein krampfte blieb ich sitzen. Ansonsten waren nur zwei Rentner noch da, denen es vllt genauso ging. Auch der Angeklagte K. hat mit seinen Bewachern den Raum verlassen. Zurück blieb Shahraban mit ihren Anwälten.
Ich nahm sie unter die Lupe. Wollte wissen, welche Wirkung sie hat. Sie redete viel mit ihren Verteidigerin, dabei reckte sie auch mal den Kopf ins Publikum. Nach ein paar Minuten sagte ein Polizist zu den Anwälten, dass in der Pause eigentlich angedacht ist den Sitzungssaal zu verlassen, der Vorsitzende schlägt das wegen der Presse vor. Als sie mit ihren Team Richtung Trakt ging, war das Erste Mal das Ganze Gesicht zu sehen. Es schien sehr weich, aber eigentlich wie man es öfter sieht. Von den Zügen ähnelt sie ein bisschen den jungen Albanerinnen. Auch ist sie ziemlich klein.
Auch den K. hätte ich mir ganz Anders vorgestellt. Dass (mutmaßliche) Mörder selten wie welche aussehen, ist ja nichts Neues. Jedoch kommt er optisch und von der Ausstrahlung ganz anders rüber, als die „kosovarische Kampfmaschine“ die ich mir unter den verpixelten Fotos vorgestellt habe. Er hat eine viereckige Brille und einen 5-Tage Bart, ohne die Fußfesseln über seinen weißen Sneakern, würde er komplett harmlos aussehen. Er erinnert mich stark an die Leute, die immer mit ihren gleichen Freunden im Auto durch die Hood irgendwo rumfahren, aber mehr nur dabei sitzen und nach der Ausbildung jetzt ihr Abi nachholen.
Mit der Befragung begann Dr. Betz. Er wollte nochmal wissen, wann der Zeuge seine Mandantin kennengelernt hat. Dieser meint, dass hat er doch vorhin schon beantwortet und er hat es doch da stehen. Betz meint, das stimmt, aber er will wissen was der Zeuge jetzt noch erinnert. Der Zeuge kann es nicht mehr genau sagen, bei der Polizei konnte er sich noch besser erinnern, es war wohl Juni/Juli.
Er kam auf den Kanister zu sprechen, wie dieser aussah und um was es genau für ein Musikvideo ging. Der Zeuge zeigt, wie groß er ungefähr war und er ist durchsichtig gewesen. Für den Rapper interessiert er sich gar nicht.
Ob er sich an die Nachrichten erinnern kann, die er einen Tag nach dem „Viva“ geschickt hat. Der Zeuge verneint. Es war ein Austausch mit einem Freund, ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube sogar mit dem Angeklagten K. Der Zeuge sprach von einer „Chaya die seine Mission ist.“ Auch sagte er wohl „Die ist voll komisch lebt seit vier Jahren in Ingolstadt im Hotel, aber kennt hier niemand.“ Aber auch „Die ist 22, hat eigenes Business und Baba Auto.“ Was der Angeklagte mit Mission meinte, er kann es nicht mehr sagen. Ob vllt doch amouröses Interesse da war? „Nein, was soll an der besonders sein?“
Ob und Wann der Zeuge mit der Angeklagten Joins geraucht hat, will der Anwalt wissen
Der Zeuge fragt genervt, was sein Konsum mit einem Mord zu tun hat. Dann ging es wieder hin und her und es wurde geblafft. Dr. Betz meint, dass es jetzt wohl langsam ungemütlich hier werde. Der Junge meint ja anscheinend schon. Der Anwalt sagt, er könne auch eine Vereidigung beantragen, da wäre auch Fahrlässigkeit strafbar. Es schaltete sich Wittmann ein, der meinte es sei sein gutes Recht, sich gegen diese Fragen der Verteidiger zu verwahren,er hätte die Frage schon mal beantwortet. Außerdem sei es jetzt ein Kreuzverhör und nicht in der Richtigen Reihenfolge. Der Vorsitzende meinte es sei schwierig zwischen straflosem Besitz und Beschaffung zu unterscheiden und er müsste den Zeugen vllt vorsorglich nach 55 belehren. Der Verteidiger erklärt, dass hätte er sowieso angeregt, weil er ins Detail gehen will. Der Richter belehrt. Der Anwalt probiert es nochmal, aber der Zeuge gibt ihm einen Korb.
Der Jurist erkundigt sich nun wie oft sich er und Shahraban in der Zeit vor der Tat getroffen haben. Der Zeuge denkt vllt sieben Mal, sicher weniger als zehn. Was so gemacht wurde? Er meint rumgefahren, damit sein Tag vergeht oder auch mal in den Westpark zum Nägel machen. „Sie hat ihnen die Nägel gemacht?“, will der Verteidiger wissen. „Neein! Sie sich. Würde wohl bei mir nicht so gut aussehen, oder?“ Der Saal und Shahraban lachen ziemlich stark dabei, Sheqir schaut regungslos.
Nun fragt Dr. Makepeace. Ob der Zeuge an ein Zufallsopfer glaubt. Er weiß es nicht. Ob sein Cousin F. damals eine Freundin hatte. „Ja“ sagte der Zeuge. Der Verteidiger wollte wissen, wie die hieß. Die Antwort und das Raunen gingen fast gleichzeitig durch den Saal „Khadidja!“
Ob der Angeklagte K. den Zeugen gut kannte. Ja, relativ gut war die Antwort. Ob es stimmt, dass der Zeuge mit seinem Cousin am 17.8 um 2 Uhr 18 min auf Snapchat gesprochen hat. Ja, das stimmt. Und auch am 17. um 6 Uhr 20 Min. Ob es da um seine Freundin ging, dass diese abgängig ist. Ja, aber die Daten kann der Zeuge nicht mehr wirklich nachvollziehen.
Makepeace fragt, ob sein Cousin um 6 Uhr in der Früh angerufen hat, weil er sich Sorgen um seine Freundin macht?
Wieder geht Wittmann dazwischen, der Zeuge hat gesagt, er weiß es nicht. Shahraban wirft sich in den Stuhl zurück und funkelt in einer Mischung aus Empörung und Wut Wittmann an. Da dachte ich mir „Boah, doch gar nicht so schlecht.“
Der Anwalt der Angeklagten meinte, dass der Rechtsanwalt ihn nicht mit seinem Genuschel stören soll und der Richter sein Fragerecht frei machen soll. Dieser reagierte aber eher stoisch. Also „Genuschel“ geht gar nicht, finde ich,
Nun wäre besagter Nuschler dran gewesen, es wurde aber beschlossen die Mittagspause einzulegen. Um 13:30 bis 14:20. Ich ging kurz eine Cola trinken. Ich habe sogar überlegt schnell was dazu zu essen, weil die Reihen ja sogar gelichtet waren und nach der Mittagspause es normalerweise noch weniger werden. Komme ich hin, heißt es Saal ist voll. Schön langsam nerven mich diese Provinzgerichte auch manchmal. Aber da der Zeuge ohnehin in seinem Sinne ausgesagt hat, wird der ihm keine verfänglichen Fragen gestellt haben, vllt erfährt man aus der Presse noch was.