Da es immer wieder Schwierigkeiten gibt, was denn nun gesichterte Indizien sind und was nicht, was von der StA kommt und was von den Medien, habe ich die Pressekonferenz von Florians Entlassungstag im März 2019 von Herrn StA Martin Steltner niedergeschrieben. Zumindest, das was ich verstanden habe. Vielleicht kann man das gebrauchen.
WELT THEMA: Überraschende Wende im Fall Rebecca
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WELT THEMA: Überraschende Wende im Fall Rebecca
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Staatsanwalt Steltner: „Am Besten, fragen sie einfach.“
Frage:“... Beweislage, oder … ?“
Staatsanwalt Steltner: „Die Beweislage ist unverändert schwierig. Das zieht sich bislang, wie das gesammte Ermittlungsverfahren. Wir haben gerechnet damit, dass der beschuldigte Schwager von Rebecca eine Haftbeschwerde einlegt. Das hat er auch gemacht. Heut hat der Ermittlungsrichter im Amtgericht Tiergarten einen Anhörungstermin gemacht, bevor er die Sache entscheidet. Hat dann aufgrund seiner Zweifel an dem Tatverdacht, der erforderlich ist für einen Haftbefehl, den Haftbefehl aufgehoben.
Aus unserer Sicht ist diese Entscheidung vertretbar, die Beweislage ist unveränder schwierig.
Deshalb können wir zum jetztigen Zeitpunkt keine Beschwerde gegen die Haftentscheidung einlegen.“
Frage: „... wie kommen Sie denn zu dieser Annahme?“
Staatsanwalt Steltner: „Also es gibt nichts Neues. Die Ermittlungen dauern an. Wir versuchen nach wie vor alles, Rebecca zu finden. Wir haben sie bislang nicht gefunden. Die Beweislage hat sich nicht verändert. Aufgrund der bestehenden Indizien, gehen wir … müssen wir leider von einem Tötungsdelikt ausgehen. Auch daran hat sich nichts geändert. Auch an der Person des Beschuldigten hat sich nichts geändert. Beschuldigt ist bei uns der Schwager von Rebecca. Aber die Beweislage reicht zum gegewärtigen Zeitpunkt nicht aus, um einen dringenden Tatverdacht anzunehmen. Das ist ja ….. zum gegenwärtigen Zeitpunkt
Die Entscheidung des Ermittlungsrichters ist deshalb für uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt – muss ich betonen – vertretbar.“
Frage: „...?“
Staatsanwalt Steltner: „Also die Ermittlungen, die Haftfrage ist die eine Frage. Da geht es um die Sicherung des Verfahrens, die andere Frage sind die gesamten Ermittlungen. Wir werden mit der gleichen Intensität und mit gleichen Aufwand nach Rebecca suchen. Das steht für uns im Vordergrund. Und auch darüber hinaus werden wir die Ermittlungen mit gleichen Engagement weiterführen. Wir werden alles tun, um das Schicksal von Rebecca aufzuklären.“
Frage: „...?“
Staatsanwalt Steltner: „Es hat sich daran nichts geändert. Es hat sich nichts geändert. Der Beschuldigte ist der Schwager von Rebecca. Bloß, wir befinden uns im Ermittlungsverfahren. Es geht um einen Verdacht. Es gibt verschiedene Verdachtsstufen. Und es gibt gegenwärtig gegen ihn keinen dringenden Tatverdacht. Das muss man ganz klar sagen. Es geht um ein Ermittlungsverfahren, es geht um Verdachtsmomente.
Und nicht mehr und nicht weniger.“
Frage: „...?“
Staatsanwalt Steltner: „Da bitte ich um Verständnis. Wir haben einzelne Beweisanzeigen, einzelne Indizien. Aus den Indizien kann ein Gesamtbild gebaut werden. Das haben wir auch gemacht, tun wir auch weiterhin. Dieses Gesamtbild, dieses Mosaik reicht im Moment nicht aus, einen entsprechenden, erforderlichen dringenden Tatverdacht zu begründen.
Zu einzelnen Indizien, zu einzelnen Beweisen können wir uns nicht weiter äussern. Selbstverständlich haben wir das im Zuge der Öffentlichkeitsfahndung gemacht.
Das ist so vorgesehen vom Gesetz. Das geschah wie man das so vorsieht - aufgrund einer richterlichen Anordnung. Wir tun alles um zu klären, wer hat dieses Fahrzeug gesehen,
Wer hat den Beschuldigten, den Halter oder Besitzer dieses Fahrzeugs gesehen in dieser Umgebung. Das war im Rahmen einer Öffentlichkeitsfahndung. Wir können zu einzelnen Indizien der Ermittlungen uns nicht äußern. Dazu bitte ich um Verständnis.“
Frage: „...?“
Staatsanwalt Steltner: „Auch zu Einzelheiten … können wir uns nicht äußern. Im Wesentlichen, nein.“
Frage: „...?“
Staatsanwalt Steltner: „Wir haben und ermitteln definitiv in alle Richtungen. Aber wir müssen uns an die Fakten halten. Wir können nicht spekulieren. Sondern müssen uns an die Fakten halten. Wir haben auch verschiedene andere Möglichkeiten, die uns präsentiert worden sind. Denen gehen wir selbstverständlich nach.
Aber Wir müssen uns an das halten, was wir haben. Und aufgrund der Indizien, die wir haben, da gibt es eine Richtung und in diese Richtung ermitteln wir natürlich vorrangig. Aber wir lassen natürlich alle Möglichkeiten nicht ausser Kraft.
Aber wir haben nichts anderes, wir haben keine andere Erklärung. Wir haben keine Erklärung, wo sich Rebecca etwa aufhalten könnte.
Frage: „Warum gibt es denn keinen dringenden Tatverdacht mehr? Was hat sich denn verändert?“
Staatsanwalt Steltner: „Es hat sich nicht viel verändert. Entscheidender Punkt ist, wir haben Rebecca bislang nicht gefunden. Trotz aufwendiger und intensiver Suchmassnahmen. Wir werden in gleicher Weise aufwendig und intensiv weitersuchen nach Rebecca. Bislang hat sich nichts verändert. Wir haben - das ist der entscheidente Punkt – bislang Rebecca nicht gefunden.
Wir haben auch nichts, was den Tatverdacht weiter erhärtet – im Moment.
Stand jetzt.
Wir wissen nicht, was die Zukunft bringt.
Wir hoffen, dass wir die Tat zeitnah aufklären können. Aber da können wir jetzt nicht in die Zukunft gucken.“
Frage: „...Paradigmentwechsel vom dringenden …“
Staatsanwalt Steltner: „Es ist kein Paradigmewechsel. Es ist eine langwierige schwierige rechtliche Bewertungsfrage.
Es geht um Verdachtsfragen. Und es geht um die Frage, ob ein dringender Tatverdacht …. jetzt
zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht. d.h. Ein Verdachtsgrad, oder eine Beweislage, die vor 2-3 Wochen vielleicht noch einen dringenden Tatverdacht begründet hat, hat ...
2 – 3 Wochen später nicht mehr. Ein ganz normaler Vorgang. Das zeigt aber nicht irgendwie ein hin und her. Sondern im Gegeteil. Es zeigt, dass wir uns die Entscheidung nicht einfach machen, dass wir genau und dass ganz sorgfältig geprüft wird, ob ein dringender Tatverdacht vorliegt, oder eben nicht.“
Frage: „...Einlassung von der Familie ...?“
Staatsanwalt Steltner: „Sie werden verstehen, die Familie ist in einer nachvollziebarer Weise extrem belastenden und angespannten und tragischen Situation, so dass ich mich zu der Familie nicht äussern möchte.“
Frage: „Wie geht es weiter?“
Staatsanwalt Steltner: „Es wird weiter ermittelt. Sie dürfen zwei Dinge nicht miteinander vermischen. Die Haftfrage ist die Voraussetzung für einen Haftbefehl... vorliegen, es gibt das Sicherungsverfahren es gibt nicht ….bei der Vorverurteilung …. Verdachtsstadium. Und die Ermittlungen...unverändert fort.
Also es wird mit gleicher Art und Weise, mit gleichem Aufwand, mit gleicher Intensität weiterermittelt und inbesondere nach Rebecca gesucht.“
Frage: „Geht die Staatsanwaltschaft nach wie vor davon aus, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat?“
Staatsanwalt Steltner: „Da hat sich nichts geändert, wie gesagt, unsere Aufgabe ist es nicht zu spekulieren,sondern uns an die Fakten zu halten. Und die Fakten sagen uns … oder die Fakten deuten eindeutig darauf hin, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat. Davon gehen wir aus. Müssen wir leider ausgehen. „
Frage:“...Auflagen...?“
Staatsanwalt Steltner: „Also, wenn kein dringender Tatverdacht besteht, dann besteht keine Voraussetzung für … eines Untersuchungshaftbefehls. Wenn es keinen Haftbefehl gibt, gibt es auch keine Auflagen. Der Mann ist frei, der Mann ist ein freier Mann. Unabhängig davon gehen die Ermittlungen weiter.
Er bleibt auch beschuldigt, es wird auch nach wie vor gegen ihn ermittelt.“
Frage: „Wird weiter gesucht im Wald?“
Staatsanwalt Steltner: „Zu einzelnem, was nun wie, genau gemacht wird, das müssen die Fachleute vor Ort entscheiden. Da will ich mich nicht dazu äußern. Aber mit gleicher Intensität mit gleichem Aufwand, wird weiterermittelt. Je nachdem was gerade fachlich geboten ist, in dieser Sache.
Da kann ich nicht vorgreifen.“
Frage:“Also nochmals, der Haftbefehl ist aufgehoben worden?“
Staatsanwalt Steltner: „Der Haftbefehl ist aufgehoben worden. Wenn es keinen dringenden Tatverdacht gibt, so der Ermittlungsrichter, das ist aus unserer Sicht vertretbar, dann liegen keine …. dann gibt es keine Voraussetzung für einen Haftbefehl, dann ist der Haftbefehl aufzuheben.
Frage:“Der Mann ist frei?“
Staatsanwalt Steltner: „Er ist frei, er kann noch seine Sachen zusammen packen.
Also, die Voraussetzung für einen Haftbefehl ist der dringende Tatverdacht. Wenn es den dringenden Tatverdacht nicht gibt, dann gibt es auch keinen Haftbefehl. Das ist ein rechtsstaatliches Verfahren. Es ist ja keine Vorverurteilung. Wir befinden uns in einem Ermittlungsverfahren.
Es geht um Verdachtsmomente. Wenn die nicht ausreichen gibt es keinen Haftbefehl. Und dann gibt es auch keine Auflagen. Die wären nicht zu rechtfertigen.
Er ist beschuldigt, gegen ihn wird ermittelt, aber es gibt schlichtweg im Moment keinen Haftbefehl. Das kann sich alles ändern, aber wir wollen nicht spekulieren.
Wir müssen weiter ermitteln und gucken, was die Fakten dann in Zukunft hergeben.“
Frage: „Gibt es auch nicht die Auflage, das Land nicht zu verlassen.....?“
Staatsanwalt Steltner: „Wenn es keinen Haftbefehl gibt, dann gibt es auch keine A..... Die Auflagen gibt's ja, wenn ein Haftbefehl ausser Vollzug gesetzt wird, weil mildere Mittel ausreichen.
Wenn es keinen Haftbefehl gibt, gibt es auch keine milderen Mittel.
Dann ist das alles absolut.
Und das ist auch gut so.
Wenn es keine weiteren Fragen mehr gibt, dann danke ich. Schönen Tag.“