Wo ist Rebecca Reusch?
12.02.2020 um 00:26emz schrieb:Dann würde ich doch mal sagen, leite rechtlich Schritte ein gegen die StA wegen der Aussagen: wir gehen davon aus, dass Rebecca das Haus nicht selbständig/lebend verlassen hat.Eine Arbeitsgrundlage der Ermittler ist nicht mit den privaten Äußerungen im Internet gleichzusetzen.
Das machst du jetzt und dann reden wir weiter
Allein schon wegen dem staatlichen Auftrag der EB.
Rechtliche Schritte gegen die EB obliegen, sofern als verfolgungswürdig erachtet, der oder den Personen, welche hierdurch geschädigt würden oder sind.
Bei Äußerungen in der Öffentlichkeit durch Privatpersonen liegt der Punkt anders.
Hier kann eine EB angehalten werden, gegen jede Person zu ermitteln, die sich ob der entsprechenden Gesetze schuldig gemacht hat.
Sei es, je nach Sachverhalt, wegen übler Nachrede, Verleumdung, Vortäuschung falscher Tatsachen usw.
Daher gilt auch die Konjunktive Darstellung nicht als Schutz vor unbewiesenen Behauptungen.