Juretta schrieb am 28.09.2024:In den Medien wurden die Akustikmessungen folgendermaßen erklärt:
Wohl eher nicht _die_ Akustikmessungen, also die konkreten am Haus von Florian und Jessica, sondern Akustikmessungen allgemein. Denn dem Artikel ist weder zu entnehmen, dass der sich dazu äußernde bei den Akustikmessungen selber dabei war noch das er genügend Informationen für eine belastbare Einschätzung der konkreten Messungen hatte. Möglicherweise wußte er nicht emrh als die Allgemeinheit - die, wenn ich mich täusche, noch nicht einmal Bilder davon kennt, wie außerhalb des Hauses gemessen wurde.
behind_eyes schrieb am 28.09.2024:...die prima geeignet sind um evtl. Unregelmäßigkeiten in Wandstrukturen (also innerhalb Wänden), zu ermitteln, nicht das der TV Beweisstücke (Handy, Gürtel, Sachen etc) in Wänden versteckt hat.
emz schrieb am 28.09.2024:Meine Überlegungen gehen auch in diese Richtung.
Mit Schall lassen sich z.B. Hohlräume messen, ohne dass das umgebende Material zerstört werden muss.
Mit entsprechenden akustischen Untersuchungen lassen sich bauliche Gegebenheiten analysieren, ohne beispielsweise einen Keller aufgraben zu müssen, weil man dort eine Leiche vermuten könnte.
Wie kommt ihr beide zu den Einschätzungen? Habt ihr private/berufliche Expertise in dem Bereich oder kennt ihr seriöse belastbare Quellen dazu?
Weil: irgendwie vorstellen kann ich mir das auch - Hohlräume in Gegenständen 'erklopfen' habe ich auch schon einmal praktiziert. Das Schadstellen (Risse) in Stahlbeton anders klingen als intakter Beton kennt jeder, der schonmal einen Bericht über eine Brückenprüfung sah.
Alles darüberhinausgehende wären bei mir reine wilde Spekulationen nach Bauchgefühl - ich könnte also nicht sicher sagen, ob durch (welche) Akustikmessungen feststellbar wäre, ob Beweisstücke in Wänden versteckt oder eine Leiche im (wohl eher unter dem?) Keller versteckt ist.
peawe schrieb:Ich frage mich, wie Rebecca fotografiert hat. Braucht man nicht beide Hände zum Fotografieren, wenn man das mit einem Handy macht? Die wenigen Male wo ich das tat, war es jedenfalls so. Womit hat sie dann die Decke gehalten? Selbst wenn sie mit einer Hand fotografierte, dann war die Decke in der anderen Hand? Gefaltet oder ungefaltet? Sinn macht das nicht.
Die Fotofunktion mind. meiner Samsung-Smartphones liess sich auch vor 2019 einhändig bedienen. Oder per Sprachfunktion (*Klick* sagen entspricht Betätigung des Auslösers).
Vorstellbar wäre also: eine Hand hält Handy in Richtung Spiegel und zugleich Jacke zu, zweite Hand die Decke, je nach Geschick/Lust Bedienung Auslöser durch Hand die Smartphone hält oder Sprachbefehl.
Für mich Ebenfalls denkbar, wenn der Fotostandort mehrfach genutzt wurde: Position für das Smartphone auf Schrank/Konsole/whatever herausgefunden, bei der brauchbares Foto entsteht, wenn Rebecca seitlich neben dem Schrank/Konsole/whatever steht. Smartphone, am einfachsten wenn gehäuse/Schutzhülle rutschfest ist, gegen etwas lehnen, sich für Foto parat machen und "Klick" sagen.
Wie es am Ende war, weis ich naturgemäß nicht. Aber ich sehe nicht, warum ein Foto per Smartphone nicht gehen sollte, wenn zugleich die Jacke zu- und evtl. noch etwas anderes in der Hand gehalten wurde.
Lento schrieb:Wie kann man das nachweisen? Das ist unmöglich. Nur die bekannten Router, also die dem Verdächtigen zugänglich waren, werden die Ermittler gecheckt haben. Alles andere ist zur aktuellen Zeit unmöglich.
Es kommt mE auf das konkrete Smartphone von Rebecca und die Entstellungen des Gerätes und die verwendeten Apps an. War irgendetwas aktiv, dass immer dann, wenn das Smartphone Verbindung zum Internet hatte, etwas tat,w as Datenspuren auslöste, dürfte der letzte Kontakt zum Internet nachweisbar sein.
Ich denke an Standortverlauf, automatische Uploads von neuen Bildern auf dem Gerät usw.. Je nach dem, was beim Kontakt zu Internet nun ganz genau bei den jeweiligen Apps oder/und im Gerät oder/und im Account des Betriebssystemanbieters gespeichert wird (und wie lange), dürften die Experten der Ermittlungsbehörden aus den Daten einiges ableiten können. So wäre wohl ggf. von der IP auf den Internetanschluß zu schließen - oder auch nur festzustellen, ob dieser Internetanschluß schon früher verwendet wurde.
Ich denke jedenfallks recht sicher, dass sich eine Internetverbindung von Rebeccas Smartphone durchaus auch dann nachweisen lässt, wenn man vorher nicht weis, über welchen Router/Internetanschluss der erfolgte und man auf den Router/Internetanschluss keinen Zugriff hat. Auch ein physischer Zugriff auf Rebeccas Handy scheint mir für solche Ermittlungenb/Feststellungen nicht zwingend nötig zu sein.
Inwieweit dann jeweils aus