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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

1.410 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Frau, Leiche ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

06.11.2024 um 13:07
Zitat von AudiLady83AudiLady83 schrieb:Aber warum springt denn dann das andere Verteidigerteam mit auf den Zug mit auf?
Ich denke für ein Verteidiger Team ist es auf jeden Fall ein Vorteil das Plädoyer im Originalwortlaut als Aufzeichnung vorliegen zu haben. Das kann ich durchaus nachvollziehen, dass das andere Verteidiger-Team sich an die Forderung ran hängt.
Ich sehe allerdings die Notwendigkeit nicht.
Ich finde es auch regelrecht reist, nicht vollständig dort aufzufedern und dann zu fordern man wolle eine Aufzeichnung haben.
Die Terminplanung lag langfristig vor. Wer sich für so ein großen Prozess mandatieren lässt muss dafür Sorge tragen, dass er/sie zu den entscheidenden Terminen vor Ort ist. Das Plädoyer des Staatsanwalts dürfte einer der entscheidendsten Terminen überhaupt sein. So wie ich das verstanden habe waren zwei Verteidiger von Shahrabans Team anwesend. Das sollte doch wohl ausreichen.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

06.11.2024 um 13:30
Zitat von AudiLady83AudiLady83 schrieb:eine Aufzeichnung bei allem was in dem Prozess schon so ungewollt an die Presse gegangen ist oder eben an Netflix, Amazon und so weiter… fände ich auch sehr unpassend!
Das war mir gar nicht so bewusst, dass da ungewollt Infos weitergegeben wurden.

Klar, einige Zeugen haben sich wohl exklusiv für Filmdokumentationen etc. interviewen lassen, aber soweit ich weiß, ist darüber inhaltlich (noch) nichts bekannt. Insgesamt fand ich die ganze Berichterstattung in der Presse eher defizitär.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Die Terminplanung lag langfristig vor. Wer sich für so ein großen Prozess mandatieren lässt muss dafür Sorge tragen, dass er/sie zu den entscheidenden Terminen vor Ort ist. Das Plädoyer des Staatsanwalts dürfte einer der entscheidendsten Terminen überhaupt sein. So wie ich das verstanden habe waren zwei Verteidiger von Shahrabans Team anwesend. Das sollte doch wohl ausreichen.
Das seh ich auch so.

Dass sich das andere Verteidigerteam da aber dran hängt, kann ich schon verstehen. Viel anderes bleibt ihnen ja nicht.

Auch diesen nochmaligen Befangenheitsantrag finde ich etwas aus der Luft gegriffen. Anhand der Berichte hatte ich zumindest den Eindruck, dass die Kammer schon sehr darauf bedacht war, auch potentiell entlastenden Aussagen genug Raum zu geben. Und auch Nachermittlungen die zu Gunsten der Angeklagten hätten gehen können, wurden aktiv angefordert.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

06.11.2024 um 13:39
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Das war mir gar nicht so bewusst, dass da ungewollt Infos weitergegeben wurden.
Vor Gericht wurde sowas schonmal erwähnt, jedoch ist das recht lang her und ich krieg den Zusammenhang leider nicht mehr hin :-/
Mir ist nur hängengeblieben das interne Infos irgendwo gelandet sind, wo sie nicht hingehört hätten…


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

06.11.2024 um 15:15
Ja das die Todesliste von sheqir in der Bildzeitung landete und Stevens in einem öffentlichen Podcast schon über den laufenden Prozess spricht.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

06.11.2024 um 20:23
Zitat von Moni99081115Moni99081115 schrieb:Ja das die Todesliste von sheqir in der Bildzeitung landete und Stevens in einem öffentlichen Podcast schon über den laufenden Prozess spricht.
Danke Moni! Genau um die Todesliste ging es, die glaub ich, wenn ich’s noch richtig im kopf habe, sogar im Original veröffentlicht wurde! Und relativ schnell wieder runtergenommen werden musste!


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

12.11.2024 um 19:24
@Moni99081115 hatte gerade schon auf den Bericht des DK aufmerksam gemacht:

Der Befangenheitsantrag der Verteidigung wurde als unbegründet abgelehnt, der Prozess geht am Donnerstag wie vorgesehen weiter.
Das Gericht hat den Befangenheitsantrag der Verteidiger gegen die gesamte Kammer als nicht begründet abgelehnt, wie Rechtsanwalt Thilo Bals, der zusammen mit Klaus Wittmann den Mitangeklagten Sheqir K. vertritt, unserer Zeitung sagte.
Es wird auch noch kurz darauf eingegangen, dass die von Shahrabans Verteidigung geforderte Aufzeichnung der Plädoyers aktuell in Deutschland noch nicht üblich ist, aber in naher Zukunft möglicherweise vorgesehen sein wird.
Derlei Tonaufnahmen in Gerichtssälen sind in Deutschland nicht üblich. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist zwar vom Bundestag beschlossen, der Bundesrat hat jedoch den Vermittlungsausschuss angerufen.
Quelle: https://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/befangenheitsantrag-abgelehnt-doppelgaengerinnen-mordprozess-geht-weiter-17405471


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

14.11.2024 um 16:50
Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld. Bei beiden sei außerdem eine spätere Sicherungsverwahrung indiziert.
Beide hätten den Mord an ihrem „völlig unbeteiligtem Opfer“ aus heimtückischen und niederträchtigen Beweggründen begangen.
Die Anklageschrift sieht die Staatsanwaltschaft "vollumfänglich bestätigt". Der Plan sei von der Angeklagten gefasst worden, die Ausführung durch den Angeklagten erfolgt.
Die Deutsch-Irakerin Shahraban K.B. habe den Mitangeklagten Sheqir K. „zu ihrem Werkzeug gemacht“, sie selbst habe die Ausführung „persönlich überwacht“. „Es sollte nichts schiefgehen“, so Staatsanwältin Kristina Dirnberger am 48. Verhandlungstag. Ihre Einlassung, nach der Sheqir K. die alleinige Schuld habe und sie zu der Fahrt genötigt worden sei, sei eine „reine Märchengeschichte“. Die Tötung ausgeführt habe Sheqir K. Darauf weise die Spurenlage eindeutig hin. Allein 22 Spuren seien am Leichnam der Getöteten gefunden worden. Es sei der zweite Tatplan gewesen, nachdem der Erste, die Ermordung des jesidischen Schwagers, nicht geklappt hatte.
Quelle: https://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/staatsanwaltschaft-fordert-fuer-beide-abgeklagte-lebenslang-mit-besonderer-schwere-der-schuld-17417483

Die Staatsanwaltschaft bleibt weiterhin dabei, Shahraban habe den Mord beauftragt, um ein neues Leben zu beginnen. Gleichermaßen geht die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer davon aus, dass es sich bei der ominösen Liste tatsächlich um eine Todesliste gehandelt haben soll. Beides wurde meinem Verständnis nach im Prozess nicht wirklich klar belegt, weshalb ich nicht genau verstehe, weshalb man im Plädoyer darauf Bezug nimmt. Das bietet doch nur Angriffsfläche für Gegenargumente.


Heute wird noch das Plädoyer der Nebenklagevertreterin Monja Szerafy erwartet. Am 19. November folgt die Verteidigung.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

14.11.2024 um 17:07
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld. Bei beiden sei außerdem eine spätere Sicherungsverwahrung indiziert.
Das entspricht zu 100% meiner Vorstellung einer angemessenen Verurteilung, die ich mir hier als juristischer Laie vorstelle.
Selten von so einer abgebrühten, sinnlosen Tat und so moralisch verwahrlosten Angeklagten gehört oder gelesen.
Hoffentlich sieht das Gericht das genauso.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

14.11.2024 um 17:21
Ich finde, die Staatsanwältin bringt das hier gut auf den Punkt.
Wie die Staatsanwältin in ihrem knapp dreistündigen Schlussvortrag darlegte, sei für sie die Schuld der Angeklagten durch zahlreiche Beweise wie DNA-Spuren und Zeugenaussagen zweifelsfrei belegt. Die Tat selbst sei in „ihrer Verdorbenheit und Skrupellosigkeit nicht zu übertreffen und so noch nie dagewesen“.
Hervorhebung durch mich

Quelle:
https://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/ingolstadt-doppelgaengerinnen-mord-staatsanwaltschaft-fordert-nicht-nur-lebenslaenglich-103618192


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

14.11.2024 um 18:05
@fischersfritzi
Vielen Dank Dir für den Link!

Zusätzlich zu der von Dir bereits eingestellten Passage, finde ich auch gut formuliert, dass bei Sheqir gerade das nicht vorhandene Motiv ausschlaggebend für die Einordnung der Tat durch die Staatsanwaltschaft ist:
Sheqir K. konnte die Staatsanwaltschaft bis zuletzt kein Motiv nachweisen. Doch gerade dies sei besonders verwerflich. Wer ohne konkreten Anlass willkürlich töte, sei gemeingefährlich, betonte die Staatsanwältin. Weil der Mord im Vergleich zu „gewöhnlichen Morden“ hervorsteche, sei neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe außerdem die besondere Schwere der Schuld festzustellen, forderte sie. Und da zudem beide Angeklagten einen Hang zu weiteren schweren Straftaten aufwiesen, solle die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vorbehalten werden.
Quelle: https://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/ingolstadt-doppelgaengerinnen-mord-staatsanwaltschaft-fordert-nicht-nur-lebenslaenglich-103618192

Wie ebenfalls in dem Artikel beschrieben, schließt sich die Nebenklage der Staatsanwaltschaft an, betont aber, dass es im Prozess zu wenig um Khadidja gegangen sei.
Khadidja O. sei ein bodenständiges Mädchen gewesen, das in anderen Menschen stets das Gute gesehen habe. Und „egal wie lange die Angeklagten inhaftiert sein werden, die Trauer und der Schmerz der Angehörigen wird nie enden“.
Quelle: https://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/ingolstadt-doppelgaengerinnen-mord-staatsanwaltschaft-fordert-nicht-nur-lebenslaenglich-103618192


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

14.11.2024 um 18:58
Der Vollständigkeit halber:

Wie der BR berichtet, tritt das Gericht mit Blick auf die Sicherheitsverwahrung nochmal in die Beweisaufnahme ein. Ggbfs. wollen die Verteidiger kommenden Dienstag nochmal Beweisanträge stellen, was die Plädoyers erneut verzögern könnte.
Die Verteidigerteams der beiden Angeklagten behielten es sich vor, beim nächsten Termin noch Beweisanträge zu stellen. Dadurch könnten sich die Plädoyers der Verteidigung nochmals verzögern.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/doppelgaengerinnen-prozess-anklage-plaediert-auf-lebenslaenglich,UU709tQ


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

14.11.2024 um 19:14
Meine Güte, man hat das Gefühl, dieser Prozess endet nie.

Ich finde es nachvollziehbar und juristisch auch sicherlich korrekt, dass das Verteidiger Team angesichts einer im Raum stehenden Sicherungsverwahrung noch einmal alles gibt.
Allerdings ist mir mittlerweile schleierhaft, was noch an Beweisen erhoben werden soll.
Es wird in dem Bericht leider nicht spezifiziert, an welchen Punkten genau noch Bedarf für eine erneute Beweisaufnahme besteht.
Ich habe den Prozess von Anfang an verfolgt und nach meinem Eindruck wurde wirklich alles auf links gedreht. Ich wüsste nicht was da jetzt noch offen sein sollte.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

14.11.2024 um 19:43
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ich habe den Prozess von Anfang an verfolgt und nach meinem Eindruck wurde wirklich alles auf links gedreht. Ich wüsste nicht was da jetzt noch offen sein sollte.
Nachdem die Sicherungsverwahrung bei beiden mit dem Hang zu weiteren schweren Straftaten (Shahraban: Auftragsmord / Sheqir: Todesliste) begründet wird, könnte ich mir von Seiten Sheqirs Verteidigung höchstens vorstellen, dass versucht wird, Beweise aufzutun, die diese Liste alternativ erklären. Der Aspekt ist zumindest nicht so objektiv belegbar, wie der Auftragsmord bei Shahraban.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

14.11.2024 um 20:41
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 17.10.2024:Nach den Gutachten wird das auch sicher nicht passieren. Theoretisch könnte es, aber dann hätten sie wahrscheinlich schärfer nachgehakt
Ich glaube, die Aussage muss ich revidieren. Durch den rechtlichen Hinweis, muss man fast den Eindruck bekommen, dass das Gericht zumindest ernsthaft über einen Vorbehalt der SV nachdenkt.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

14.11.2024 um 21:08
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:könnte ich mir von Seiten Sheqirs Verteidigung höchstens vorstellen, dass versucht wird, Beweise aufzutun, die diese Liste alternativ erklären. Der Aspekt ist zumindest nicht so objektiv
Da hast du vermutlich Recht.
Diese "Todesliste" war meiner Meinung nach auch ein Schwachpunkt, den die Staatsanwaltschaft nicht wirklich zweifelsfrei belegen konnte.
Zumindest gab es, wenn ich es richtig erinnere, eine Alternativerklärung. Wie glaubwürdig die letztendlich ist, sei mal dahingestellt. Es ist sicherlich ein Punkt an dem die Anwälte einhaken könnten.
Ich bin tatsächlich sehr gespannt, wie am Ende entschieden wird.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

15.11.2024 um 14:01
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ich glaube, die Aussage muss ich revidieren. Durch den rechtlichen Hinweis, muss man fast den Eindruck bekommen, dass das Gericht zumindest ernsthaft über einen Vorbehalt der SV nachdenkt.
Das mit dem rechtlichen Hinweis habe ich irgendwie verpasst - was wohl kein Wunder ist, denn dieser Prozess ist wirklich ausßergewöhnlich lang und verworren. Auch dadurch, dass es zwei Angeklagte gibt, die beide mehrere Verteidiger haben, die dann auch noch versuchen, der dem jeweils anderen Angeklagten möglichst viel in die Schuhe zu schieben, verliere ich manchmal den Überblick, welcher Verteidiger für welchen Angeklagten welchen Antrag gestellt hat.
Wann wurde der Hinweis erteilt? Und was war der Inhalt?
Mord war doch von Anfnag an für beide angeklagt.


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15.11.2024 um 15:29
@Grillage Anbei die Forderung der Staatsanwaltschaft, hier sieht man ganz gut wie das eine zum anderen geführt hat:
Weil der Mord im Vergleich zu „gewöhnlichen Morden“ hervorsteche, sei neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe außerdem die besondere Schwere der Schuld festzustellen, forderte sie. Und da zudem beide Angeklagten einen Hang zu weiteren schweren Straftaten aufwiesen, solle die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vorbehalten werden.
Dann passierte im Gerichtssaal etwas Unerwartetes: Der Vorsitzende Richter trat - um einen rechtlichen Hinweis zu geben, dass die Sicherungsverwahrung in Betracht gezogen werde - wieder in die Beweisaufnahme ein.
Quelle: https://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/ingolstadt-doppelgaengerinnen-mord-staatsanwaltschaft-fordert-nicht-nur-lebenslaenglich-103618192

Soweit ich weiß, muss er nach dem rechtlichen Hinweis wieder in die Beweisaufnahme eintreten! Um den Verteidigern die Möglichkeit zu geben, auf diese Sitution zu reagieren!


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

15.11.2024 um 18:57
Zitat von AudiLady83AudiLady83 schrieb:Soweit ich weiß, muss er nach dem rechtlichen Hinweis wieder in die Beweisaufnahme eintreten! Um den Verteidigern die Möglichkeit zu geben, auf diese Sitution zu reagieren!
Danke! Das ist dann auch eine logische Erklärung. Schließlich dient ein rechtlicher Hinweis ja genau dazu, dass sich die Verteidigung darauf einstellen kann und wenn das erst im Schlussplädoyer der StA kommt, wäre es dafür natürlich zu spät.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

16.11.2024 um 00:42
Dieser Prozess hat mich immer mal wieder an meine Grenzen gebracht. Wer mit wem, warum, weshalb... vieles empfand ich als sehr verworren.

Auch hat mich das komplette Umfeld abgestoßen - Möchtegern Gangster, dicke Hose, Geflexe und Gepose, überall mehr Schein als Sein.

Dazwischen die Angeklagten, die für mich richtig schwer "einen an der Klatsche" haben. Selbstgefällig, skrupellos, arrogant, eiskalt und gleichzeitig selten dämlich.

Lebenslange Freiheitsstrafe, besondere Schwere der Schuld und evt Sicherungsverwahrung halte ich persönlich für angebracht. Ich würde beiden nämlich durchaus weitere Taten zutrauen.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

16.11.2024 um 16:22
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Möchtegern Gangster, dicke Hose, Geflexe und Gepose, überall mehr Schein als Sein.
Ich möchte ergänzen: Das Verhalten manches Verteidigers war zumindest fragwürdig. Im Medien-Magazin Zapp erfährt man u. a., dass der BR auch von Seiten der Justiz für den "Schmuse-Podcast" kritisiert wurde, also nicht nur von uns (s. u.). Aufgrund der Kritik wollte der BR vor Urteilsverkündung keine Folge zum Ingolstadt-Fall mehr ausstrahlen.
Strafverteidiger Alexander Stevens hat viele schillernde Klienten vertreten. Wie kaum ein anderer Jurist trägt er seine Fälle in die Öffentlichkeit: […] Was aber bedeutet es für die Arbeit der Justiz, wenn Anwälte versuchen, über gezielte Medienarbeit Einfluss auf die Verfahren zu nehmen? ZAPP-Autorin Konstanze Nastarowitz konnte Stevens über einige Monate begleiten und bekam besondere Einblicke in das Spannungsfeld zwischen Gericht und True Crime-Shows.
Quelle: https://www.ardmediathek.de/video/zapp/der-verteidiger-zwischen-gericht-und-true-crime-show/ndr/Y3JpZDovL25kci5kZS9wcm9wbGFuXzE5NjM1MDczMl9nYW56ZVNlbmR1bmc
Zitat von watnuwatnu schrieb am 18.02.2024:Interessant fand ich den Podcast. Aber wäre ich eine der anderen Prozessparteien, wäre ich darüber mehr als aufgebracht, dass hier nur eine Partei zu Wort kommt.
Zitat von watnuwatnu schrieb am 18.02.2024:Während des laufenden Prozesses und im eigenen Podcast? Stevens hat hier eine Doppelrolle als Verteidiger und ständiger Gesprächspartner dieser Podcast-Reihe. Auch sind nicht alle Verteidiger, die in anderen True-Crime-Formaten interviewt werden, solche Medien-Profis wie er:
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb am 18.02.2024:Ich finde es aber maximal schlechten Stil. Ich finde es ethisch problematisch, weil es eben ein laufendes Verfahren ist, er selber nicht weiß, wie sich die Dinge da entwickeln und weil es halt maximal einseitig ist (was ja in der Beschreibung als "Hinweis" steht, aber das ließt vielleicht nicht jeder und hat es vielleicht auch nicht ständig im Kopf).

Ich finde, er schlachtet den Prozess dadurch für seine Publicity aus.
Schade, dass cododerdritte nicht mehr dabei ist.


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