Wo ist Rebecca Reusch?
30.03.2019 um 12:06Würde denn eine Volldrunkenheit des Täters zum Zeitpunkt der Tat sein Strafmaß deutlich reduzieren, im Falle seiner Verurteilung?
Needle schrieb:Wie kommst du denn darauf? Es wurde offiziell nie etwas in der Richtung behauptet.Moment, ich habe keine Personen benannt, du bringst hier Namen ins Spiel.
Zudem: es wäre doch dann klar, dass er es war. Wer sonst? J. ist nicht verdächtig und sonst war niemand im Haus.
96594TT schrieb:Würde denn eine Volldrunkenheit des Täters zum Zeitpunkt der Tat sein Strafmaß deutlich reduzieren, im Falle seiner Verurteilung?Scheidet aus. Er hat diverse Handlungen ausgeführt wie z. B. telefoniert und ist später Auto gefahren. Definitiv keine Volltrunkenheit. Voll schuldfähig.
Hammurapi schrieb:Nabelschnur schrieb:nein da gabs hier im Forum schonmal einschlägigere Begründungen, warum es sich dabei um KEINE Straftat handelt. Leider finde ich den Beitrag nicht mehr.
Ich sehe zur Zeit nicht, dass nur der F. für eine mögliche Tötung in Frage kommt.
Er könnte sie auch nur verbracht haben !
Deswegen konnte der Richter ihn auch nicht in Haft lassen.
Für den Fall, dass FR die Leiche nur verbracht hätte: nach §168 kann dies mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Auszug aus §168:
Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Tatsächlich wird in Deutschland die "Störung der Totenruhe" durch liebende Angehörige meist nur mit einer Geldstrafe in Höhe einer Ordnungswidrigkeit geahndet.
Oragani schrieb:Nein, dass sind zwei verschiedene Paar Schuhe... Wenn z.B. Blut von R. gefunden werden würde daraufhin ein Messer mit ihrem Blut und seinem Fingerabdruck dann dürfte und müsste er in U Haft bleiben.Aber genau das hatte man ja schon nicht, deshalb gab es ja Probleme im ersten Anlauf mit
Oragani schrieb:Es reicht nicht aus, dass "nur" feststeht, dass R. im Haus getötet wurde bzw dieses nicht lebend verlassen hat.Denn es besteht trotzdem die Option das es wer anders war.Wer denn?
Oragani schrieb:Um den TV in U Haft behalten zu können muss ihm die Tötung nachgewiesen werden... Da reicht nicht aus das er da war, Widersprüche sagt und einiges auf ihn hindeutet. Da braucht man Beweise ihm gegenüber.Nein, die Tötung muss ihm vor Gericht nachgewiesen werden, wenn man es ganz
seneca22 schrieb:Wir wissen allerdings nicht, ob es nicht nur daran lag, dass die zweifelsfreie Zuordnung eines möglicherweise ausreichend untermauerten Tötungsdeliktes zu einer Handlung des TV nicht ausreichend gelang, oder ?Das wissen wir indirekt schon. Gehe ich von dem aus, was in der Öffentlichkeit bekannt ist,
hajohh schrieb:R. wacht auf schaut auf die Uhr, misst ich komme zu spät zur verabredung, schreibt eine Nachricht, verschwindet aus dem haus. handy noch immer im flugmodus, loggt sich irgendwann nochmal in einem unbekannten wlan ein.Ich kenne mich mit der Hintergrundtechnik von WLANS etc. absolut nicht aus,
96594TT schrieb:Würde denn eine Volldrunkenheit des Täters zum Zeitpunkt der Tat sein Strafmaß deutlich reduzieren, im Falle seiner Verurteilung?Ja, erheblich. §§ 20 und 21 StGB. Aber volltrunken war er sicher nicht, er ist ja Auto gefahren.
JaNee.IsKlar schrieb:Total neutral & objektiv ...Von total war keine Rede. Liefere Beweise, und auch ich unterschreibe das Urteil.
Aber sicher doch Frl.B.
Ganz wie belieben
*ironieOff*
inci2 schrieb:Marpelina schrieb:Richtig ganz genau so (das Fettmarkierte) sehe ich das auch. Erstens das und zweitens gibt es vor 7.00 Uhr auch noch Uhrzeiten, und darüber ist der Öffentlichkeit nichts bekannt und darüber darf hier im Forum auch nicht spekuliert werden. Und zusätzlich fehlt eben die eindeutige Zuordenbarkeit.
nein. Nur dann, wenn eine Tat dem TV auch eindeutig zugeordnet werden kann.
Nun, da sich bekanntermaßen nur FR und Rebecca an dem Morgen in dem mutmaßlichen Tatzeitraum*,
nachdem Jessica aus dem Haus war, hat die Polizei eben nur FR als TV eingestuft.
Einfach, weil niemand sonst dort im Haus war. Oder, sagen wir es so, der Nachweis, daß
eine weitere Person im Haus war, nicht erbracht werden konnte.
*Zeitraum ab ca. 07:00 bis 10:47 Uhr.
DrKartoffel schrieb:Dem Stimme ich soweit zu, wenn ich Haare spalten, wie viele hier würde ich sagen, dass auch bei einer verminderten Schuldfähigkeit eines TV die Schuld eindeutig zuzuweisen ist, die verminderte Fähigkeit (z.B. Geisteszustand oder andere einschränkende Dinge ) das Strafmass ändern.Ok, ich kenne die Rechtslage in D nicht. Wenn in Ö. eine Tat in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand begangen wird, gibt es keinen Schuldspruch, sondern eine 21/1 öSTGB Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Dies bedeutet, dass auch nicht über das Strafmass vom Gericht abgesprochen wird, sondern die Psychiater entscheiden, wann derjenige entlassen wird....
Oragani schrieb:Woher soll ich denn wissen "wer"?!Eine dritte Person eben... Wäre Aufgabe der Moko dieses herauszufinden, wenn dem so sei.... Selbst wenn dem nicht so ist, müssen sie beweisen, dass es unmöglich wäre, dass eine dritte Person Zugang hatte.... Sonst könnten sie ihn nicht ins Gefängnis bringen, solange ihm die Tat nicht nachgewiesen werden kannEine dritte Person, die sagen wir es mal salopp, in dem Haushalt nichts zu
Marcin schrieb:Danke für die Antwort soko4. Aber vielleicht sollte man auch Mal logisch denken. Das mit den Drogen ist bekannt die Fahrten von TV würden sich erklären das er sie sozusagen auslösen wollte. Ich wohne im direkten Grenzgebiet und weiß was hier läuft, zumindest nicht zimperlich.Drogenhandel und Menschenhandel sind manchmal bei kriminellen Organisationen verknüpft aber selten. Eine solche Sache wie mit R. stört den professionellen Ablauf. Eine Mafia würde eher bei der Aufklärung helfen damit Ruhe im Milieu ist. Eine 15jährige als Pfand für Drogengeschäfte hat es weltweit nie gegeben und ist unsinnig. Wenn F. im Drogengeschäft Fehler gemacht hätte wäre er verschwunden (z. B. im See, gut beschwert) und nicht R.
hajohh schrieb:R. wacht auf schaut auf die Uhr, misst ich komme zu spät zur verabredung, schreibt eine Nachricht, verschwindet aus dem haus. handy noch immer im flugmodus, loggt sich irgendwann nochmal in einem unbekannten wlan ein.Dass, die Polizei von einer Tötung im Haus, aufgrund irgendwelcher Indizien ausgeht, und sie deswegen draußen eine Leiche suchen !
Was widerspricht dieser annahme ?
eigentllich nur die aussage der Polizei, dass sie bereits tot ist ^^