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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

1.533 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Frau, Leiche ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

25.11.2024 um 18:20
Es ist kein Ende in Sicht.

Auch morgen wird es keine Plädoyers geben. Stattdessen wurden nun erneut Befangenheitsanträge gestellt: und zwar gegen die beiden Richter, die über den Befangenheitsantrag des vorsitzenden Richters Kliegl entscheiden sollten.
ie Anwälte des Mitangeklagten Sheqir K. haben am Montag auch die Landgerichtsrichter Michael Hauber und Richterin Julia Gaube „wegen drohender Befangenheit“ abgelehnt. „Anlass hierfür ist der Umstand, dass beide Richter mit einer weiteren Richterin über den Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Konrad Kliegl entscheiden sollen“, teile Verteidiger Thilo Bals mit.
Quelle: https://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/am-dienstag-wieder-keine-plaedoyers-stattdessen-befangenheitsantrag-gegen-zwei-weitere-richter-17494868

Die beiden Richter gehören der gleichen Kammer an, die auch über den Prozess entscheidet. Sie war vergangene Woche auch an der Entscheidung über den Antrag der Verteidigung beteiligt. Letztlich wurde gegen die Aussetzung des Verfahrens entschieden, aber der Hinweis bzgl. Sicherungsverwahrung zurückgenommen.

Dies führte nun zu den erneuten Befangenheitsanträgen.
Dies hatte dazu geführt, dass der Vorsitzende seinen Hinweis in Sachen Sicherungsverwahrung zurücknahm. Die Angeklagten waren daraufhin gefragt worden, ob ihre Anträge auf Aussetzung des Verfahrens damit erledigt seien, was zum Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden geführt hatte. Die Kammer „tut alles, um dem Aussetzungsantrag entgegenzuwirken“. so Bals.
Quelle: https://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/am-dienstag-wieder-keine-plaedoyers-stattdessen-befangenheitsantrag-gegen-zwei-weitere-richter-17494868

Auch die Verteidigung von Shahraban wird morgen nochmal weitere Anträge stellen.

@Grillage

Vielen Dank für den Hinweis auf die Reportage von Zapp - sie ist wirklich sehr sehenswert.

Interessant fand ich auch, dass Dorothee Pfaffel, die Journalistin der Augsburger Allgemeine, bei Minute 7:38 erwähnt, dass das Verteidigerteam um Stevens am Anfang Pressemitteilungen zu den einzelnen Verhandlungstagen verschickt hat. Zunächst war tatsächlich in den Medien kaum etwas zu Aussagen von Sheqirs Verteidigung berichtet worden. Nun eine Frage an die Prozessbesucher die ersten Termine wie z.B. @fassbinder1925: falls ihr euch noch erinnern könnt: habt ihr Sheqirs Verteidigung als ähnlich präsent wie das Verteidigerteam von Shahraban wahrgenommen?


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

26.11.2024 um 16:58
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Nun eine Frage an die Prozessbesucher die ersten Termine wie z.B. @fassbinder1925: falls ihr euch noch erinnern könnt: habt ihr Sheqirs Verteidigung als ähnlich präsent wie das Verteidigerteam von Shahraban wahrgenommen?
Schon. Also ich würde sagen, die haben ihr Fragerecht genauso intensiv genutzt und ja viel öfter mit der Staatsanwaltschaft gestritten.

Aber sie haben nicht so lange Beweisanträge schon in der Mitte des Prozesses gestellt.


Nun wird ja wieder die Beweisaufnahme fortgesetzt und die Schwester von Sch. geladen und die Vorsitzende des Zentralrates der Jesiden.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/doppelgaengerinnen-mordprozess-weitere-zeugen-erwartet,UVEb4q2


Für euch vllt gar nicht so schlecht, denn dann schaffe ich vllt noch realistisch alles aufzuholen. Nach dem Urteil glaube ich lohnt es sich nicht mehr so, z.B die psychiatrischen Gutachten dann irgendwann zu berichten.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

26.11.2024 um 18:36
Zitat von GrillageGrillage schrieb am 17.11.2024:egal wie kritisch die Frage auf den ersten Blick wirkte, eigentlich immer seiner Meinung, weil er sie " doch überzeugt hat" und gibt sich schon fast provokativ egelrecht als kleines dummes Stevens-Fangirl zu erkennen.
Genau so habe ich es auch empfunden, für mich völlig indiskutabel dieser Podcast .

v.a. auch im Hinblick auf das Geplänkel zwischen den beiden, was an Seichtheit und unangemessenem Geplapper vor dem Hintergrund einer stattgefundenen Tragödie für mich kaum zu ertragen war.

Auch wenn ich nie ein AS Fan war hat er (und sein Lager) diesen Eindruck mit dem Starnberger Fall gefestigt.
Das war ja ohne Worte welchen Kapriolen da im Verfahren von Stevens & Co. abgezogen wurden.

deshalb wundert mich dies in keinster Weise:
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Es ist kein Ende in Sicht.
3 Tote in Starnberg
Drei Tote in Haus in Starnberg gefunden (Seite 10)
Zitat von GrillageGrillage schrieb am 20.11.2024:Er larviert bei fast jeder Antwort rum, redet sich raus, denkt wohl, dass er geschickt geantwortet hat, aber das ganze wirkt extrem dünn und durchsichtig. Es kommt deutlich raus, dass er mit zweierlei Maß misst, wenn es um seine "Pressearbeit" geht.
Zitat von GrillageGrillage schrieb am 20.11.2024:Er merkt gar nicht, wie lächerlich es wirkt, wenn er z.B. behauptet, dass er im Fall Ofarim ein "Top-Ergebnis" erzielt hat, was halt nur der juristische Laie nicht beurteilen und würdigen könne.
Um es mal stumpf auszudrücken versteht er es hervorragend "ein X für ein U" vorzumachen und sein bevorzugtes Zielpublikum sind gerade juristische Laien, der Mainstream eben.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

26.11.2024 um 19:11
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Nun wird ja wieder die Beweisaufnahme fortgesetzt und die Schwester von Sch. geladen und die Vorsitzende des Zentralrates der Jesiden.
Das scheint mir beides noch ggf aufschlussreich. Wobei, war ihre Schwester bisher nicht geladen worden? Macht sie kein Zeugnisverweigerungsrecht geltend?

Irgendein Experte für den jesidischen Glauben ist vielleicht schon ein sinnvoll, insb um zu klären ob ggf echte oder gefühlte Gefahr für die Angeklagte durch ihre (erweiterte) oder die Familie des Exmannes bestanden haben mag, was ggf für das Motiv eine Rolle spielen könnte... Aber ob gerade die Leiterin des Zentralrates gut ist? Ist jedenfalls eher unwahrscheinlich, dass sie irgendwelche Dinge sagen wird, die die Glaubensgemeinschaft in schlechtem Licht darstellen könnte. Ob dieser Aberglaube mit den angeblich magischen Zetteln ne Rolle spielte, dazu kann sie vielleicht was sagen, insbesondere falls sie anders als der wohl schon gehörte Gelehrte die Angeklagte vielleicht persönlich aus der Kirche oder so kennen sollte? Ist das bekannt?


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

26.11.2024 um 19:41
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Schon. Also ich würde sagen, die haben ihr Fragerecht genauso intensiv genutzt und ja viel öfter mit der Staatsanwaltschaft gestritten.
Danke Dir für die Rückmeldung!
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Nach dem Urteil glaube ich lohnt es sich nicht mehr so, z.B die psychiatrischen Gutachten dann irgendwann zu berichten.
Deine Berichte wären sicherlich auch nach dem Urteil noch sehr lesenswert. Aber es wird ja wohl eh erst im nächsten Jahr dazu kommen.
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Wobei, war ihre Schwester bisher nicht geladen worden?
Soweit ich mich erinnern kann, ist bisher nur der Mann der Schwester geladen worden.
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Irgendein Experte für den jesidischen Glauben ist vielleicht schon ein sinnvoll, insb um zu klären ob ggf echte oder gefühlte Gefahr für die Angeklagte durch ihre (erweiterte) oder die Familie des Exmannes bestanden haben mag, was ggf für das Motiv eine Rolle spielen könnte...
Ich finde, der Aspekt ist vor Gericht durch die zahlreichen geladenen Bekannten und Verwandten - vor allem auch durch die Teilnehmer des Schlichtungstreffen bereits sehr gut herausgearbeitet worden. Ich wüsste nicht, welchen Mehrwert die Aussage der Vorsitzenden des Zentralrates an dieser Stelle für den Prozess haben sollte.

Bisher gingen die Aussagen ja alle in die Richtung, dass Sha. sehr frei erzogen wurde und
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb am 08.06.2024:Insgesamt wird von den Zeugen aber auch nochmal betont, dass eine Scheidung zwar unglücklich, aber kein Weltuntergang gewesen wäre und Shahraban auch nicht als "entehrt" o.ä. gegolten hätte.

Aber alle drei sagten aus, dass es unter Jesiden völlig normal sei, sich scheiden zu lassen und wieder zu heiraten.

„Shahrabans Vater hat gesagt, er stehe zu seiner Tochter und würde sie immer unterstützen. Ich habe noch nie Eltern erlebt, die ihre Tochter so lieben“, so der Verwandte. Als Kliegl nachfragte, sagte der Mann auch, Blutrache gebe es nicht mehr."
Die Staatsanwaltschaft ist trotz all der Aussagen beim angenommen Motiv geblieben und zwar mit folgender Begründung, an der auch die neuen Zeugen wahrscheinlich wenig ändern können:
Wichtig sei, was die Angeklagte empfunden habe, und das ginge aus zahlreichen Chat-Nachrichten hervor. Durch die Handyauswertung sei klar, dass sie sich von der Familie eingeschränkt gefühlt habe.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/doppelgaengerinnen-mordprozess-weitere-zeugen-erwartet,UVEb4q2


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

26.11.2024 um 20:12
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Irgendein Experte für den jesidischen Glauben ist vielleicht schon ein sinnvoll, insb um zu klären ob ggf echte oder gefühlte Gefahr für die Angeklagte durch ihre (erweiterte) oder die Familie des Exmannes bestanden haben mag, was ggf für das Motiv eine Rolle spielen könnte...
Warum sollte das sinnvoll sein?
Wie du ja selbst schreibst, würde so ein Experte sicherlich nichts äußern, was die jesidische Community irgendwie in einem schlechten Licht erscheinen lässt.

Bei den bisher gehörten jesidischen "Experten" ( z.B diese Schlichter) das so an, als wäre es kein Problem, wenn eine Frau ihren Mann verlässt, als gäbe es keine sogenannten ehrenmorde in der jesidischen, Community etc
Fakt ist aber, es gab sogenannte "Ehrenmorde" an jesidischen Frauen.

Zum Beispiel
Wikipedia: Arzu Özmen

Ich frage mich, was man da erwartet. Die Leute sind ja nun auch nicht doof. Morde, auch Ehrenmorde sind natürlich hier in Deutschland verboten. Da wenn da werden sich irgendwelche "Experten" oder Zentralräte natürlich nicht hinstelle und sagen ja in unserer Kultur geht. Das war klar. Wir ermorden die Frauen, die sich "ehrenlos" verhalten.
Natürlich werden die überhaupt keine Bedrohung oder Gewalt einräumen.
Natürlich werden die sagen, das niemals zu keinem Zeitpunkt für irgendjemand irgendeine Gefahr bestand.

Aus meiner Sicht komplett nutzlis, die überhaupt einzuladen, aber absolut nachvollziehbar, dass die Verteidigung damit um die Ecke kommt.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

26.11.2024 um 22:59
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Warum sollte das sinnvoll sein?
Wie du ja selbst schreibst, würde so ein Experte sicherlich nichts äußern, was die jesidische Community irgendwie in einem schlechten Licht erscheinen lässt.
Ja, deshalb finde ich die Wahl der Zentralratsperson auch sinnlos, ein "neutraler" Experte, also jemand der zu der Kultur forscht aber ihr nicht selbst angehört, könnte vielleicht mehr Sinn machen.

An die Prozess-Beobachter :Seht ihr denn ein Motiv hinreichend belegt? Waren die Chats so aussagekräftig? Ich wundere mich ein bisschen, dass die Staatsanwaltschaft sich so sehr gegen die Beweisanträge, insbesondere betreffend der Schwester, wehrt - m. E. sollte man, damit das mit der besonderen Schwere der Schuld hinhaut (was vermutlich neben wohl denkbar vorliegender Heimtücke ggf ein weiteres Mordmerkmal erfordert (niedrigere Beweggründe?), doch die Beweggründe einigermaßen sicher feststellen und nicht nur vage vermuten...


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

26.11.2024 um 23:31
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Bei den bisher gehörten jesidischen "Experten" ( z.B diese Schlichter) das so an, als wäre es kein Problem, wenn eine Frau ihren Mann verlässt, als gäbe es keine sogenannten ehrenmorde in der jesidischen, Community etc
Es kommt aber auch stark darauf an, wie die Fragen an die Mitglieder der jesidischen Gemeinschaft gestellt wurden. Wurde explizit danach gefragt, ob es solche Verbrechen gibt? Oder ob es solche Verbrechen in ihrem persönlichen Umfeld gibt?

Für mich klang das beim Lesen so, als würde schon sehr eng nach ihren persönlichen Erfahrungen gefragt. Und eben ganz konkret, wie sie es bei der Familie der Angeklagten einschätzen.

Dass es solche Verbrechen in der Gesellschaft gibt, ist, wie @fischersfritzi bereits geschrieben hat, bekannt. Aber dass es dazu kommt, liegt ja nicht an der Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft an sich, sondern an entsprechender Sozialisation. An einem Justizapparat, der ganz klar festlegt, wie "Ehrverbrechen" zu ahnden sind, wann Straffreiheit herrscht etc.

Ohne in der Materie tiefer drin zu sein, glaube ich deshalb schon, dass in der Regel Trennungen und Scheidungen innerhalb der jesidischen Gemeinschaft hier in Deutschland eher so ablaufen, wie von den Zeugen geschildert - wenngleich es vielleicht noch Repressalien geben könnte, Blutrache und Ehrenmord sind (hoffentlich!) die schreckliche Ausnahme.

Genauso wie es auch in anderen Kulturen täglich zig Trennungen gibt, die gewaltfrei verlaufen - und dann trotzdem jene, bei der ein Partner getötet wird. Das ist ja dann auch nicht automatisch die Regel für die entsprechende Kultur und müsste von Personen im Zeugenstand, die zu ihrem persönlichen Erleben befragt werden, nicht auch noch provisorisch mit dazu erklärt werden.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

26.11.2024 um 23:52
Ehrenmorde sind in der jesidischen Gemeinschaft heutzutage extrem selten geworden. Während sie in früheren Zeiten gelegentlich vorkamen, sind solche Taten mittlerweile die absolute Ausnahme.
Stattdessen gehen viele Paare, die mit ehelichen Konflikten oder Untreue konfrontiert werden, eher den Weg der Trennung oder Scheidung. Ich kenne persönlich zahlreiche Beispiele, in denen Männer das Fremdgehen ihrer Partnerin akzeptierten, ohne dies öffentlich zu machen – oft, um selbst nicht als „ehrenlos“ zu gelten. Der gesellschaftliche Druck, der auf Männern und Frauen in solchen Situationen lastet, führt oft dazu, dass Probleme intern gehalten werden.

Im Fall von Schahraban hätte eine freie Lebensgestaltung möglicherweise dazu geführt, dass sie von ihrer Familie und der jesidischen Gemeinschaft ausgegrenzt worden wäre. Wahrscheinlich hätte niemand aus dieser Gemeinschaft mehr etwas mit ihr zu tun haben wollen, und der Ruf ihrer Familie wäre schwer beschädigt worden. Das Risiko eines Ehrenmords wäre dennoch äußerst gering gewesen. Der Mord, so scheint es, war weniger eine Reaktion auf tatsächliche oder vermeintliche Verstöße gegen kulturelle Normen, sondern vielmehr ein Versuch, die eigene Reputation und die der Familie um jeden Preis zu schützen. Schahraban handelte offensichtlich aus Angst vor öffentlicher Verurteilung und sozialer Isolation – eine Motivation, die tragischerweise zu dieser unfassbaren Tat führte.


Ein weiteres Problem in solchen Kontexten sind die sogenannten Schlichtungstreffen, die häufig stattfinden, wenn Paare sich trennen. Solche Treffen, die außerhalb des deutschen Rechtssystems organisiert werden, sollten meiner Meinung nach verboten sein. Sie dienen häufig dazu, patriarchale Strukturen zu zementieren und Frauen massive Nachteile aufzubürden. In vielen Fällen wird Männern in solchen Treffen automatisch das Recht zugesprochen – sei es in Bezug auf Wohnraum, Eigentum oder Sorgerecht. Frauen, die sich trennen, werden dabei oft unter Druck gesetzt, alles abzugeben, um den „Frieden“ zu wahren. Ohne rechtliche Unterstützung fügen sich viele dieser Entscheidung, aus Angst vor Konsequenzen oder aus sozialem Druck.

Besonders Frauen trifft die Härte dieser Regeln und gesellschaftlichen Erwartungen. In der jesidischen Tradition, insbesondere bei Jesiden aus dem Irak, gelten Frauen, die eine Trennung anstreben, häufig als Schande. Der Druck, der auf ihnen lastet, ist enorm. Sie verlieren nicht nur materielle Besitztümer, sondern oft auch ihre soziale Stellung und werden gezwungen, ins Elternhaus zurückzukehren. Dies ist ein Ausdruck einer zutiefst patriarchalen Ordnung, in der Frauenrechte kaum eine Rolle spielen. Jesiden aus der Türkei oder Syrien scheinen in dieser Hinsicht etwas liberaler zu sein, doch insbesondere irakische Jesiden sind in ihrer Einstellung gegenüber Frauen oft sehr konservativ.


Es gibt jedoch auch Anzeichen für Wandel. In der jüngeren Generation und in der Diaspora gibt es zunehmend Stimmen, die sich für die Gleichberechtigung von Frauen einsetzen und patriarchale Strukturen hinterfragen. Dennoch bleibt viel zu tun, um traditionelle Werte mit modernen Vorstellungen von Freiheit und Gleichberechtigung zu vereinen.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

05.12.2024 um 21:49
Zum heutigen Prozesstag:

Wie zu erwarten, wurden die Befangenheitsanträge gegen die Richter abgelehnt, der Prozess geht wie geplant weiter.

Heute haben die ältere Schwester Shahrabans, die Vorsitzende des Zentralrates der Jesiden und nochmal der von Shahrabans Verteidigung separat beauftragte, nicht ganz unumstrittene Gutachter Dr. Thomas Schwarz ausgesagt.

Den Antrag auf Vorladung eines Anthropologen, der bestätigen sollte, dass sich Shahraban und Khadidja nicht ähnlich sahen, lehnte das Gericht ab. Der Vorsitzende sieht es als erwiesen an, dass die Ähnlichkeit nur gering war. Aber es käme laut Staatsanwaltschaft darauf an, was Shahraban (anhand der Insta-Fotos) geglaubt hätte. Außerdem hätte das Auto mit dem Opfer darin auch verbrannt werden sollen.
Die Kammer gehe nicht davon aus, dass sich die beiden Frauen tatsächlich zum Verwechseln ähnlich sahen, sagt der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl,
(...)
Allerdings kommt es nicht unbedingt auf objektive Kriterien an. Sondern vielmehr auf die Vorstellungskraft der Angeklagten, wie Staatsanwalt Jochen Metz zuvor in einem anderen Zusammenhang sagte, im Kontext der Aussage der vorherigen Zeugen an diesem Tag.
Die Schwester betont in ihrer Aussage, den guten innerfamiliären Kontakt und dass sie viele Freiheiten hatten. Auf entscheidende Fragen gibt sie keine Antwort.
Sie zeichnet das Bild einer offenen und modernen Familie. Schahraban K.s Mann Rawan N. jedoch habe ihre Schwester schlecht behandelt, sie geschlagen und schließlich angezeigt. Auf entscheidende Fragen gab die 30-Jährige, die mit Zeugenbeistand vor Gericht erschien, allerdings keine Antworten. Zum Beispiel, als es um die genaueren Umstände ging, wie die Eltern den schwarzen Mercedes finden konnten oder ob Schahraban K. ihrerseits auch Gewalt gegen Rawan N. ausgeübt habe.
Die Vorsitzende des Zentralrates der Jesiden hat ihre Informationen über die Familie aus zweiter Hand.

Der Anwalt Sheqirs widerspricht der Verwertung ihrer Aussagen, da sie nicht objektiv seien.
Die Familie der Angeklagten kenne sie nicht, aber sie habe gehört, dass sie liberal sei. Klaus Wittmann, einer der Verteidiger des Mitangeklagten Sheqir K., widersprach der Verwertung der Schilderungen der Vorsitzenden, da sie eine Lobbyistin sei, wie sie auch selbst gesagt hatte, und ihre Aussagen daher nicht objektiv seien.
Der von der Verteidigung bestellte Gutachter attestiert der Angeklagten eine akute Belastungsreaktion.
Das andere Gutachten habe eine Lücke offen gelassen, die er geschlossen habe: das „Postdeliktische“. Also wie die Angeklagte sich gefühlt und gehandelt hat, während der Gewalteinwirkung durch den Mitangeklagten, das heißt, als dieser begann, mit dem Schlagring auf die Getötete Khadidja O. einzuschlagen. Aus Schahraban K.s diesbezüglichen Schilderungen folgerte Schwarz eine akute Belastungsreaktion, die in der Regel nach einigen Tagen nachlässt.
Er versucht diese akute Belastungsreaktion zur Argumentation einer verminderten Schuldfähigkeit heranzuziehen.
Wie Schwarz auf Nachfrage erklärt, sei eine akute Belastungsreaktion eine seelische Störung. Laut Gesetz ist, wer bei Begehung einer Tat eine schwere seelische Störung aufweist, schuldunfähig oder vermindert schuldfähig.
Ich weiß nicht genau, wie seine Argumentation vor Gericht diesbezüglich aussah, aber eine akute Belastungsreaktion (so diese denn nachträglich einwandfrei festzustellen gewesen ist) ist nicht automatisch gleichzusetzen mit einer "schweren seelischen Störung".

Auch der vom Gericht bestellte Gutachter konnte damals keine Hinweise auf eine solche schwere seelische Störung erkennen.
Der andere psychiatrische Gutachter hatte diese Voraussetzung nicht als gegeben angesehen.
Der Gutachter selbst und zwei der Verteidiger haben schon eine längere Vorgeschichte. Er stand auch selbst schon vor Gericht (https://www.tz.de/muenchen/stadt/neue-beweise-gegen-gutachter-thomas-59-4491855.html).
Wie durch Nachfragen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung des Sheqir K. deutlich wird, kennen zwei von Schahraban K.s Verteidiger den Gutachter schon länger. Er kommt in einem von Alexander Stevens Büchern vor und Alexander Betz hat ihn erfolgreich in einem Verfahren vertreten. Er ist nicht ganz unumstritten. Schwarz hat bereits in anderen Verfahren Gutachten für die Münchner Verteidiger erarbeitet.
Es folgen zwei Anträge von Sheqirs Verteidigung:

Ein Gutachten, das belegen soll, dass die DNA-Spuren von Sheqir am Opfer durch indirekten Kontakt entstanden sind.
Im Anschluss an die Aussage des Gutachters stellt Verteidiger Thilo Bals noch zwei Anträge: Er beantragt ein Gutachten aus der forensischen Molekular-Genetik, das beweisen soll, dass die DNA-Spuren seines Mandanten Sheqir K. an der Leiche nicht unbedingt durch einen direkten Kontakt entstanden sein müssen, sondern genauso bei der Bergung der Getöteten durch die Rettungssanitäter und Polizisten übertragen worden sein könnten.
Meint er damit vom Autoinneren über Einsatzkräfte ans Opfer? So ganz kann ich den Gedankengang nicht nachvollziehen.



Der zweite Antrag ist ein Beweisermittlungsantrag zur Todesliste.
Bals fordert, dass geklärt wird, ob der ehemalige Mithäftling seines Mandanten, der im Zusammenhang mit der „Todesliste“ als Zeuge gehört wurde, ein Betroffener des Folterskandals an der JVA Augsburg-Gablingen sei und ob die Justizvollzugsbeamten, denen der Zeuge sich anvertraut hatte, in den Skandal involviert seien, was ihre Aussagen möglicherweise weniger glaubwürdig erscheinen lässt.
Vorsichtshalber sind zusätzliche Verhandlungstermine anberaumt worden, sowohl noch vor Weihnachten als auch zwei Termine im Januar 2025.
Die Nebenklage und die Verteidiger haben in ihren Stellungnahmen die Anträge abgelehnt, die Staatsanwaltschaft erhält eine Frist bis zum morgigen Freitag. Am Dienstag, 10. Dezember, wird darüber entschieden. Werden die Anträge von der Kammer abgelehnt, könnte erneut plädiert werden. Dann könnte am 17. Dezember ein Urteil fallen.
Quelle: https://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/ingolstadt-doppelgaengerinnen-mord-frauen-sahen-sich-nicht-zum-verwechseln-aehnlich-103696913

[Bisher hat die Augsburger Allgemeine im Rahmen von Bezahlartikeln berichtet. Dieser ist frei zugänglich.]


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

05.12.2024 um 22:27
Vielen Dank @Schneewi77chen, dass du uns in diesem Fall auf dem laufenden hältst
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Die Schwester betont in ihrer Aussage, den guten innerfamiliären Kontakt und dass sie viele Freiheiten hatten.
Ja, was auch sonst. Natürlich versucht sie die Familie in einem guten Licht, da stehen zu lassen und wenn möglich dazu beizutragen, dass die Schwester nicht ins Gefängnis kommt oder zumindest nicht so lange.
Aus meiner Sicht eine vollkommen wertlose Aussage.
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Die Familie der Angeklagten kenne sie nicht, aber sie habe gehört, dass sie liberal sei.
Auch eine ganz dolle Aussage.
Vielleicht will man noch 15 andere Leute laden, wie die Familie auch nicht kennen und mal gehört haben, dass sie sehr liberal sei.

Ich finde es wichtig und richtig, das Anwälti:innen ihre Klient:innen engagiert verteidigen. Aber das hier geht langsam ins lächerliche
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Klaus Wittmann, einer der Verteidiger des Mitangeklagten Sheqir K., widersprach der Verwertung der Schilderungen der Vorsitzenden, da sie eine Lobbyistin sei
Finde ich richtig. Wo bei mir nicht ganz klar ist, inwiefern die Aussage negativ für den Klienten Shekir sein sollte.
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:kennen zwei von Schahraban K.s Verteidiger den Gutachter schon länger. Er kommt in einem von Alexander Stevens Büchern vor und Alexander Betz hat ihn erfolgreich in einem Verfahren vertreten. Er ist nicht ganz unumstritten. Schwarz hat bereits in anderen Verfahren Gutachten für die Münchner Verteidiger erarbeitet.
Da liegt der Verdacht ein bisschen nahe, dass das Gutachten von schwarz eine kleine Gefälligkeit sein könnte.
Wobei der Vorwurf der staatsanwaltschaft doch der ist, dass sharaban den Shekir aufgestachelt/ beauftragt hat, den Mord zu begehen.
Dass der Vollzug dieses Auftrags für sie dann möglicherweise tatsächlich eine traumatisierende Situation war, entlastet sie ja nicht von der Absicht und der Planung der Tat.

Mir geht langsam dieser Verteidigungsstil total auf die Nerven.
Aus meiner Sicht ist das jetzt nur noch Geplänkel, das verzögernd ist aber ganz sicher nicht zu Entlastung der Klientin beiträgt.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

06.12.2024 um 10:24
Hier noch ein ARD Beitrag, zum gestrigen Verhandlungstag. Er enthält im Wesentlichen das, was auch schon in dem oben verlinkten Zeitungsartikel steht.
Was allerdings erwähnt wird, dass Shahraban wohl Shekir WhatsApp Nachrichten geschrieben hatte, in denen sie erwähnt, dass sie das Haus nicht verlassen darf. Die Schwester wurde bei der gestrigen Zeugen Anhörung darauf hin befragt, konnte oder wollte darauf aber keine Antwort geben.
Für mich ist das ein ziemlich klarer Hinweis, dass das ganze Gerede von der ach so liberalen und freien Familie nicht ganz der Realität entspricht.

https://www.ardmediathek.de/video/abendschau-der-sueden/verfahren-um-doppelgaengerinnen-mord-geht-weiter/br/Y3JpZDovL2JyLmRlL2Jyb2FkY2FzdC9GMjAyM1dPMDE2MTYzQTAvc2VjdGlvbi9mOTVmNmUxZS05NzMwLTQzNzQtOWRhNy1kNWMwMDBhODk4ZDc


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

06.12.2024 um 20:27
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Mir geht langsam dieser Verteidigungsstil total auf die Nerven.
Das kann ich gut nachvollziehen. Die Art der Verteidigung und auch das Verhalten mancher Anwälte vor Gericht wirkt mittlerweile leider alles andere als professionell. Und - wie Du auch schon geschrieben hast - sie tun ihren Mandanten damit auch nicht wirklich einen Gefallen.

Die gestern geladenen Zeugen waren meiner Meinung nach alle komplett überflüssig - und das war bereits vergangene Woche abzusehen. Wem damit gedient sein sollte, wird auch nicht wirklich klar. Und dass der Kammer trotzdem immer wieder Befangenheit vorgeworfen wird, obwohl selbst so wenig vielversprechenden Anträgen der Verteidigung bisher meist stattgegeben wurde, finde ich mittlerweile auch schon etwas lächerlich.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Wo bei mir nicht ganz klar ist, inwiefern die Aussage negativ für den Klienten Shekir sein sollte.
Die (mutmaßliche) Tatbeteiligung der Angeklagten begründet sich ja hauptsächlich aus dem von der Staatsanwaltschaft postulierten Motiv, sie habe ihrer Familie entfliehen wollen und deshalb das Opfer ausgewählt. Wenn jetzt theoretisch die Zeugenaussagen komplett entkräften würden, dass ein Entfliehen überhaupt notwendig war - somit kein Motiv bei der Angeklagten vorhanden wäre - bliebe dann alles an Sheqir hängen, der ja durch DNA-Spuren mit der Tat in Verbindung zu bringen ist. Evtl. wollte man einer solchen Schlussfolgerung vorbeugen? Wobei das bei der gestrigen Aussage eh nicht wirklich relevant gewesen wäre.
Wittmann ist eigentlich ein sehr korrekter Anwalt, vielleicht ging es ihm auch vorrangig ums Prinzip.

Was ich allerdings nicht verstehe: warum mit dem Antrag für den forensischen Molekukar-Genetiker so lange gewartet wurde.
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Im Anschluss an die Aussage des Gutachters stellt Verteidiger Thilo Bals noch zwei Anträge: Er beantragt ein Gutachten aus der forensischen Molekular-Genetik, das beweisen soll, dass die DNA-Spuren seines Mandanten Sheqir K. an der Leiche nicht unbedingt durch einen direkten Kontakt entstanden sein müssen, sondern genauso bei der Bergung der Getöteten durch die Rettungssanitäter und Polizisten übertragen worden sein könnten.
Wenn theoretisch die Möglichkeit bestünde, die DNA-Spuren wegzuerklären, warum hat man das denn nicht im laufenden Prozess angestoßen? Die DNA-Spuren wurden schon sehr früh im Prozess thematisiert. Wieso wartet man damit bis nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft? Es kann doch sicherlich nicht überraschend gewesen sein, dass die DNA-Spuren Sheqir zu Lasten gelegt werden.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Was allerdings erwähnt wird, dass Shahraban wohl Shekir WhatsApp Nachrichten geschrieben hatte, in denen sie erwähnt, dass sie das Haus nicht verlassen darf. Die Schwester wurde bei der gestrigen Zeugen Anhörung darauf hin befragt, konnte oder wollte darauf aber keine Antwort geben.
Für mich ist das ein ziemlich klarer Hinweis, dass das ganze Gerede von der ach so liberalen und freien Familie nicht ganz der Realität entspricht.
Wie liberal die Familie tatsächlich ist und mit welche Maßstäben genau diese Liberalität gemessen wird, ist ja weiterhin nicht ganz klar. Und meiner Meinung nach für den Fall auch nicht ultimativ relevant.
Es mag durchaus sein, dass nicht alles so ist, wie es dargestellt wird. In ein solch sensibles und komplexes System wie "Familie" lässt sich von außen nur ein sehr begrenzter Einblick gewinnen.

Nach allem, was man aus dem Prozess weiß, war bei der Angeklagten aber einfach sehr viel los: Gewaltschutzanordnung, Betretungsverbot der gemeinsamen Wohnung, Wunsch, die Ehe fortzuführen bei gleichzeitigen außerehelichen Beziehungen, fragliche (Drogen?-)Geschäfte mit dem Ehemann der Schwester, Schulden, Anstiftung zum Mord, Entzug der Fahrerlaubnis, ... wenn den Eltern von diesen Themen nur ein Bruchteil bekannt war, könnte hinter diesen whatsapp-Nachrichten auch einfach der elterliche Versuch der Intervention ("Du bleibst jetzt erstmal zu Hause") gesteckt haben, um eine weitere Eskalation zu verhindern.

Und unabhängig von bestehenden Verboten: sie war ja trotzdem unterwegs.


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09.12.2024 um 19:33
Da die neuen Termine bisher nur beim letzten Verhandlungstag verlesen wurden und es ja einige User gibt, die am Prozess teilnehmen, hier die aktuelle Übersicht der noch angesetzten Verhandlungstage:

Dienstag, 10.12.24

Regulärer Termin, Entscheidung über Beweisanträge von Sheqirs Verteidigung, bei Ablehnung der Beweisanträge ggbfs. Plädoyer der Verteidiger


Dienstag, 17.12.24

Regulärer Termin, bei bis dahin abgeschlossenen Plädoyers laut Presse Urteil bereits möglich


Donnerstag, 19.12.24

Zusatztermin


Freitag, 17.01.25

Zusatztermin


Freitag, 31.01.25

Zusatztermin


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10.12.2024 um 15:28
Die Verteidigung fordert Freispruch
Ingolstadt: Verteidigung will Freispruch im Doppelgängerinnen-Mordprozess
Nach mehreren Wochen Verzögerung hat heute die Verteidigung ihre Abschlussreden gehalten und dabei Freispruch für die Angeklagte gefordert. Demnach sei bewiesen, dass der Angeklagte die junge Frau getötet habe. Die Staatsanwaltschaft hatte für beide zuvor lebenslänglich gefordert. Auch der Verteidiger des Angeklagten forderte Freispruch
Quelle:
https://rt1.imsueden.de/ingolstadt-verteidigung-will-freispruch-im-doppelgaengerinnen-mordprozess-661927/

Wie die Verteidigung die Forderung nach Freispruch begründet wird hier nicht geschrieben.
Im Laufe des Tages wird es vermutlich noch weitere Berichte dazu geben.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

10.12.2024 um 16:40
Jetzt überschlagen sich wohl die Berichte ohne Bezahlschranke - anbei noch ein Link von Ingolstadt-Today

https://www.ingolstadt-today.de/news/doppelgaenger-prozess-verteidiger-fordert-freispruch-fuer-die-angeklagte-shahraban-kb-17599922


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

10.12.2024 um 19:26
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Wie die Verteidigung die Forderung nach Freispruch begründet wird hier nicht geschrieben.
Sehr unerwartet, wie ich finde. Und auch nicht ganz nachvollziehbar. Die Anklage lauter ja auch auf Anstiftung zu Morden. Und das hat sich im Prozess bei Shahraban ja einwandfrei bestätigt. Ein Freispruch ist doch da eigentlich gar nicht mehr drin.
Nach mehr als einjähriger, akribischer Ermittlungsarbeit hat die Staatsanwaltschaft Ingolstadt im sogenannten Doppelgängerinnen-Mord jetzt am Landgericht Ingolstadt Anklage erhoben – wegen des Verdachts des gemeinschaftlich begangenen Mordes und versuchter Anstiftung zu weiteren Morden.
Quelle: https://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/staatsanwaltschaft-erhebt-anklage-im-doppelgaengerinnenmord-14220608#google_vignette




Bisher wurde nur vom einstündigen Plädoyer des Verteidigers Makepeace (Shahraban) berichtet. Er fordert Freispruch und stützt sich in der Begründung darauf, dass die Beweisaufnahme ergeben habe, dass der Mitangeklagte die Tat ausgeführt habe.
Die Beweisaufnahme an den 52 Verhandlungstagen vor dem Landgericht Ingolstadt habe zweifelsfrei ergeben, dass es der Mitangeklagte Sheqir K. war, der die 23-Jährige Khadidja O „niedergeschlagen und mit dem Messer abgeschlachtet hat“, sagte Rechtsanwalt Johannes Makepeace in seinem gut einstündigen Plädoyer.
An der Tatbeteiligung der Angeklagten gebe es erhebliche Zweifel, das von der Staatsanwaltschaft angenomme Motiv, sie hätte ihrer Familie entfliehen wollen, könne nicht nachgewiesen werden.

Der Staatsanwaltschaft wirft Makepeace - wie bereits zuvor - Schubladendenken vor. Die Anklage sei vorurteilsbelastet.
Die Anklage basiere auf „reinen Spekulationen“, sei vorurteilsbelastet und von Schubladendenken in Bezug auf Menschen ausländischer Herkunft geprägt, übte Makepeace harte Kritik an der Staatsanwaltschaft, die stets nur das Narrativ des Doppelgängerinnen-Mordes untersucht habe und Spuren, die die Mandantin entlasteten, nicht nachgegangen sei.
Das finde ich schon ein starkes Stück. Ich weiß nicht, ob es live beim Prozess vielleicht anders rüber kam, aber von den Berichten her kam mir der Prozess schon recht ausgewogen vor. Der kulturelle Hintergrund beider Angeklagten hat (den Berichten nach zu urteilen) keinen übermäßig großen Raum eingenommen. Und dass man familiäre und soziokulturelle Verhältnisse mit in den Blick nimmt, um Taten zu erklären ist doch nicht gleichbedeutend mit Vorurteilen.

Des Weiteren bringt Makepeace an, dass nicht genug in alle Richtungen ermittelt worden sei, um die Mandantin so zu entlasten. Er bringt explizit nochmal Furkan ins Spiel.
Etwa die Beziehung der Ermordeten zu einem Mann in Ingolstadt, der eine Trauerfeier organisiert hatte und „der beste Freund“ eines Zeugen sei, der diesen wiederum mit dem Mitangeklagten Sheqir K. bekannt gemacht habe. Und das Opfer soll, wie Zeugenaussagen belegen, gerade eine neue Beziehung in Heilbronn begangen haben.
Dass dahingehend nicht ermittelt wurde, ist ja so auch nicht ganz korrekt. Es hätte ja sogar diesbezüglich noch eine Zeugin geladen werden sollen, bis sich herausgestellt hat, dass an deren ursprünglicher Aussage deutliche Zweifel bestehen.


Über die am Nachmittag gehaltenen Plädoyers der anderen drei Verteidiger von Shahraban, sowie der beiden Rechtsanwälte von Sheqir ist aktuell noch nichts veröffentlicht.
Nach einer Pause werden die drei weiteren Anwälte von K.B. plädieren, anschließend die zwei Rechtsanwälte von Sheqir K. Zu Beginn des 52. Verhandlungstages hatte die Staatsanwaltschaft ihr schon einmal gehaltenes Plädoyer aktualisiert, hielt jedoch an der Forderung nach der Höchststrafe fest.
Quelle: https://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/doppelgaenger-prozess-verteidiger-fordert-freispruch-fuer-die-angeklagte-shahraban-kb-17599922

(Artikel ist inhaltlich deckungsgleich mit dem von @AudiLady83 verlinkten Bericht)


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

10.12.2024 um 19:36
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Die Anklage lauter ja auch auf Anstiftung zu Morden. Und das hat sich im Prozess bei Shahraban ja einwandfrei bestätigt. Ein Freispruch ist doch da eigentlich gar nicht mehr drin.
Vermutlich wurde über den Teil des Plädoyers, der sich mit der versuchten Anstiftung zum Mord am Schwager beschäftigt in der Presse einfach nicht berichtet wird, weil nicht ganz so spannend. War jemand vor Ort und kann berichten? Oder geht das Plädoyer dazu ggf noch weiter?

Ich erinnere mich, dass die Verteidigung aus den Chat Nachrichten irgendwie nen Rücktritt vom Versuch zu konstruieren versuchte...


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

10.12.2024 um 21:02
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Vermutlich wurde über den Teil des Plädoyers, der sich mit der versuchten Anstiftung zum Mord am Schwager beschäftigt in der Presse einfach nicht berichtet wird, weil nicht ganz so spannend.
Ja, da hast Du vermutlich recht.
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Ich erinnere mich, dass die Verteidigung aus den Chat Nachrichten irgendwie nen Rücktritt vom Versuch zu konstruieren versuchte...
Ja, das kam mal kurz in einem Nebensatz auf. Wurde aber nicht wirklich ausgebaut, die Angeklagte hatte die Anstiftung ja ohnehin gleich zu Beginn der Verhandlung zugegeben.


Das Urteil soll am 19.12.24 verkündet werden (nach meinen Infos um 13 Uhr).


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

11.12.2024 um 12:52
Hier noch ein bisschen was aus den Plädoyers der restlichen Verteidiger:

Betz (Shahraban):
"Nach 52 Verhandlungstagen sind wir so schlau, wie am Anfang", meinte der Strafverteidiger Alexander Betz. Zu viele Fragen seien noch offen. Gegen die These sprechen Zeugenaussagen. Zudem sei das Opfer zehn Zentimeter größer und 20 Kilogramm schwerer gewesen. Dagegen betonten die Anwälte die Einlassung der Angeklagten, in der sie zu Beginn des Prozesses geschildert hatte, dass der Angeklagte die junge Frau getötet habe und sie nur dabei gewesen sei. Es gebe keine Beweise, die gegen ihre Einlassung sprechen.
Laut Staatsanwaltschaft ist das so nicht ganz korrekt, einige Indizien sprechen schon gegen diese Einlassung, u.a. das Blutspurenmuster.
Schahraban K. hatte sich im Laufe des Prozesses mehrfach geäußert. Laut Staatsanwaltschaft widersprechen mehrere Indizien gegen ihre Einlassung, etwa das Blutspurmuster im Auto.
Auch die These des Zufallsopfers hielten die Verteidiger für unlogisch. Schließlich sei das Opfer Khadidja O. in einer Beziehung mit einem Ingolstädter Freund des Angeklagten gewesen. "Ist es ein Zufall, dass das Zufallsopfer Verbindungen nach Ingolstadt hatte?" Diese Frage stellte Anwalt Betz in den Raum – eine von vielen Fragen, die er am Ende noch hatte.
Gerade diesen Punkt finde ich jetzt eher weniger entlastend für die Angeklagte.

Azem (Shahraban):
Auch der Vorwurf, die Angeklagte habe aus ihrer Familie ausbrechen wollen, sei haltlos. "Warum sollte sie fliehen? Nach der Trennung war ihre Familie ihre einzige Stütze", meinte ihr Verteidiger Jamil Azem. Und es gebe keine Belege für eine geplante Flucht. Weder Geld noch Flugtickets. Anwalt Azem kenne die Familie seit vielen Jahren. Es sei keine streng konservative jesidische Familie, wie von der Staatsanwaltschaft dargestellt.
Auch Sheqirs Verteidigung fordert Freispruch:
Sie wiederholten, wie Zeugen den Anklagten beschrieben: ruhig, freundlich, höflich. Er sei nie gewalttätig geworden. Die Zeugen, die ihn mit ihren Aussagen schwer belastet hatten, seien unglaubwürdig. Sie hatten ausgesagt, dass der Angeklagte ihnen gegenüber die Tat gestanden hätte. Ein gemeinsamer Tatplan der beiden Angeklagten könne auch nicht nachgewiesen werden. In den Chat-Nachrichten spreche lediglich die Angeklagte davon, dass sie am morgigen Tag, dem Tattag "Großes vorhabe".
Die DNA-Spuren am Tatort erklären sie damit, dass diese lediglich auf einen Kontakt zwischen Angeklagtem und Opfer hinweisen - nicht aber, wie der Kontakt ausgesehen habe. Sie betonen, dass die Gutachterin vor Gericht deutlich gemacht hat, dass auch die Mitangeklagten körperlich in der Lage gewesen sei, Khadidja zu töten.

Letztlich stellen sie auch noch heraus, dass ihr Mandant keinerlei Motiv hatte.
"Kein Motiv ist eine Lücke in der Beweisführung", meinte Anwalt Klaus Wittmann.
Beide Angeklagten folgen den Plädoyers regungslos. Der Vater des Opfers zeigt deutliche Emotionen:
Immer wieder hielt er sich die Hände vor die Augen. Seine Anwältin drückte mehrmals seine Hand. Der langwierige Prozess habe es ihm zusätzlich schwer gemacht, sagte sie.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/doppelgaengerinnen-mordprozess-verteidiger-fordern-freispruch,UWXoNaO


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