Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt
04.10.2023 um 04:17@gräfinzahl
Max. 3 Wahlverteidiger. Kommt zudem noch ein oder mehrere Pflichtverteidiger hinzu, dürfte das doch kein Problem sein?
Max. 3 Wahlverteidiger. Kommt zudem noch ein oder mehrere Pflichtverteidiger hinzu, dürfte das doch kein Problem sein?
Werden Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt, schränkt dies die Höchstzahl der Wahlverteidiger nicht ein, da das Gesetz insofern keine Regelung getroffen hat. Es ist daher möglich, dass ein Angeklagter von mehr als drei Verteidigern verteidigt wird.Wikipedia: Strafverteidiger (Deutschland)