DieMichi schrieb:Es fehlt leider der entscheidende Beweis
Ob es den jemals geben wird, ist fraglich.
Wenn ich die Materie halbwegs richtig verstanden habe, keine Gewähr auf Richtigkeit, dann muss selbst eine Smoking Gun oder mehre Smoking Guns kein unmittelbarer Beweis für die Schuld des TV F sein.
Smoking Guns wären zb.: Eine Leiche in besagter Kesy-Gegend zb. und/oder eine Tatwaffe mit DNA des TV und des Opfers.
Obwohl eine Leiche in besagter Kesy-Gegend (am besten noch mit Spuren von Gewalteinwirkung) und eine Tatwaffe beides dann natürlich Tatsachen (unmittelbare Beweise) darstellen würden, wären diese für die Täterschaft des F nur ein mittelbarer Beweis. Ein weiterer Indizienbeweis für seine Schuld.
Könnte aber ausreichend sein, wenn nicht anders schlüssig erklärbar, wie zb. ansonsten noch DNA des TV und des Opfers an den Gegenstand (Tatmittel) gelangt sein könnten, mit dem das Opfer getötet wurde.
Selbst ein Geständnis des TV (was wir allerdings weniger erwarten können) wäre nur als ein mittelbarer Beweis (Indizienbeweis) anzusehen, weil das Gericht in einem Prozess erst von der Glaubwürdigkeit des Geständnisses überzeugt werden müsste. Ein Geständnis des TV wäre also kein unmittelbarer Beweis für seine Schuld.
Was in dem Fall wirklich hilfreich wäre, wenn die angeblichen Reiterinnen an besagtem Tag einfach mehr beobachtet hätten können und das im Rahmen einer Zeugenaussage auch so ausgesagt hätten und es auch vor Gericht nochmal aussagen würden.
Zusammen dann mit einem Leichenfund in der Gegend könnte der TV dann zwar auch nur wieder der Verbringer gewesen sein, aber mit einer zusätzlichen Smoking Gun (siehe oben zb.)+ dem, was jetzt ohnehin schon für die eine Richtung des TV F spricht und den EB vorliegt, würde es vor Gericht vielleicht für einen Schuldspruch reichen.
Klar dürfte hingegen sein, dass der Staatsanwaltschaft weiterhin eine Menge fehlt, um den Verdacht gegen den Beschuldigten zu erhärten.
Die zureichenden tatsächlich vorliegenden Anhaltspunkte, die auch das Ermittlungsverfahren weiterhin aufrechterhalten, sind zwar alles Tatsachen, dürften aber im Endeffekt alles nur mittelbare Beweise darstellen und diese dürfen in ihrer Gänze auch noch zu wenige und auch noch nicht schlüssig genug sein, da einzelnes auch noch anders erklärbar sein dürfte/könnte.
Aber die Indizienbeweise und Anscheinsbeweise, die zumindest schon mal vorliegen, dürften trotzdem weiterhin vereinfacht ausgedrückt auf alles hinweisen: Tot von R, Tatort (Haus), möglicher Täter der TV F.
Nur halt nicht genug. Nicht mal hinreichend genug. Aber das kann sich im Laufe des Ermittlungsverfahren ja noch ändern.