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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

30.03.2019 um 12:06
Würde denn eine Volldrunkenheit des Täters zum Zeitpunkt der Tat sein Strafmaß deutlich reduzieren, im Falle seiner Verurteilung?


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Wo ist Rebecca Reusch?

30.03.2019 um 12:07
Danke für die Antwort soko4. Aber vielleicht sollte man auch Mal logisch denken. Das mit den Drogen ist bekannt die Fahrten von TV würden sich erklären das er sie sozusagen auslösen wollte. Ich wohne im direkten Grenzgebiet und weiß was hier läuft, zumindest nicht zimperlich.


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Wo ist Rebecca Reusch?

30.03.2019 um 12:07
Zitat von NeedleNeedle schrieb:Wie kommst du denn darauf? Es wurde offiziell nie etwas in der Richtung behauptet.
Zudem: es wäre doch dann klar, dass er es war. Wer sonst? J. ist nicht verdächtig und sonst war niemand im Haus.
Moment, ich habe keine Personen benannt, du bringst hier Namen ins Spiel.

Ich schrieb lediglich, dass man dem F. zur Zeit keine Tötung im Haus nachweisen kann obwohl die Polizei von einer Tötung im Haus ausgeht !


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30.03.2019 um 12:08
Zitat von 96594TT96594TT schrieb:Würde denn eine Volldrunkenheit des Täters zum Zeitpunkt der Tat sein Strafmaß deutlich reduzieren, im Falle seiner Verurteilung?
Scheidet aus. Er hat diverse Handlungen ausgeführt wie z. B. telefoniert und ist später Auto gefahren. Definitiv keine Volltrunkenheit. Voll schuldfähig.


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Wo ist Rebecca Reusch?

30.03.2019 um 12:09
@Needle

Richtig, man kann es nicht, bzw. hat hier niemand bisher keine Erklärung abliefern können. Also ist doch die logische Erklärung: sie müssen mehr haben als öffentlich kommuniziert wird.

Und ja, J. ist nicht verdächtig, sehe ich auch so. Aber wie will man beweisen, dass sonst niemand im Haus war? Hier sehe ich das Beweisproblem. Wen jemand eine Idee hat, bitte gleich hier erklären.


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30.03.2019 um 12:11
Zitat von HammurapiHammurapi schrieb:Nabelschnur schrieb:
Ich sehe zur Zeit nicht, dass nur der F. für eine mögliche Tötung in Frage kommt.
Er könnte sie auch nur verbracht haben !
Deswegen konnte der Richter ihn auch nicht in Haft lassen.
Für den Fall, dass FR die Leiche nur verbracht hätte: nach §168 kann dies mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Auszug aus §168:

Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Tatsächlich wird in Deutschland die "Störung der Totenruhe" durch liebende Angehörige meist nur mit einer Geldstrafe in Höhe einer Ordnungswidrigkeit geahndet.
nein da gabs hier im Forum schonmal einschlägigere Begründungen, warum es sich dabei um KEINE Straftat handelt. Leider finde ich den Beitrag nicht mehr.


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Wo ist Rebecca Reusch?

30.03.2019 um 12:11
A belegt Etwas. Ist somit eine Tatsache.

B belegt Etwas. Ist somit eine Tatsache.

C belegt Etwas. Ist somit eine Tatsache.

D belegt Etwas und ist somit eine Tatsache.

A, B, C und D (Tatsachen) zusammengenommen - deuten eine bestimmte Richtung an. Lassen auf ein bestimmtes Szenario schließen (keine Tatsache mehr) sowie einen Tatverdächtigen zum Tatverdächtigen machen.

Szenario: Rebecca hat mit hoher Wahrscheinlichkeit das Haus wohl nicht lebend verlassen oder zumindest nicht freiwillig.
Folglich gehen die Ermittler von einem Tötungsdelikt ausgehen. Totschlag aber nur. Warum nicht gleich Mord? Nun, dürfte man zum damaligen sowie auch noch zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich bestimmen können.

F ist für die Ermittler, was sich auch aus A, B, C und D ergeben hat, ein Beschuldigter, ein Tatverdächtiger und A-D muss so gewichtig gewesen sein, dass sie ihn sogar als dringend Tatverdächtigen eingestuft haben und ein Richter dies ebenfalls so sah.

Nun ist doch aber das Problem, dass die Ermittler zwar nach wie vor von einem Tötungsdelikt ausgehen, sie F auch weiterhin dafür verantwortlich sehen, dieses Tötungsdelikt begangen zu haben, sie den dringenden Tatverdacht gegen ihn in den letzten Wochen jedoch nicht weiter konkretisieren konnten. Den dringenden Tatverdacht nicht erhärten konnten, was jetzt auch beim Richter Zweifel aufgelöst hatte bzgl. eines dringenden Tatverdachts.
Was nicht bedeutet, dass der Richter gar keinen mehr gesehen haben muss, sondern einfach aus dem Grund, dass die Ermittler in den letzten Wochen nichts "Neues" in den Topf (Täterschaft/Tatbegeher) gegen F werfen/hinzutun konnten (finden konnten), um den Gürtel, den dringenden Tatverdacht, enger zu schnallen.

Und dadurch, dass eben Alles beim Alten blieb, nach Wochen nichts Neues hinzukam, können doch logischerweise auch Zweifel beim Richter entstehen hinsichtlich eines dringenden Tatverdachts und wenn man dann diesen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch mit einbezieht in seine Entscheidung, dann sollte wirklich klar sein, dass F zwar frei kommen musste, aber er längst nicht aus dem Schneider ist.

Nach 3 Wochen U-Haft und unveränderter Lage gegen F (es kam ja nichts Neues in den Topf) wäre es nicht mehr zu rechtfertigen gewesen, es wäre unverhältnismäßig gewesen, wenn er weiterhin in U-Haft geblieben wäre.

So, ich hoffe so laienhaft verständlich kann man das Ganze hoffentlich noch mal zusammen fassen.


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Wo ist Rebecca Reusch?

30.03.2019 um 12:11
Zitat von OraganiOragani schrieb:Nein, dass sind zwei verschiedene Paar Schuhe... Wenn z.B. Blut von R. gefunden werden würde daraufhin ein Messer mit ihrem Blut und seinem Fingerabdruck dann dürfte und müsste er in U Haft bleiben.
Aber genau das hatte man ja schon nicht, deshalb gab es ja Probleme im ersten Anlauf mit
dem Haftbefehl.
Zitat von OraganiOragani schrieb:Es reicht nicht aus, dass "nur" feststeht, dass R. im Haus getötet wurde bzw dieses nicht lebend verlassen hat.Denn es besteht trotzdem die Option das es wer anders war.
Wer denn?
Zitat von OraganiOragani schrieb:Um den TV in U Haft behalten zu können muss ihm die Tötung nachgewiesen werden... Da reicht nicht aus das er da war, Widersprüche sagt und einiges auf ihn hindeutet. Da braucht man Beweise ihm gegenüber.
Nein, die Tötung muss ihm vor Gericht nachgewiesen werden, wenn man es ganz
genau nimmt. Die Ermittler liefern "nur" das Material dazu. Und derzeit reichen die
Beweise nicht aus, um ihn in U-Haft zu behalten, geschweige denn, vor Gericht stellen zu können.

Siehe dazu auch meine Antwort an Seneca22.
Zitat von seneca22seneca22 schrieb:Wir wissen allerdings nicht, ob es nicht nur daran lag, dass die zweifelsfreie Zuordnung eines möglicherweise ausreichend untermauerten Tötungsdeliktes zu einer Handlung des TV nicht ausreichend gelang, oder ?
Das wissen wir indirekt schon. Gehe ich von dem aus, was in der Öffentlichkeit bekannt ist,
dann sind es eben nur die bisher sattsam bekannten digitalen Spuren. Das kann auch bedeuten,
daß es gar keine weiteren untermauernden Beweise und/oder Spuren gibt.

Denn sonst wäre er eben nicht aus der U-Haft entlassen worden, weil man dem Ermittlugngsrichter
eben alles vorlegen muss, was man hat.


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30.03.2019 um 12:13
Da ich gerade schon darüber per PN diskutierte.

Mal ein gaaanz anderes Thema

F. kommt nach hause, legt sich ins bett …. chattet im Halbschlaf noch ein wenig

J. steht auf macht sich und die kleine Fertig, verschwindet aus dem haus.

R. wacht auf schaut auf die Uhr, misst ich komme zu spät zur verabredung, schreibt eine Nachricht, verschwindet aus dem haus. handy noch immer im flugmodus, loggt sich irgendwann nochmal in einem unbekannten wlan ein.

Was widerspricht dieser annahme ?

eigentllich nur die aussage der Polizei, dass sie bereits tot ist ^^


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30.03.2019 um 12:15
@inci2
Woher soll ich denn wissen "wer"?!

Eine dritte Person eben... Wäre Aufgabe der Moko dieses herauszufinden, wenn dem so sei....
Selbst wenn dem nicht so ist, müssen sie beweisen, dass es unmöglich wäre, dass eine dritte Person Zugang hatte.... Sonst könnten sie ihn nicht ins Gefängnis bringen, solange ihm die Tat nicht nachgewiesen werden kann.

Selbst wenn die Leiche von R. gefunden wird, wenn keine verwertbare DNA zu finden ist, wird oder würde der TV nicht zu 100% dafür verantwortlich gemacht werden können, Solang es ihm nicht nachweisbar ist. Auch wenn alles für ihn sprechen würde und nur er damit im Zusammenhang stehen kann...


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Wo ist Rebecca Reusch?

30.03.2019 um 12:15
Zitat von hajohhhajohh schrieb:R. wacht auf schaut auf die Uhr, misst ich komme zu spät zur verabredung, schreibt eine Nachricht, verschwindet aus dem haus. handy noch immer im flugmodus, loggt sich irgendwann nochmal in einem unbekannten wlan ein.
Ich kenne mich mit der Hintergrundtechnik von WLANS etc. absolut nicht aus,
daher meine Frage:

Wäre es evtl. dem Anbieter von WA möglich, festzustellen, über welches WLAN die berühmte
08:42 Uhr-Nachricht abgerufen/zugestellt wurde?


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30.03.2019 um 12:16
Zitat von 96594TT96594TT schrieb:Würde denn eine Volldrunkenheit des Täters zum Zeitpunkt der Tat sein Strafmaß deutlich reduzieren, im Falle seiner Verurteilung?
Ja, erheblich. §§ 20 und 21 StGB. Aber volltrunken war er sicher nicht, er ist ja Auto gefahren.
Zitat von JaNee.IsKlarJaNee.IsKlar schrieb:Total neutral & objektiv ...
Aber sicher doch Frl.B.
Ganz wie belieben
*ironieOff*
Von total war keine Rede. Liefere Beweise, und auch ich unterschreibe das Urteil.


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30.03.2019 um 12:16
Zitat von inci2inci2 schrieb:Marpelina schrieb:
nein. Nur dann, wenn eine Tat dem TV auch eindeutig zugeordnet werden kann.
Nun, da sich bekanntermaßen nur FR und Rebecca an dem Morgen in dem mutmaßlichen Tatzeitraum*,
nachdem Jessica aus dem Haus war, hat die Polizei eben nur FR als TV eingestuft.

Einfach, weil niemand sonst dort im Haus war. Oder, sagen wir es so, der Nachweis, daß
eine weitere Person im Haus war, nicht erbracht werden konnte.


*Zeitraum ab ca. 07:00 bis 10:47 Uhr.
Richtig ganz genau so (das Fettmarkierte) sehe ich das auch. Erstens das und zweitens gibt es vor 7.00 Uhr auch noch Uhrzeiten, und darüber ist der Öffentlichkeit nichts bekannt und darüber darf hier im Forum auch nicht spekuliert werden. Und zusätzlich fehlt eben die eindeutige Zuordenbarkeit.


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30.03.2019 um 12:16
Zitat von DrKartoffelDrKartoffel schrieb:Dem Stimme ich soweit zu, wenn ich Haare spalten, wie viele hier würde ich sagen, dass auch bei einer verminderten Schuldfähigkeit eines TV die Schuld eindeutig zuzuweisen ist, die verminderte Fähigkeit (z.B. Geisteszustand oder andere einschränkende Dinge ) das Strafmass ändern.
Ok, ich kenne die Rechtslage in D nicht. Wenn in Ö. eine Tat in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand begangen wird, gibt es keinen Schuldspruch, sondern eine 21/1 öSTGB Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Dies bedeutet, dass auch nicht über das Strafmass vom Gericht abgesprochen wird, sondern die Psychiater entscheiden, wann derjenige entlassen wird....

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/21

Ich nehme an, dass es ähnliche Bestimmungen auch in D gibt. Und ja, bei uns gibt es Mordfälle, wo unzurechnungsfähige Täter dann womöglich nach ein paar Jahren aus einer 21/1 Anstalt entlassen werden. Das ist auch kein Randthema, sondern wird von den Strafverteidigern in Ö. in den Verfahren regelmäßig eine Unzurechnungsfähigkeit behauptet. Abgeklärt wird diese Frage in der Regel von psychiatrischen und/oder psychologischen Sachverständigen.


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Wo ist Rebecca Reusch?

30.03.2019 um 12:16
R ist seit knapp 6 Wochen weg und es wird bereits seit ein paar Wochen nach einer Leiche gesucht. Es muss handfeste Indizien dafür geben, dass sie tot ist. Routerdaten alleine sagen das nicht aus, und es könnte ja auch sein dass R sich während des Anrufs der Mutter auf Fs Handy im Keller versteckt hat und dann weggelaufen ist. Davon gehen die Ermittler aber nicht aus, denn sie haben Erfahrungswerte und Indizien die gegen solch ein Verschwinden sprechen.

Es kommt nicht selten vor, dass Teenager verschwinden und nach Tagen, Wochen, Monaten oder sogar ein paar Jahren wieder auftauchen. Diese Katharina, die jetzt wieder aufgetaucht ist, wurde ja auch nicht mit Leichenspürhunden gesucht. Es kommt immer auf die Umstände und Indizien an, und bei R spricht nunmal nichts dafür, dass sie mit Maxi quer durch Europa fährt. Natürlich wäre es schön, wenn sie wieder auftaucht, aber es ist nicht wahrscheinlich.


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30.03.2019 um 12:17
Zitat von OraganiOragani schrieb:Woher soll ich denn wissen "wer"?!Eine dritte Person eben... Wäre Aufgabe der Moko dieses herauszufinden, wenn dem so sei.... Selbst wenn dem nicht so ist, müssen sie beweisen, dass es unmöglich wäre, dass eine dritte Person Zugang hatte.... Sonst könnten sie ihn nicht ins Gefängnis bringen, solange ihm die Tat nicht nachgewiesen werden kann
Eine dritte Person, die sagen wir es mal salopp, in dem Haushalt nichts zu
suchen gehabt hätte, wäre sicher entdeckt worden, weil die eben auch Spuren
hinterlassen haben dürfte. Fingerabdrücke, etc.

Das scheint es aber nicht gegeben zu haben.


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30.03.2019 um 12:17
Zitat von MarcinMarcin schrieb:Danke für die Antwort soko4. Aber vielleicht sollte man auch Mal logisch denken. Das mit den Drogen ist bekannt die Fahrten von TV würden sich erklären das er sie sozusagen auslösen wollte. Ich wohne im direkten Grenzgebiet und weiß was hier läuft, zumindest nicht zimperlich.
Drogenhandel und Menschenhandel sind manchmal bei kriminellen Organisationen verknüpft aber selten. Eine solche Sache wie mit R. stört den professionellen Ablauf. Eine Mafia würde eher bei der Aufklärung helfen damit Ruhe im Milieu ist. Eine 15jährige als Pfand für Drogengeschäfte hat es weltweit nie gegeben und ist unsinnig. Wenn F. im Drogengeschäft Fehler gemacht hätte wäre er verschwunden (z. B. im See, gut beschwert) und nicht R.


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30.03.2019 um 12:18
Zitat von hajohhhajohh schrieb:R. wacht auf schaut auf die Uhr, misst ich komme zu spät zur verabredung, schreibt eine Nachricht, verschwindet aus dem haus. handy noch immer im flugmodus, loggt sich irgendwann nochmal in einem unbekannten wlan ein.

Was widerspricht dieser annahme ?

eigentllich nur die aussage der Polizei, dass sie bereits tot ist ^^
Dass, die Polizei von einer Tötung im Haus, aufgrund irgendwelcher Indizien ausgeht, und sie deswegen draußen eine Leiche suchen !

Das sagt doch aus um was es hier geht auch wenn wir gerne hätten, dass das Mädchen lebt.


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Wo ist Rebecca Reusch?

30.03.2019 um 12:19
Zu den Familoendiskussionen:
Sicher habt ihr alle irgendwo Recht, jedoch schützenswert hin oder her:
Das höchste Gut in der Sache ist das Leben des Mädchens oder die Aufklärung eines Verbrechens an einer 15jährigen. Mit Verlaub, in dieser Hinsicht gilt das vor allem anderen im Rahmen der geltenden Gesetze.


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