Wo ist Rebecca Reusch?
29.03.2019 um 21:30Chriisssii schrieb:Könnte die Polizei bei diesen Unbeteiligten denn theoretisch einfach um Erlaubnis Fragen und dann eine Durchsuchung starten wenn die Besitzer der Örtlichkeiten damit einverstanden sind?
Oder wäre das auch Tabu?
Schöne Frage.
"Volenti non fit injuria" (oder so) - wer zustimmt, dem geschieht kein Unrecht ?
Aber wäre es nicht heikel, einfach mit der KriPoPlakette aufzutauchen und zu sagen: In Ihrer Nachbarschaft ist das und jenes Schlimmes passiert, sie haben doch sicher nichts dagegen, wenn wir Ihr Haus durchsuchen... Sie würden uns viele Formalien ersparen ... Zu verbergen haben sie ja nichts... Sie sind völlig unverdächtig. Ich selbst hätte dann schon Blutdruck... Und wer ist dann noch vollkommen frei in seiner Willensentschließung. Die Polizei wüßte ja noch nicht einmal, ob sie eine Person vor sich haben, die überhaupt zustimmungsfähig ist.
Nein - mir liegt zwar keine höchstrichterliche Rechtsprechung greifbar jetzt vor und ich kann Dir nur meine höchstpersönliche Meinung sagen.
Ich bin der Auffassung, dass der Komplex "Durchsuchung und Beschlagnahme" in der StPO ein (m. E.) sehr gutes rechtsstaatliches und abgeschlossenes Regelwerk darstellt. Dieses darf nach meinem Dafürhalten wegen der Erheblichkeit der daraus folgenden Grundrechtseingriffe auch nicht potentiell durch mehr oder weniger geschickte Künste der Polizei ausgehebelt werden.
Das gilt m. E. um so mehr als der § 136a StPO (verbotene Vernehmungsmethoden) im Hinblick auf einen Beschuldigten ausdrücklich die freie Willensentschließung und Willensbetätigung schützt und in Abs. 3 sogar bestimmt, dass eine eventuelle Einwilligung des Beschuldigten unerheblich ist. M.E. muß der Rechtsgedanke zumindest analog für einen so mit seiner "Einwilligung" in das Verfahren hineingezogenen unverdächtigen Dritten herangezogen werden, zumal ggf. ja auch die Rechte des Beschuldigten empfindlich tangiert werden können.
Meine Auffassung.