hajohh schrieb:Nenne doch bitte einen Beweis, der eindeutig belegt dass es in dem haus eine Tote gab
Und dann nenne mir einen Beweis dafür, dass Rebecca, handy im flugmodus, einfach zur tür rausmarschierte.
Du kannst weder dass eine noch dass andere beweisen.
hajohh schrieb:Mal ein gaaanz anderes Thema
F. kommt nach hause, legt sich ins bett …. chattet im Halbschlaf noch ein wenig
J. steht auf macht sich und die kleine Fertig, verschwindet aus dem haus.
R. wacht auf schaut auf die Uhr, misst ich komme zu spät zur verabredung, schreibt eine Nachricht, verschwindet aus dem haus. handy noch immer im flugmodus, loggt sich irgendwann nochmal in einem unbekannten wlan ein.
Was widerspricht dieser annahme ?
eigentllich nur die aussage der Polizei, dass sie bereits tot ist ^^
Ohne dir in der Sache wirklich zu widersprechen schließe ich aus den Statements der Moko und der StA, dass Rebecca das Haus mit ca. 70-80% Wahrscheinlichkeit nicht lebend / selbstbestimmt verlassen hat. Die unwahrscheinlicheren Alternativen kommen demnach auf 20-30%.
Dieses Wahrscheinlichkeitsverhältnis beweist natürlich weder das eine noch das andere, aber es untermauert den Tatverdacht gegen FR im Kontext u.a. mit seinen Lügen / widersprüchlichen Aussagen und KESY. Die Gesamt-Beweislage gegen FR liegt daher mMn. knapp an der Grenze des dringenden Tatverdachts im Bereich des hinreichenden Tatverdachts, eher weit weg vom Anfangsverdacht.
Würde man einem Richter ein Entführungs-Szenario, Auszeit-Szenario, Max-Szenario, TFP-Szenario, whatever zur Beurteilung vorlegen, so würde die dafür jeweils existierende Beweislage wohl nicht mal für den Hauch eines Anfangsverdachts reichen.
Es wäre deshalb naiv, oder besser, ich fände es naiv, wenn man ein auf ungesicherten Annahmen (Zirkelschluss-Gefahr) basierendes und nur dadurch theoretisch denkbares Szenario mit derselben Wahrscheinlichkeit betrachtet, wie das offiziell (grob) bekannte Geschehens-Szenario der Polizei / StA, auf welches die Fakten
eindeutig hindeuten bzw. wovon erfahrene Ermittler / Strafverfolger ausgehen (müssen).