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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

30.03.2019 um 21:54
Zitat von indrigandoindrigando schrieb:Ansel schrieb:
Kann man den regulären Stundenplan für den 18.2. 10. Klasse, online einsehen?
Sonst hast du keine Probleme, oder?
Folgende Überlegung steckte dahinter: Wenn RR am Montag in der Schule unbedingt Ohrentropfen brauchte, dann hatte sie vielleicht Schwimmunterricht. Wäre Schwimmen in den ersten beiden Stunden angesetzt und eben diese Stunden wäre ausgefallen, hätte sie auch die Tropfen nicht gebraucht.

Außerdem ist ein Stundenplan kein Geheimnis.


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Wo ist Rebecca Reusch?

30.03.2019 um 21:58
Zitat von SilbiBSilbiB schrieb:Auch wenn es schon oft gefragt wurde, ist mir immer noch nicht klar ob seine Anwältin jetzt ALLE Beweise die bis zur haftentlassung gesammelt wurde einsehen konnte.(da es ja immer unterschiedliche Antworten gibt?
Ja.

Sowohl Anwältin wie der Richter haben alle Indizien einsehen können. Beweise liegen ohnhin nicht vor. Steht eindeutig und wörtlich im Gesetz, und wurde zigfach zitiert. § 147 Abs.2.S.2 StPO.


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Wo ist Rebecca Reusch?

30.03.2019 um 21:58
Zitat von AnselAnsel schrieb:Folgende Überlegung steckte dahinter: Wenn RR am Montag in der Schule unbedingt Ohrentropfen brauchte, dann hatte sie vielleicht Schwimmunterricht.
@Ansel
Hat man in Berlin in der 10 Klasse noch Schwimmunterricht? Dachte bisher, das man Schulschwimmen eher in den unteren Klassen hat.


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Wo ist Rebecca Reusch?

30.03.2019 um 22:00
@Agravain
Lies doch bitte das genaue Statement!
Der Richter hob den Haftbefehl wegen ZWEIFEL am dringenden Tatverdacht auf!


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Wo ist Rebecca Reusch?

30.03.2019 um 22:01
Zitat von Carole60Carole60 schrieb:Das stimmt nicht. Es wurde deutlich gesagt, dass es Indizien dafür gibt, nie würde mit Sicherheit von ihrem Tod gesprochen. Wie auch ohne Beweise...
Tja, man dreht sich im Kreise...
Ich hab auch grad Indizien dafür, das mein Sohn
- in den Urlaub gefahren ist
- auf der Arbeit ist
- bei seiner Freundin sich aufhält
- auf Kneipentour ist
Für alle gibts auch die gleiche Wahrscheinlichkeit

Treffe ich dann, aufgrund von "meiner Meinung" eine Aussage?...nein.
Zumal keine davon zutreffend wäre.

Indizien sind nur Aufnahmemomente, mit denen man auf etwas schliesst.
Es ist nur eine Annahme, kein Beweis, kein Fakt.

Wenn man wirklich nach den Fakten geht, hat man nur 2:

R. wurde am 18.02. gg. 00.00Uhr das letzte Mal lebend gesehen.
R. hat das Haus am 18.02. VOR 15.00Uhr, unabhängig ihres Zustandes, verlassen.
Alle anderen Punkte können, aber müssen nicht mit ihr zusammen hängen.


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30.03.2019 um 22:01
Zitat von Mr.MoeMr.Moe schrieb:Nebenbei würde mich natürlich auch interessieren, wie es denn rechtlich mit der Abrufung der Kesy-Daten aussieht. Muss der Zugriff richterlich abgesegnet werden, oder genügt da eine einfache Abfrage?
Die Einspeisung der kennzeichendaten zur Überprüfung erfordert einen richterlichen Beschluss. Wie auch die Hausdurchsuchung.
Es ist übrigens nicht korrekt, dass nach dem Twingo wegen einer anderen Sache gefahndet und das Fahrzeug deshalb von Kesy aufgenommen wurde.
Jedes Auto wird von Kesy aufgezeichnet, welches diesen Abschnitt passiert. Die Daten werden kurze Zeit gespeichert und müssen dann gelöscht werden. Die Ermittler haben die Kennzeichnung-überprüfung beantragt, der Richter hat's erlaubt und so kam der Treffer über Kesy, da die Daten noch gespeichert waren.


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30.03.2019 um 22:02
Hier meine Theorie.....

Puuuh ich weiiss nicht wie ich Anfangen soll.....Ok, ich machs kurz und trocken.
Tatort: Badezimmer
Tatzeit: Kurz vor 8 bis kurz nach 8 Uhr.

Rebecca möchte nach dem Aufstehen duschen. Als Schlafanzug muss sie irgend etwas mit Hosentasche gehabt haben. Vllt. Jogginhose o.Ä.
Sie geht ins Badezimmer. Schreibt WA-Nachricht(en). Dann tut sie das Handy in die Hosentasche, zieht sich aus und geht duschen.... Was danach passiert sein muss, könnt ihr euch selber ausmalen...

Jetzt ist mir auch klargeworden, warum 8:42 Uhr WA-Nachricht von ihrer Mutter ankam aber nicht gelesen wurde!

(Nach)Mittags kommt J. nach Hause. Findet im Badezimmer R's. Schlafsachen und das Handy und wundert sich warum R. das Handy nicht mitgenommen hat. Sie geht davon aus, dass R. das Handy nach der Schule abholen wird... Wann sie Schulschluss hatte, wusste sie ja vom Vorabend (15:20 Uhr)

Als R. nach der Schule nicht vorbeikommt, ruft J. gegen 16 Uhr ihre Mutter an und fragt ob R. schon zuhause ist. Die Mutter verneint. Erst da läuten alle Alarmglocken bei beiden und die Polizei wird inforrmiert!
Übrigens, wärend das alles geschieht ist F. (wahrscheinlich) immer noch nciht da!!!

Das Handy müsste im Besitz von der Polizei sein. Woher weiss ich das?
Ganz einfach. Hätte man das Handy nicht, dann hätte man es auf der Vermisstenanzeige mit aufgelistet. Ist aber nicht aufgelistet ....


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Wo ist Rebecca Reusch?

30.03.2019 um 22:02
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:Ansel schrieb:
Folgende Überlegung steckte dahinter: Wenn RR am Montag in der Schule unbedingt Ohrentropfen brauchte, dann hatte sie vielleicht Schwimmunterricht.
@Ansel
Hat man in Berlin in der 10 Klasse noch Schwimmunterricht? Dachte bisher, das man Schulschwimmen eher in den unteren Klassen hat.
Tja, wofür braucht man dann Ohrentropfen. Ohrenschmerzen sind sehr unangenehm, aber sie hatte ja ein "schönes" Wochenende.


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30.03.2019 um 22:02
Zitat von Mortizia79Mortizia79 schrieb:Die Ermittler haben die Kennzeichnung-überprüfung beantragt, der Richter hat's erlaubt und so kam der Treffer über Kesy, da die Daten noch gespeichert waren.
Gut und schön, aber: Da sitzt man doch nicht über den Akten, und sagt dann aus
Daffke, komm wir nehmen uns jetzt mal die A12 vor und die KESY-Daten.


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30.03.2019 um 22:03
Zitat von GismolinoGismolino schrieb:Der Richter hob den Haftbefehl wegen ZWEIFEL am dringenden Tatverdacht auf!
Was könnte das wohl für ein Zweifel gewesen sein?

Schliesslich muss bei der Haftbeschwerde ja der gesamte, bisher vorliegende Ermittlungsstand auf den Tisch gelegt werden.

Nun, bitte....was mag der arme Richter sich wohl dabei gedacht haben?


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30.03.2019 um 22:03
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:Ansel schrieb:
Folgende Überlegung steckte dahinter: Wenn RR am Montag in der Schule unbedingt Ohrentropfen brauchte, dann hatte sie vielleicht Schwimmunterricht.

@Ansel
Hat man in Berlin in der 10 Klasse noch Schwimmunterricht? Dachte bisher, das man Schulschwimmen eher in den unteren Klassen hat.
so ist es ...meine kinder waren auch auf der schule und in der 10. Klasse gibt es definitiv kein schwimmunterricht mehr ..den hatte meine andere Tochter jetzt in der 3 Klasse gehabt ...


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30.03.2019 um 22:04
Zitat von Cingoez_RecaiCingoez_Recai schrieb:Ganz einfach. Hätte man das Handy nicht, dann hätte man es auf der Vermisstenanzeige mit aufgelistet. Ist aber nicht aufgelistet ....
Und wozu brauchte dann die Polizei eine 2. Sim?
Wenn sie doch das Handy gehabt hätte?


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30.03.2019 um 22:05
Zitat von Frl.BaumannFrl.Baumann schrieb:SilbiB schrieb:
Auch wenn es schon oft gefragt wurde, ist mir immer noch nicht klar ob seine Anwältin jetzt ALLE Beweise die bis zur haftentlassung gesammelt wurde einsehen konnte.(da es ja immer unterschiedliche Antworten gibt?

Ja, sowohl Anwältin wie der Richter haben alle Indizien einsehen können. Beweise liegen ohnhin nicht vor.
Akteneinsicht im Strafverfahren

Eine wirksame Verteidigung ist nur möglich, wenn man die einem zur Last gelegten Umstände kennt.
Deshalb ist es auch fatal sich ohne Kenntnis des Ermittlungstandes zu etwaigen Anschuldigungen oder Vorwürfen zu äußern, auch und gerade dann nicht, wenn man sich keines Fehlverhaltens bewusst ist!
Erst die genaue Information über die Vorwürfe, wegen der gegen einen ermittelt wird, ermöglichen die Vorbereitung einer sach- und zielgerechten Verteidigung – je frühzeitiger desto besser.
Sämtliche Ergebnisse von Strafermittlungen werden schriftlich in der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft geführt. Im Falle einer Anklage zu Gericht werden die in der Akte enthaltenen Informationen zur alleinigen Grundlage des gerichtlichen Verfahrens – Außerhalb der Akte liegenden Erkenntnisse sind irrelevant soweit sie nicht förmlich in die Hauptverhandlung eingeführt werden.

Wem steht das Recht auf Akteneinsicht zu?

Das Recht auf vollständige Akteneinsicht steht allerdings nur dem verteidigenden Rechtsanwalt zu. Dem Beschuldigten selbst kann und wird keine vollständige Akteneinsicht gewährt werden – wenn er keinen Verteidiger hat, können ihm allenfalls Abschriften aus den Akten erteilt werden, dies aber auch nur soweit dies aus Sicht des Gerichts erforderlich ist.
Das Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers umfasst dagegen sämtliche Verfahrensakten, Vernehmungsprotokolle, Gutachten, Video-, Bild– und Tonaufnahmen, Computerdateien, Bundeszentralregisterauszug sowie schriftliche Vermerke und Ermittlungsberichte. Diese werden dem Verteidiger in der Regel in die Kanzlei geschickt oder mitgegeben. Der Verteidiger wiederum darf für seinen Mandanten Kopien fertigen und sie diesem zur Verfügung stellen.
Vor Erhebung einer Anklage oder dem Erlass eines Strafbefehls muss dem Verteidiger zudem zwingend die Möglichkeit einer Stellungnahme zum bisherigen Ergebnis der Ermittlungen gegeben werden, ansonsten ist das Grundrecht des Beschuldigten auf rechtliches Gehör verletzt.

Zeitpunkt der Akteneinsicht

Grundsätzlich ist ab Kenntnis eines Ermittlungsverfahrens das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers gegeben. Die Staatsanwaltschaft gewährt entsprechend auch regelmäßig Akteneinsicht, sobald dies vom Anwalt beantragt wird. Nur wenn die Akteneinsicht aus Sicht der Staatsanwaltschaft die Aufklärung des Falles gefährden könnte, kann die Einsicht in die Akten oder bestimmte Aktenbestandteile vorerst versagt werden – dies aber längstens bis zum Abschluss der Ermittlungen, also spätestens bis zur Entscheidung über die Erhebung der Anklage!

Zur suffizienten und erfolgreichen Verteidigung sollte daher möglichst frühzeitig Einsicht in die Akten genommen werden, um einerseits die Verteidigung optimal vorzubereiten und die Vorwürfe rechtlich prüfen zu können, aber auch um in geeigneten Fällen durch eine frühe Stellungnahme die Tatvorwürfe zu entkräften, beispielsweise auch durch Beantragung von Zeugen, Sachbeweisen oder Sachverständigengutachten. In vielen Fällen können die Tatvorwürfe bereits im vorgerichtlichen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren soweit entkräftet werden, dass das Verfahren eingestellt oder eine außergerichtliche Beilegung der Vorwürfe vereinbart wird.

Wird gegen den Beschuldigten die Untersuchungshaft vollzogen, oder sind die Ermittlungen abgeschlossen, steht dem Verteidiger in jedem Falle ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht zu. Auch eine vermeintliche Gefährdung des Untersuchungszwecks rechtfertigt dann keine Einschränkung der Akteneinsicht mehr!
Das bedeutet, dass sowohl bei U-Haft und Einstellung des Verfahrens, als auch bei Anklage sowie vor der gerichtlichen Hauptverhandlung unbedingt Akteneinsicht gewährt werden muss. Auch während der gerichtlichen Hauptverhandlung muss (erneute) Akteneinsicht gewährt werden, wenn ein besonderes Interesse auf Akteneinsicht gerade zu dieser Zeit besteht.

Nach rechtskräftigemAbschluss des Verfahrens kann der Verteidiger Akteneinsicht begehren, wenn er diese beispielsweise zur Stellung eines Wiederaufnahmeantrages, für Anträge im Bewährungsverfahren (wenn Widerruf der Aussetzung droht), für einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung oder zur Stellung eines Gnadenantrages benötigt.

Warum ist die (frühzeitige) Akteneinsicht so wichtig?

Nur durch Akteneinsicht kann der Verteidiger erfahren, was dem Beschuldigten im Detail überhaupt vorgeworfen wird. Denn in der Ermittlungsakte sind sämtliche polizeiliche Ermittlungen protokolliert und alle aus Sicht der Staatsanwaltschaft das Verfahren betreffende Informationen müssen ebenfalls zur Akte genommen werden. Das Führen von „Geheimakten“ ist unzulässig – spätestens mit der vollständigen Akte verfügt der Verteidiger damit über alle Informationen, welche die Staatsanwaltschaft zum Verfahren gesammelt hat und ist damit auf demselben Kenntnisstand wie der Staatsanwalt und später der Richter.

Nur mit Kenntnis der dem Beschuldigten (vermeintlich) zur Last gelegten Beweismittel und Indizien ist eine sachgerechte Verteidigung überhaupt möglich. Denn an diesem Punkt kann die Verteidigung durchaus erfolgversprechend weitere Ermittlungen veranlassen, sei es durch die Benennung von Entlastungszeugen, durch eigene Beweisanträge oder gar -allerdings selten- durch eigene Ermittlungen.
In geeigneten Fällen kann durchaus mit einer (vorab mit dem Verteidiger abgestimmten) eigenen Einlassung zur Sache das Ermittlungsergebnis erfolgreich beeinflusst werden.

Relativ häufig kann ein Ermittlungsverfahren auch durch eine umfassende schriftliche Stellungnahme des Anwalts zur Einstellung gebracht werden, ohne dass es zu einer Anklage oder zu einem Strafbefehl kommt.
Wenn die vorgeworfene Tat dagegen begangen wurde und sich gerichtsfest nachweisen lässt, kann umgekehrt ein frühes und umfassendes Geständnis zu erheblicher Strafmilderung und Kostenersparnissen führen.

Andererseits kann es auch klüger sein, sich zunächst schweigend zu verteidigen, also vorerst nicht weiter zur Sache zu äußern, denn die Beweislast trägt die Staatsanwaltschaft und das Schweigen des Beschuldigten darf nicht zu dessen Lasten gewertet werden. Einmal Gesagtes ist unwiderruflich in der Welt, zum Reden ist es dagegen nahezu nie zu spät – zumindest bis nach Anklageerhebung ist ein Geständnis regelmäßig nicht „weniger“ wert, als im Ermittlungsverfahren oder gar schon bei der Polizei.

Welche Strategie im Einzelfall die richtige ist, kann erst nach Durchsicht der Ermittlungsakte bestimmt werden und muss stets der Aktenlage angepasst sein!

Ein versierter Anwalt wird nach Einsicht in die vollständigen Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft und ausführlicher Besprechung mit dem Mandanten prüfen, ob die vorhandenen Beweise überhaupt für eine Anklage oder gar Verurteilung ausreichen, oder ob nicht vielmehr in einem ordentlichen Gerichtsverfahren ein Freispruch zu erwarten wäre. Nicht selten allerdings verfügt die Staatsanwaltschaft in „Grenzfällen“ gerade bei nicht verteidigten Beschuldigten eine nachteilige Entscheidung (Strafbefehl oder Anklage), ohne sich vorher überhaupt intensiv mit dem Fall auseinanderzusetzen, alle Beweismittel erschöpfend auszuermitteln oder materielle Rechtsprobleme des zur Last gelegten Sachverhalts hinlänglich zu überpürfen.

Aufgrund der Vorteile frühzeitiger Akteneinsicht ist es daher sinnvoll, sofort nach Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren möglichst zeitnah einen Strafverteidiger zu beauftragen. Ein erfahrener Strafverteidiger wird dann gemeinsam mit seinem Mandanten eine individuelle und erfolgsversprechende Verteidigungsstrategie erarbeiten. Dabei wird er auch insbesondere einschätzen können, welche Informationen aus der nicht selten sehr umfangreichen Akte als für den Mandanten gefährlich einzustufen sind und wie damit umzugehen ist. Selbst bei scheinbar übersichtlichen Verfahrensgegenständen umfasst eine Ermittlungsakte schnell einmal mehrere hundert Seiten, zudem sind manche Ermittlungsvorgänge für den juristischen Laien oft unverständlich. Andererseits kann der Mandant oft Hintergründe zu Zeugen, Lokalitäten oder geschilderten Vorgängen beitragen, was für die Verteidigung sehr wichtig sein kann – der Anwalt war schließlich nicht dabei, als der vermeintliche oder reale Vorfall passiert ist.

Wenn der Akteninhalt auf bevorstehende oder bereits angeordnete Zwangsmaßnahmen gegen den Mandaten schließen lässt, wird der Verteidiger dem Mandanten dies ebenfalls mitteilen – er ist sogar dazu verpflichtet, dem Mandanten alle zu Verteidigungszwecken relevanten Informationen mitzuteilen, welche er aus dem Aktenstudium erfahren hat.

https://verteidigung-strafrecht.de/2019/01/13/akteneinsicht-im-strafverfahren/ (Archiv-Version vom 24.09.2020)


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Wo ist Rebecca Reusch?

30.03.2019 um 22:05
Zitat von Chrissi01Chrissi01 schrieb:F.Einstoff schrieb:
Ansel schrieb:
Folgende Überlegung steckte dahinter: Wenn RR am Montag in der Schule unbedingt Ohrentropfen brauchte, dann hatte sie vielleicht Schwimmunterricht.

@Ansel
Hat man in Berlin in der 10 Klasse noch Schwimmunterricht? Dachte bisher, das man Schulschwimmen eher in den unteren Klassen hat.
so ist es ...meine kinder waren auch auf der schule und in der 10. Klasse gibt es definitiv kein schwimmunterricht mehr ..den hatte meine andere Tochter jetzt in der 3 Klasse gehabt ...
Ihr habt schon recht. Aber Sport hat man in der 10. Klasse sicher noch und Schwimmen als Wahl-Sportkurs ist durchaus denkbar. So habe ich das gemeint.


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30.03.2019 um 22:06
Was denkt ihr? Wirds ein cold case oder eher nicht?


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Wo ist Rebecca Reusch?

30.03.2019 um 22:07
Zitat von AgravainAgravain schrieb:Den Beweis, der exakt diese Aussage eindeutig und zweifelsfrei bestätigt, hätte ich gern.
Ein solcher Beweis kann ausschliesslich eine Leiche sein.
DAS ist der Grund, warum man nichts anderes mehr sucht.
Hier liegt aber das Problem. Alle bekannten und (uns) bisher unbekannten Fakten und Indizien lassen offensichtlich mehrere Schlüsse zu.
Bedeutet im Umkehrschluss, diese sind NICHT eindeutig und zweifelsfrei.
Somit ist die Aussage, R. hätte das Haus in welchem Zustand auch immer verlassen, unzutreffend.
Dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat, ist nicht bewiesen, die Fakten deuten lt. StA nur eindeutig darauf hin. Diese Wahrscheinlichkeit habe ich in Prozentzahlen subjektiv ausgedrückt, nichts weiter.
Zitat von wolke7wolke7 schrieb:ich habe es vermutet, dass es eine Interptertation ist und dann noch subjektiv.

Die Ermittler, die ihre Materie erlernt haben und mit Sicherheit auch jahrelange Berufserfahrung besitzen, deren Aussagen sollte man genau si nehmen, wie es gesagt wurde.

Die Leute sind näher und intensiver an der Materie dran.
Ich finde es respektlos, die ermittelnde Behörde als blöd hinzustellen.
KA was du mir sagen willst? Dir passen meine Einschätzungen zu den offiziellen Statements nicht oder was? lol


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Wo ist Rebecca Reusch?

30.03.2019 um 22:07
Wie könnte das Verschwinden von RR noch aufgeklärt werden?
Angenommen FR wäre der Täter und würde nicht gestehen.
Die Indizien reichen offensichtlich zur Aufklärung nicht aus.
Selbst wenn eine Leiche gefunden würde, wüsste niemand wer für den Tod verantwortlich wäre.

Natürlich gibt es Möglichkeiten, wie der Fall aufgeklärt werden könnte, aber das wären doch alles Zufälle.
ZB dass der Täter in Bierlaune quatscht oder doch noch Beweise auftauchen könnten.
Ehrlich gesagt, ich bin mir relativ sicher, das bleibt ein ungeklärter Fall.
Die Eltern tun mir leid.


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30.03.2019 um 22:07
Zitat von Sky1234Sky1234 schrieb:Sky1234heute um 22:06
anwesend
Was denkt ihr? Wirds ein cold case oder eher nicht
Ich befürchte leider ja, was mir für die Familie unendlich leid tut


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Wo ist Rebecca Reusch?

30.03.2019 um 22:08
Das mit Kesy und der A12... ich könnte mir vorstellen, dass die Ermittler einen gewissen Umkreis abstecken und dann schauen, wo es in diesem Umkreis solch ein Erfassungssystem gibt...

Wegen dem Handy und der zweiten Sim Karte. Vielleicht brauchte man die trotzdem weil ihr Handy inzwischen ausgeschaltet war, Pin usw. nicht verfügbar? Daten nur so ausgelesen werden konnten?Reine Spekulation...


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30.03.2019 um 22:09
Zitat von Cingoez_RecaiCingoez_Recai schrieb:Hier meine Theorie.....Puuuh ich weiiss nicht wie ich Anfangen soll.....Ok, ich machs kurz und trocken.Tatort: BadezimmerTatzeit: Kurz vor 8 bis kurz nach 8 Uhr.Rebecca möchte nach dem Aufstehen duschen. Als Schlafanzug muss sie irgend etwas mit Hosentasche gehabt haben. Vllt. Jogginhose o.Ä.Sie geht ins Badezimmer. Schreibt WA-Nachricht(en). Dann tut sie das Handy in die Hosentasche, zieht sich aus und geht duschen.... Was danach passiert sein muss, könnt ihr euch selber ausmalen...Jetzt ist mir auch klargeworden, warum 8:42 Uhr WA-Nachricht von ihrer Mutter ankam aber nicht gelesen wurde!(Nach)Mittags kommt J. nach Hause. Findet im Badezimmer R's. Schlafsachen und das Handy und wundert sich warum R. das Handy nicht mitgenommen hat. Sie geht davon aus, dass R. das Handy nach der Schule abholen wird... Wann sie Schulschluss hatte, wusste sie ja vom Vorabend (15:20 Uhr)Als R. nach der Schule nicht vorbeikommt, ruft J. gegen 16 Uhr ihre Mutter an und fragt ob R. schon zuhause ist. Die Mutter verneint. Erst da läuten alle Alarmglocken bei beiden und die Polizei wird inforrmiert!Übrigens, wärend das alles geschieht ist F. (wahrscheinlich) immer noch nciht da!!!Das Handy müsste im Besitz von der Polizei sein. Woher weiss ich das?Ganz einfach. Hätte man das Handy nicht, dann hätte man es auf der Vermisstenanzeige mit aufgelistet. Ist aber nicht aufgelistet ....
nur eine Frage: Für was mußte man dann eine 2.te Sim Karte beantragen? Wenn das Handy vorhanden war hätte man diese doch nicht benötigt oder?


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