su1702 schrieb:Nein. Indizien, nicht Fakten. Ab Min 6:00.
Zu den Aussagen des Staatsanwalts (siehe Video, hier u.a. heute hochgeladen um 10:30 Uhr):
Ab 6:31 wird die klare Frage gestellt, wie es zu der Annahme kommt, daß man von einem Tötungsdelikt ausgeht. Darauf wird nicht direkt geantwortet, sondern das Wort in die Richtung gelenkt, daß es nichts Neues gebe ("es hat sich nichts geändert"), man aber "aufgrund der bestehenden Indizien" von einem Tötungsdelikt ausgehe, (korrigiert: ) ausgehen müsse. Später wird es abgelehnt, konkret etwas zu einzelnen Indizien zu sagen.
"Aus den Indizien kann ein Gesamtbild gebaut werden; das haben wir auch gemacht."
"Die Fakten sagen uns, oder: die Fakten deuten eindeutig darauf hin, daß Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat. Davon gehen wir aus, müssen wir leider ausgehen." (ab 11:54)
Der Staatsanwalt bestreitet nicht, daß es auch andere Denkmodelle gibt, denen auch nachgegangen werde. Er läßt nur keinen Zweifel daran, daß es eine Hauptrichtung der Ermittlungen gebe.
Es geht in dem Interview ein wenig durcheinander mit den Begriffen "Fakt", "Indiz", "Beweis", "Beweisanzeichen". Dennoch geht aus dem Gesagten hervor:
Es gibt unbezweifelbare Fakten (die der Öffentlichkeit aber nicht konkret mitgeteilt werden), die in den Augen der Ermittler eine überwältigende Wahrscheinlichkeit für eine Erklärung des Geschehenen mit sich bringen. Die Wahrscheinlichkeit muß dabei als so hoch gelten, daß diese den Ermittlungsaufwand und die Veröffentlichung des Fotos des TV rechtfertigt.
Man muß das akzeptieren. Die Ermittler machen ihre Arbeit und werden sich über die Gewichtigkeit der Schritte ihres Vorgehens sehr wohl im klaren sein.
Nur: Die Fakten sind eine Sache, das daraus (durchaus mit größter Wahrscheinlichkeit) gebaute Gesamtbild eine andere. Dieses gehört eben nicht zu den Fakten, sondern läßt auch anderes zu. Das "müssen" in "müssen wir davon ausgehen" ist m.E. nicht als logische (und damit zwingende) Konsequenz, sondern so zu verstehen, daß alles andere aller kriminalistischer Vernunft und Erfahrung widerspräche. Das ist etwas anderes! Auch ist die Verbesserung des "gehen wir davon aus" zu "müssen wir davon ausgehen" nicht eine Verschärfung, sondern eher Ausdruck des Bedauerns über die kriminalistische Notwendigkeit: "Wir würden ja gern anders, aber es wäre nicht vernünftig. Wir gehen nicht etwa willkürlich davon aus."
Man soll nicht das Vorgehen der Ermittler leichtfertig kritisieren. Man soll aber auch nicht übersehen, daß selbst eine 95-prozentige Wahrscheinlichkeit für ein Szenario noch 5% für andere Szenarien übrigläßt. Wenn man genau hinhört, drückt sich der Staatsanwalt auch in genau diesem Sinne (natürlich ohne Prozentzahlen) aus.