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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

1.469 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Frau, Leiche ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

17.11.2024 um 19:49
Zitat von watnuwatnu schrieb:Das Verhalten manches Verteidigers war zumindest fragwürdig. Im Medien-Magazin Zapp erfährt man u. a., dass der BR auch von Seiten der Justiz für den "Schmuse-Podcast" kritisiert wurde, also nicht nur von uns (s. u.). Aufgrund der Kritik wollte der BR vor Urteilsverkündung keine Folge zum Ingolstadt-Fall mehr ausstrahlen.
Laut Stevens selbst lag die (vorübergehende) Einstellung des Podcasts darin, dass Hörer sich beschwert hätten, dass er zu wenig Konkretes sagen kann.

An der Reaktion des Ingolstädter Gerichts auf die Bitte der Verteidigung, es möge doch ein Mitschnitt des staatsanwaltschaftlichen Plädoyers erfolgen, lässt sich zumindest erahnen, dass man es nicht für ausgeschlossen hält, dass ein solcher Mitschnitt am Ende womöglich im Podcast landet.

Ich kenne den Podcast nicht, finde es aber maximal befremdlich, dass der BR eine solch einseitige Berichterstattung unterstützt. Offiziell verweisen sie drauf, dass die Moderatorin als Journalistin für die Inhalte verantwortlich ist, nicht AS als hinzugezogener Experte.
Weder die Redaktion von Bayern 3 noch Alexander Stevens sehen darin ein Problem. Der Bayerische Rundfunk erklärt auf Anfrage, Stevens sei gar nicht der Host des Podcasts. Das sei nur Bayern 3-Moderatorin Jacqueline Belle: „Herr Stevens wird als juristischer Experte hinzugezogen – dies geht auch aus der Art der Umsetzung (Frage von Hostin Belle, Antwort des Experten Stevens) hervor.“ Und Alexander Stevens schreibt: „Einen Interessenkonflikt gibt es gerade nicht, da ich ja nicht als Journalist, sondern als Anwalt der Angeklagten meine subjektive Perspektive zu dem Fall wiedergebe, was wiederum mehr als deutlich im Podcast kommuniziert wird.“
Aber das macht es ja dann auch nicht besser, wenn die Fragen und Gesprächsinhalte trotzdem einseitig bleiben. Oder wenn man angesichts der persönlichen Tragödien, die hinter jedem Fall stehen, dann doch in Geplänkel abdriftet.
Es ist, nicht zuletzt, ja auch eine Frage des Respekts, wie launig zwei Podcaster da über einen brandaktuellen Fall reden. Nicht unwahrscheinlich, dass auch Angehörige des Opfers die Medienberichte über den Prozess verfolgen. Wie es wohl für sie ist, wenn sie zuhören, wie Belle und Stevens schon überlegen, welcher Darsteller Stevens dann in der Verfilmung des Falls spielen könnte. Ryan Gosling vielleicht?
Quelle: https://uebermedien.de/92368/ein-oeffentlich-rechtlicher-podcast-als-mittel-der-verteidigung/


Der Fall und auch die Gerichtsverhandlung werden ja nochmal als Dokumentation aufbereitet. Vielleicht wird dabei auch dieser Aspekt noch einmal kritisch beleuchtet.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

17.11.2024 um 19:57
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Ich kenne den Podcast nicht, finde es aber maximal befremdlich, dass der BR eine solch einseitige Berichterstattung unterstützt. Offiziell verweisen sie drauf, dass die Moderatorin als Journalistin für die Inhalte verantwortlich ist, nicht AS als hinzugezogener Experte.
Krass, ich habe dad tatsächlich in einigen Folgen sehr anders erlebt. Die Moderatorin wird von Stevens regelrecht an die Wand gelabert, ist am Ende, egal wie kritisch die Frage auf den ersten Blick wirkte, eigentlich immer seiner Meinung, weil er sie " doch überzeugt hat" und gibt sich schon fast provokativ egelrecht als kleines dummes Stevens-Fangirl zu erkennen.
Die Fragen die sie stellt machen eher den Eindruck, als wolle sie im damit jeweils die Gelegenheit geben, sein parteiisch, einseitiges Gesafte möglichst breit auszuwälzen.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

19.11.2024 um 18:05
Shahrabans Verteidigung fordert heute die Aussetzung des Verfahrens. Der rechtliche Hinweis bzgl. besonderer Schwere der Schuld / möglicher Sicherungsverwahrung, sei zu spät im Verfahren erteilt worden, als das man sich darauf adäquat hätte vorbereiten können.
Die "Überraschungsentscheidung", so die Verteidiger, mache ein faires Verfahren unmöglich, sie hätten zu wenig Zeit gehabt, die Verteidigungsstrategie anzupassen. Die Verteidigung des Angeklagten schloss sich dem Antrag aus Aussetzung des Verfahrens an.

Die Staatsanwältin wies es als "lachhaft" zurück, dass man die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nicht in Betracht gezogen hätte. Darauf griff die Verteidigung des Angeklagten Sequir K. die Staatsanwaltschaft an: Es sei "unerträglich", wie die Staatsanwaltschaft die Verteidiger degradiere.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/ueberraschungsentscheidung-im-doppelgaengerinnen-mordprozess,UUZunL8

Aktuell werden die Anträge geprüft.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

19.11.2024 um 18:21
Ich habe jetzt nochmal nachgelesen. Der psychiatrische Gutachter hat damals ausgesagt, dass er eine Sicherungsverwahrung bei der Angeklagten nicht für angezeigt sieht.
Der Gutachter sieht eine Sicherungsverwahrung nach einem entsprechenden Urteil nicht gegeben, die Entscheidung dazu liegt letztendlich aber beim Gericht.
Quelle: https://www.radio-in.de/psychiatrisches-gutachten-im-doppelgaengerinnen-mordprozess-2-509838/

Hätten Staatsanwaltschaft / Gericht damals nochmal explizit anmerken müssen, dass sie die Sicherungsverwahrung trotzdem nicht ausschließen?


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19.11.2024 um 18:55
Der Antrag auf Aussetzung wurde abgelehnt, der Prozess geht weiter.
Kliegl verwies diesbezüglich auf entsprechende BGH-Urteile. Es gebe keine Verpflichtung des Gerichts, darauf hinzuweisen, dass eine besondere Schwere der Schuld in Betracht komme. Schon die Anklage wegen Mordes stehe dafür, dass eine Entscheidung darüber zu treffen sei. Eine mögliche Sicherungsverwahrung sei bereits von den Gutachtern der beiden Angeklagten thematisiert worden.
Diese hätten in beiden Fällen die Voraussetzung für eine Sicherungsverwahrung „aus medizinischer Sicht“ für „nicht anzunehmen“ gesehen. Erst aufgrund des Plädoyers der Staatsanwaltschaft habe sich für das Gericht der Anlass ergeben, einen entsprechenden Hinweis zu erteilen. „Der klarstellende Hinweis des Vorsitzenden gebietet nicht die Aussetzung des Verfahrens“, so Kliegl weiter. Bereits vergangene Woche sei das Verfahren zur Vorbereitung der Verteidiger für mehrere Tage unterbrochen worden.
Quelle: https://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/doppelgaengerinnenmord-prozess-geht-weiter-antrag-auf-aussetzung-abgelehnt-17452493


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

19.11.2024 um 22:51
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Shahrabans Verteidigung fordert heute die Aussetzung des Verfahrens. Der rechtliche Hinweis bzgl. besonderer Schwere der Schuld / möglicher Sicherungsverwahrung, sei zu spät im Verfahren erteilt worden, als das man sich darauf adäquat hätte vorbereiten können.
Das ist ja langsam wirklich albern und peinlich. Als relativ regelmäßiger Hörer des Bayern 3 True Crime Podcasts war mir bei dem Fall sofort klar, dass bei Verurteilung die besondere Schwere der Schuld im Raum steht, zumal ja zwei Mordmerkmale naheliegend sind und die Tatvorbereitung und -ausführung die enorm hohe kriminelle Energie der Angeklagten illustriert. Es würde mich nicht mal wundern, wenn Stevens im Podcast mal selbst gesagt hat, dass da auch die besondere Schwere der Schuld droht.

Aber gut, dass das Gericht die Anträge abgeschmettert hat.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

19.11.2024 um 23:12
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Shahrabans Verteidigung fordert heute die Aussetzung des Verfahrens. Der rechtliche Hinweis bzgl. besonderer Schwere der Schuld / möglicher Sicherungsverwahrung, sei zu spät im Verfahren erteilt worden, als das man sich darauf adäquat hätte vorbereiten können.
Juristisch mag das ja zutreffen, menschlich gesehen habe ich als Laie seit ich dieses Verfahren beobachte gedacht, dass es begrüßenswert wäre, die Gesellschaft vor diesen beiden Menschen dauerhaft zu schützen.
Ich weiß auch nicht wieso die Verteidiger jetzt mehr Zeit brauchen, um sich auf ihre Plädoyers vorzubereiten, nur weil die Sicherungsverwahrung im Raum steht. Inhaltlich dürfte sich doch an den Argumenten, warum der jeweilige Mandant ihrer Meinung nach unschuldig ist und damit frei zu sprechen, nichts ändern.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Das ist ja langsam wirklich albern und peinlich. Als relativ regelmäßiger Hörer des Bayern 3 True Crime Podcasts war mir bei dem Fall sofort klar, dass bei Verurteilung die besondere Schwere der Schuld im Raum steht, zumal ja zwei Mordmerkmale naheliegend sind und die Tatvorbereitung und -ausführung die enorm hohe kriminelle Energie der Angeklagten illustriert. Es würde mich nicht mal wundern, wenn Stevens im Podcast mal selbst gesagt hat, dass da auch die besondere Schwere der Schuld droht.
Ich verstehe auch nicht, was man damit erreichen will. Die Angeklagten haben ja auch nicht wirklich was davon, wenn das Verfahren noch ein oder zwei Prozesstage länger dauert. Nur die Anwälte können vielleicht noch ein paar Euronen mehr rausschalgen...


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

20.11.2024 um 00:31
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Der Antrag auf Aussetzung wurde abgelehnt, der Prozess geht weiter.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Aber gut, dass das Gericht die Anträge abgeschmettert hat.
Es hätte mich auch wirklich gewundert, wenn dem stattgegeben worden wäre. Ich schließe mich da der Staatsanwaltschaft an, das ist vollkommen lächerlich. Als wenn so erfahrene Verteidiger nicht mit der Möglichkeit rechnen würden, dass die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld evt in Betracht gezogen werden könnte.


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20.11.2024 um 06:22
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ich weiß auch nicht wieso die Verteidiger jetzt mehr Zeit brauchen, um sich auf ihre Plädoyers vorzubereiten, nur weil die Sicherungsverwahrung im Raum steht. Inhaltlich dürfte sich doch an den Argumenten, warum der jeweilige Mandant ihrer Meinung nach unschuldig ist und damit frei zu sprechen, nichts ändern.
So ganz verstehe ich das auch nicht. Von Seiten Sheqirs Verteidigung hätte ich mir noch vorstellen können, dass man sich nochmal intensiver damit beschäftigt, die "Todesliste" zu entkräften. Da hat mich eh überrascht, dass sie Einzug ins Plädoyer der Staatsanwaltschaft genommen hat und auch die Begründung für die Sicherungsverwahrung ist. Letztlich konnte dazu im Prozess ja nichts einwandfrei belegt werden.

Aber darauf hätte man sich ja auch unabhängig vom Plädoyer schon vorbereiten können. Auch ohne Sicherungsverwahrung. Einfach, um auch anhand dieses Aspekts darzulegen, dass die Darstellung der Staatsanwaltschaft haltlos ist (aus Sicht der Verteidigung).

Dass jetzt auf Teufel komm raus noch die Verzögerungstaktik gefahren wird, ist schon heftig. Der Vater des Opfers ist aktuell wieder im Gericht anwesend; man kann sich nicht vorstellen, wie aufreibend das für ihn sein muss.

Richter Kliegl hat nach dem ewigen Hin- und Her gestern und schier unzähligen weiteren Einwänden von beiden Verteidigerteams dann den rechtlichen Hinweis zur Sicherungsverwahrung zurück genommen.
Ein strittiger Hinweis der Staatsanwaltschaft auf eine mögliche Sicherungsverwahrung wurde zurückgenommen.
Anscheinend war das dann aber auch doch wieder nicht gut genug, denn es folgten erneut Befangenheitsanträge gegen den Richter.
Allerdings folgten gleich die nächsten Anträge, denn die Anwälte der beiden Angeklagten stellten jeweils neue Befangenheitsanträge gegen den Richter. Diese müssen nun bis spätestens morgen begründet sein. Weiter geht’s im Doppelgängerinnen-Mordprozess nächste Woche Dienstag.
Quelle: https://www.google.com/amp/s/www.radio-in.de/amp/turbulenter-doppelgaengerinnen-mordprozess-tag-551237/

Wie @Grillage kann auch ich nicht nachvollziehen, wem damit gedient sein soll.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

20.11.2024 um 08:36
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Aber darauf hätte man sich ja auch unabhängig vom Plädoyer schon vorbereiten können. Auch ohne Sicherungsverwahrung. Einfach, um auch anhand dieses Aspekts darzulegen, dass die Darstellung der Staatsanwaltschaft haltlos ist (aus Sicht der Verteidigung).
Darauf hätte man sich nicht nur vorbereiten können, sondern müssen. Ich meine, man wird doch so ein Plädoyer nicht einen Tag vor dem Termin aus dem Ärmel schütteln, sondern im Laufe des Prozesses zumindest die Argumente sammeln und schon mal ordnen.
Und inhaltlich kann sich an den Argumenten doch eigentlich nichts ändern, unabhängig davon, ob Sicherungsverwahrung ansteht oder nicht.
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Wie @Grillage kann auch ich nicht nachvollziehen, wem damit gedient sein soll.
Ich habe das Gefühl, dass es darum geht, möglichst viele Revisonsbegründungen zu schaffen. Also jede Menge Anträge rauszuhauen, fast in der Hoffnung, dass sie abgelehnt werden, weil man das dann nachher als Revisionsgrund angeben kann. Ob mit Erfolg, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Aber je mehr Anträge das Gericht bearbeiten muss, desto wahrscheinlicher ist es, dass irgendwo ein Fehler passiert.
Die Verteidigung eines Angeklagten ist ein wichtiger Grundstein eines Rechstaates, aber manche Anwälte agieren einfach nur als Winkeladvokaten. Und wenn ich dann denke, was das für die Opferangehörigen bedeutet... Die schleppen sich ins Gericht, in der Hoffnung, mit jedem Prozesstag dem Ende des Prozesses ein Stück näher zu sein und dann kpmmen ständig diese Verzögerungsmanöver. Das ist einfach nur rücksichtslos, und bringt für die Angeklagten nicht mal einen Vorteil im Hinblick auf die Gesamtbeurteilung.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

20.11.2024 um 13:17
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Darauf hätte man sich nicht nur vorbereiten können, sondern müssen. Ich meine, man wird doch so ein Plädoyer nicht einen Tag vor dem Termin aus dem Ärmel schütteln, sondern im Laufe des Prozesses zumindest die Argumente sammeln und schon mal ordnen.
Und inhaltlich kann sich an den Argumenten doch eigentlich nichts ändern, unabhängig davon, ob Sicherungsverwahrung ansteht oder nicht.
Seh ich genauso, man hätte sich vorbereiten müssen! Zwei Mordmerkmale in der Anklageschrift setzen da eben schon einen gewissen Grundstein!
Das einzige was ich als Argument noch einigermaßen nachvollziehen kann ist das, der Verteidiger sheqirs… Denn eventuell hätte es seine Bereitschaft sich einzulassen verändert! Aber wie gesagt, auch nur einigermaßen verständlich!

Und dem Schlussabsatz von Grillage hab ich nichts zuzufügen, genauso seh ich das auch! Und wenn ich vor Gericht war und sehen musste wie zwanglos die Anwälte mit der Angeklagten Handyfotos schauen & lachen, während der Vater von Ka. direkt gegenüber sitzt… da wird mir jedesmal wieder schlecht & ich frag mich wie man sowas hinbekommt und ob es wirklich möglich ist das ganze so auszublenden und sich so respektlos zu verhalten!


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

20.11.2024 um 15:09
Zitat von AudiLady83AudiLady83 schrieb:Das einzige was ich als Argument noch einigermaßen nachvollziehen kann ist das, der Verteidiger sheqirs… Denn eventuell hätte es seine Bereitschaft sich einzulassen verändert!
Das kann ich nicht so ganz nachvollziehen.

Gehört es nicht zur Aufgabe eines Verteidigers seinen Mandanten über alle möglichen Ausgänge ausreichend aufzuklären? Und auch klar darzulegen wann und unter welchen Umständen eine Äußerung vor Gericht ggbfs. sinnvoll wäre?

Dass die besondere Schwere der Schuld in den Bereich des Möglichen fällt, hätten die Verteidiger in Gesprächen mit ihrem Mandanten schon ausreichend thematisieren können. Und auch, ob sich das durch eine Einlassung des Mandanten abwenden lassen würde.

Über die Sicherungsverwahrung kann man sicherlich streiten, da diese von den psychiatrischen Gutachtern eher ausgeschlossen wurde. Aber der Hinweise wurde ja jetzt zurückgenommen, so dass das für das Urteil wohl weniger relevant ist.
Zitat von AudiLady83AudiLady83 schrieb:Und wenn ich vor Gericht war und sehen musste wie zwanglos die Anwälte mit der Angeklagten Handyfotos schauen & lachen, während der Vater von Ka. direkt gegenüber sitzt… da wird mir jedesmal wieder schlecht & ich frag mich wie man sowas hinbekommt und ob es wirklich möglich ist das ganze so auszublenden und sich so respektlos zu verhalten!
Das ist wirklich schlimm.

Selbst wenn die Angeklagten von sich aus nicht darauf achten (können / wollen) wie ihr Verhalten vor Gericht die Angehörigen zusätzlich mitnimmt, so sollten zumindest die Verteidiger regulierend einwirken. Auch wenn es dann vielleicht nicht aus reiner Rücksichtnahme geschieht.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

20.11.2024 um 17:54
Zitat von AudiLady83AudiLady83 schrieb:wie zwanglos die Anwälte mit der Angeklagten Handyfotos schauen & lachen, während der Vater von Ka. direkt gegenüber sitzt… da wird mir jedesmal wieder schlecht & ich frag mich wie man sowas hinbekommt und ob es wirklich möglich ist das ganze so auszublenden und sich so respektlos zu verhalten!
Irritiert mich auch.
Die beiden Angeklagten sind emotional verrohte und moralisch verwahrloste Wesen, nach ihrer niederträchtigen Tat erwartet mal nicht gerade angemessenes, aber dass die Anwälte da mitgehen überrascht mich schon.
Ich kann mir so ein Auftreten nicht erklären. Fehlt es da sowohl an Einfühlungsvermögen als auch an professioneller Distanz zum Mandanten/zur Mandantin?
Oder was ist das sonst?
Ich kann verstehen, wenn Anwält:innen sich auch um das psychische/ emotionale befinden ihrer Mandant:innen, während eines Prozesses sorgen und ihnen Mut zu sprechen und versuchen, sie emotional zu stärken. Aber dieses (betont) locker lustige Geklüngel, während der zutiefst verzweifelte und gebrochene Vater des Opfers direkt gegenüber sitzt, kann ich mir nicht erklären.
Ich finde das auch zutiefst respektlos und abstoßend.
Ich erwarte eigentlich professionelles und angemessenes Auftreten von Anwält:innen.
Ich kann mich auch an keinen anderen Fall erinnern, in dem das so unangenehm durchgespielt wurde. Wie hier.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

20.11.2024 um 18:25
Ich fürchte, das ist so ein Trend oder besser wohl "Selbstverstädnis des Anwaltsberufs" das immer mehr aus den USA hier rüber schwappt.
Zum einen wird zunehmend Litigation-PR betrieben. Stevens, der jeden zweiten seiner Fälle noch während des laufenden Verfahrens, auf seinem Podcast breit tritt, ist das beste und das peinlichste Beispiel dafür. Wäre mir noch egal, wenn es tatsächlich "sein Podcast" wäre, aber er missbraucht da die Reichweite einer öffentlich-rechtliche Plattform, lässt sich seine Auftritte da wahrscheinlich noch aus GEZ-finanzierten Honoraren versilbern.

Und dieses Rumgegurre mit den Mandanten geht meiner Meinung auch in diese Richtung. Ich habe in den letzen Wochen den Delphi-Prozess verfolgt. Der Angeklagte hatte 3 Verteidiger, von denen einer einer aggressiven Bulldogge glich, der zweite aber praktisch während der gesamten 4 Wochen, die der Prozess gedauert hat, neben dem Doppelkindermörder saß, ihm den einen Arm um die Schultern gelegt hatte oder ihm zur Beruhigung den Hinterkopf getätschelt hat. Es war so penetrant, dass sich die Presse und die Gerichtszeichner teilweise lustig drüber gemacht haben.
https://www.youtube.com/channel/UCBp03toXz-WZ6gSt7YtSdEg/community?lb=UgkxXxwNaJpqFtNv42oHkq5XIJJyz375GkeQ

Aber es ging darum, zu demonstrieren: "Seht her, hier sitzt ein verletzlicher Mensch, der Zuwendung und Zuspruch braucht?! Würde man einen Doppelkindermörder so tätscheln?! Doch sicher nicht! Dies ist ein bemitleidenswerter Mensch wie Du und ich, so jemandem will doch wohl keiner so eine grausame Tat zutrauen!"

Hier kommt mir das fast so ähnlich vor (natürlich ohne die Szene selber beobachtet zu haben, aber wenn ich lese, was @Moni99081115 da schreibt, dann finde ich es einfach nur abstoßend!).
Man will die Angeklagte(n) demonstrativ als normale Menschen darstellen, die da alltägliche Dinge machen. Locker und gut drauf sind, lächeln, ein freundliches Gesicht machen. Und als Anwalt zusätzlich noch demonstrieren: "Seht her, wie dicke und nah ich mit meinen Mandanten bin, wie sehr ich mich um sie kümmere, nicht nur um ihr juristisches sondern auch um ihr Seelenheil. A. Stevens - der Mann dem die Mandanten vertrauen! - Und sollten sie mal in die Lage geraten, einen Strafverteidiger zu benötigen, dann wünschen Sie sich doch sicher auch so eine gute und liebevolle Betreuung mit kleinen Aufheiterungen in dieser für sie eh schon ach so schweren Zeit!"


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

20.11.2024 um 19:06
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Man will die Angeklagte(n) demonstrativ als normale Menschen darstellen,
Das kann ich ja noch einigermaßen nachvollziehen. Aber das geht auch mit einer gewissen professionellen Distanz - ohne gleich flirty oder touchy zu werden. Und mit Rücksicht auf die Angehörigen. So tun sich doch auch die Anwälte imagemäßig keinen Gefallen (falls das denn die Intention dahinter ist).
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Wäre mir noch egal, wenn es tatsächlich "sein Podcast" wäre, aber er missbraucht da die Reichweite einer öffentlich-rechtliche Plattform, lässt sich seine Auftritte da wahrscheinlich noch aus GEZ-finanzierten Honoraren versilbern.
Er betont hier, dass die Aufwandentschädigung gering sei.
Vom BR bekommt Stevens für seine Auftritte im Podcast eine „Aufwandsentschädigung“, schreibt der Sender, was Stevens bestätigt: Die „Aufwandsentschädigung“ sei „gering“ und er erhalte sie erst seit wenigen Monaten, sie sei „alles andere als kostendeckend“. Wenn er wirklich Geld verdienen wolle, würde er zu einem privaten Produzenten gehen.
Quelle: https://uebermedien.de/92368/ein-oeffentlich-rechtlicher-podcast-als-mittel-der-verteidigung/

Er macht das ganze also wohl nicht für's Geld.

Aber halt auch nicht für eine objektive und ausgewogene Berichterstattung.



Der BR-Artikel von gestern wurde nochmal bearbeitet und ergänzt und ich musste mich über folgenden Absatz doch sehr wundern:
Auf die Aussage der Staatsanwaltschaft, es entstünde der Eindruck, die Verteidiger wollen ihre Plädoyers hinauszögern, widersprach einer der Verteidiger der Angeklagten: "Wir haben nicht den falschen Dolmetscher geladen, noch sind wir wieder in die Beweisaufnahme eingetreten."
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/ueberraschungsentscheidung-im-doppelgaengerinnen-mordprozess,UUZunL8


Zum einen ist die erneute Beweisaufnahme doch eigentlich im Sinne der Verteidigung (oder?). Und zum anderen finde ich es schon eine sehr dreiste Antwort, wenn man bedenkt, dass die Verteidigung von Shahraban bereits am ersten Prozesstag versucht hat, das Verfahren auszusetzen.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

20.11.2024 um 19:21
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Zum einen ist die erneute Beweisaufnahme doch eigentlich im Sinne der Verteidigung (oder?). Und zum anderen finde ich es schon eine sehr dreiste Antwort, wenn man bedenkt, dass die Verteidigung von Shahraban bereits am ersten Prozesstag versucht hat, das Verfahren auszusetzen.
Mir geht es auch so, dass ich in diesem Prozess immer den Richter, den Staatsanwalt, die Nebenklage und die Verteidigung als die Prozessparteien sehe. Ich übersehe dann leicht, dass "die Verteidigung" in diesem Fall eben zwei Parteien sind, weil es zwei Angeklagte gibt. Und die Verteidiger beider Seiten versuchen der jeweils anderen Seite möglichst viel der Schuld in die jeweiligen Schuhe zu schieben, damit davon auf der eigenen Seite möglichst wenig hängen bleibt.
Ich weiß gar nicht mehr, welche Seite diesen seltsamen Liebes-Zauberer wegen der Zettelchen aus dem Auto unbedigt hören wollte. Da war es doch eigentlich auch so, dass die Beweisaufnahme eigentlich abgeschlossen war, und dann plötzlich noch dieser Typ aussagen sollte, der aber nicht mal lesen und schreiben konnte und die Zettelchen wohl in seiner Privatsprache und -schrift verfasst hat, aber sich eh an nichts mehr erinnert hat.

Und jetzt will wohl She.s Verteidigung die Wiederaufnahme nach dem rechtlichen Hinweis, weil die Aussicht auf Sicherungsverwahrung ach so überraschend kommt. Schließlich war das, was man gefunden hat, ja keine "Todesliste" sondern wahrscheinlich nur so etwas wie eine Liste, wem er zum geburtstag gratulieren will und außerdem ist er e unschuldig, weil er nichts und Scha. alles gemacht hat.
Und die andere Seite versucht es genauso zu deichseln, She. hat den Mord alleine begangen, Sha. konnte dem Opfer nicht zur Hilfe eilen, weil sie ja beim Aussteigen aus dem Auto gestolpert ist und She ihr das Bein aufs Gaspedal gedrückt hat.
Alles so Rumtrickserei!
Für die angehörigen der sinnlos ermordeten jungen Frau muss das alles unerträglich sein!


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

20.11.2024 um 19:47
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ich weiß gar nicht mehr, welche Seite diesen seltsamen Liebes-Zauberer wegen der Zettelchen aus dem Auto unbedigt hören wollte. Da war es doch eigentlich auch so, dass die Beweisaufnahme eigentlich abgeschlossen war, und dann plötzlich noch dieser Typ aussagen sollte, der aber nicht mal lesen und schreiben konnte und die Zettelchen wohl in seiner Privatsprache und -schrift verfasst hat, aber sich eh an nichts mehr erinnert hat.
Also, Sheqirs Verteidigung hat die Nummer mit der Magie ins Spiel gebracht und die Theorie aufgestellt, dass der Mord im Sinne eines Menschenopfers zur Erfüllung eines Liebeszaubers erfolgt ist.

Den analphabetischen Magier samt Dolmetscher hat dann aber letztlich das Gericht geladen, nachdem nochmal ein Kriminalbeamter zu den Zettelchen im Auto befragt wurde, vor Gericht dann rauskam, dass die nicht weiter untersucht wurden und der Richter daraufhin eine DNA-Analyse angeordnet hat, die dann als Treffer auf den letzten Metern noch den Magier hervorgebracht hat. Das war dann auch wichtig, den nochmal zu laden, weil - wie Du ja auch schon angemerkt hast - die Verteidigung sicherlich schon in Richtung Revision denkt. Und der zweite Dolmetscher war dann, um auch wirklich nochmal ganz sicher zu gehen.

Die Beweisaufnahme war da aber auch noch nicht geschlossen (glaub ich).
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Für die angehörigen der sinnlos ermordeten jungen Frau muss das alles unerträglich sein!
Dem ist nichts hinzuzufügen.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

20.11.2024 um 21:49
Ich habe mir jetzt gerade die Zapp-Doku angeschaut. Ich finde, dass der Stevens da extrem schlecht wegkommt. Er larviert bei fast jeder Antwort rum, redet sich raus, denkt wohl, dass er geschickt geantwortet hat, aber das ganze wirkt extrem dünn und durchsichtig. Es kommt deutlich raus, dass er mit zweierlei Maß misst, wenn es um seine "Pressearbeit" geht.
Er merkt gar nicht, wie lächerlich es wirkt, wenn er z.B. behauptet, dass er im Fall Ofarim ein "Top-Ergebnis" erzielt hat, was halt nur der juristische Laie nicht beurteilen und würdigen könne. Dabei finde ich gerade im Fall Ofarim hat Stevens sich extrem verspielt, erst schwätzt er von dessen Unschuld, dann das knappe Geständnis, als klar ist, dass nichts mehr zu retten ist und am Ende dann das nachtreten durch Stevens, dass für seinen Mandanten dann gefälligst weiter die Unschuldsvermutung zu gelten hat. Denkt er, dass ihm das einer abnimmt?!

Die Staatsanwältin kommt da deutlich souveräner, sachlicher, seriöser und einfach natürlicher rüber.

Gut, aber hier geht es ja eigentlich nicht um Stevens, sondern den Ingolstädter Prozess, der in der Doku ja nur am Rande erwähnt wird.
Aber irgendwie scheint ihm das ja mächstig gegen den Strich zu gehen, dass Sha's Ehemann diesen Vertrag mit der Produktionsfirma hat. Ich habe das jetzt nicht ganz verstanden, ich dachte, dass wäre eine eher kleine lokale Produktionsfirma. Aber Stevens hat da irgendwas von Netflix oder Streamingdiensten erzählt. Hat diese kleine Firma die Reste oder das Filmmaterial weiter verkauft? Oder sind das zwei verschiedene Verträge/Angebote? HAt das jemand mitbekommen.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

20.11.2024 um 22:32
@Grillage
Könntest du diese Doku einmal verlinken, bitte?
An mir ist das komplett vorbei gegangen


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

20.11.2024 um 23:01
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Könntest du diese Doku einmal verlinken, bitte?
An mir ist das komplett vorbei gegangen
Ich habe sie vorhin in der ARD-Mediathek entdeckt. Der Ingolstädter Fall kommt nur am Rande vor, aber der BR hat für Stevens Kommentierung im Podcast zu dem Prozess wohl ziemlich Schelte kassiert. Ursprünglich wollte er noch mehr dazu berichten, dass hat der BR aber erst mal bis Prozessende abgelehnt.

https://www.ardmediathek.de/video/zapp/der-verteidiger-zwischen-gericht-und-true-crime-show/ndr/Y3JpZDovL25kci5kZS9wcm9wbGFuXzE5NjM1MDczMl9nYW56ZVNlbmR1bmc


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