Nightrider64 schrieb:Nein, das braucht es nicht unbedingt.
Dem Tatverdächtigen muss die Tat nachgewiesen werden und ein Alternativszenario auszuschließen sein.
Ich dachte bisweilen halt immer, dass wenn das Gericht schon Zweifel hat - diese zumindest auch immer näher begründet werden müssen.
Also warum es auch (immer unter Annahme bzw. auf Grundlage realistischer Gesetzmäßigkeiten) möglich sein kann, dass auch jemand ganz anderes die Tat begangen haben kann oder halt umgekehrt warum das ausgeschlossen werden kann und nur der Angeklagte dafür verantwortlich sein kann.
Unter einer Begründung verstehe ich auch mehr als es nur für theoretisch möglich zu halten, dass auch jemand anderes verantwortlich sein könnte.
Nur mal allgemein jetzt.
Zum Fall:
Da ja das Handy von R definitiv mit verschwunden ist, kommen für mich daher nur zwei Möglichkeiten in Betracht: Zum Einen natürlich und innerhalb der offiziellen Annahme, dass der TV F das Handy hat mit verschwinden lassen.
Zum anderen und wenn man das aufgrund der Ermittlungen überhaupt mit einer bestimmten Restwahrscheinlichkeit annehmen kann, dass R Morgens nach 7 Uhr zwar noch freiwillig aus dem Haus ungehört hätte gehen können - ihr Handy aber aus irgendwelchen Gründen noch von selbst ausgeschaltet haben könnte - aber es wenn auf jeden Fall mitgenommen hat bzw. mitgenommen haben muss. Denn das Handy ist ja nicht mehr im Haus verblieben und zählt zu den verschwundenen Gegenständen.
Unter dieser (
wenn überhaupt) noch vorstellbaren Annahme von mir, hat sich R auch nicht mehr lange irgendwo draußen aufgehalten bzw. ist nicht mehr länger durch öffentlichen Raum wie bspw. öffentliche Fußwege gelaufen, sondern (
wenn überhaupt) wäre es für mich denkbar, dass ein kurzes Treffen an dem Morgen geplant gewesen sein könnte und sie dafür direkt vorm Haus des Schwagers abgeholt worden sein könnte und entweder noch im Haus oder spätestens kurz vorm Einsteigen ihr Handy ausgeschaltet haben könnte - warum auch immer.
Ps.
(Sehe es wie viele: Ihr Handy selbst hätte R als Teeny sehr wahrscheinlich niemals zu Hause gelassen und es bei einem noch freiwilligen Verlassen zumindest immer mitgenommen, wenn vielleicht auch nur mal ausgeschaltet.)
Da so ein (
wenn überhaupt) kurzes Treffen aber eine vorab Kommunikation vorausgesetzt hätte und die EB sowas bestimmt hätten ermitteln/auswerten/feststellen können - schließe ich auch so ein kurz geplantes Treffen an den Morgen eigentlich bereits aus.
Eigentlich, weil ja, zumindest theoretisch, finden Teenys sicherlich immer auch Wege, um heimlich kommunizieren zu können. Bspw. über ein Zweithandy.
Theoretisch ist so vieles möglich - aufgrund der Ermittlungen aber nicht sehr wahrscheinlich bis hin zu je nach konkreten Ermittlungsdetails wahrscheinlich sogar vollkommen undenkbar.
Wie gesagt, wir die Öffentlichkeit werden niemals alle Ermittlungsergebnisse im Detail kennen.
Dass wir den selben Ermittlungsstand wie die EB haben/kennen wäre sogar finde ich naiv anzunehmen.