@Pkjsolange einem TV eine Tat nicht eindeutig zugeordnet werden kann, bedarf es keiner Rechtfertigung für die Freilassung. Er muss seine Unschuld nicht beweisen und das ist auch gut so.
Die Indizien scheinen allerdings erdrückend zu sein, denn wohl nicht grundlos wird Rebecca seit 28.03. bei der Polizei unter "Tötungsdelikte" geführt. Das würden die nicht einfach so machen, das wäre viel zu riskant.
Die StA hat das auch eindeutig so gesagt, da gibt es kein Vertun mehr. Für Verwirrung hatte mMn die kryptische Aussage des Beamten bei Aktenzeichen xyz gesorgt, als er aussagte "...nicht lebend verlassen haben DÜRFTE". Diese unklare Aussage hat der StaA aber bei der PK eindeutig klargestellt und noch deutlicher wird die Tatsache, dass Rebecca tot ist, dadurch dass sie nun unter "Tötungsdelikten" auf der Polizei-HP läuft.
Meiner persönlichen Meinunung nach haben die Behörden alle Beweise, die sie brauchen, nur können sie die Tat eben noch keinem TV eindeutig zuordnen. Die eindeutige Zuordnung ist aber die Voraussetzung für eine "erfolgreiche" Verurteilung bei Anklage. Es könnte sonst passieren, dass aufgrund der fehlenden Zuordnung der TV aus "Mangel an Beweisen" freikäme im Sinne von "in dubio pro reo".
Und wenn das so wäre, bliebe der TV ein freier Mann, auch wenn ihm im Nachhinein dann doch irgendwann die Tat zugeordnet werden könnte - durch neue Erkenntnisse oder Entwicklungen. Denn er dürfte dann nicht zum 2. Mal für die selbe Tat angeklagt werden.
Ein riesen Dilemma. Ich möchte weder in der Haut der Familie noch in der Haut der Ermittlungsbehörden und der StA stecken, die haben bestimmt auch schlaflose Nächte.
Einen Funken Hoffnung habe ich aber trotzdem noch immer, denn Fehler können überall passieren, erst recht bei einem riesigen Behördenapparat wo manchmal die eine Hand nicht weiss was die andere tut (soll keine Kritik sein aber eine mögliche - wenn auch unwahrscheinliche Option).