SashaG schrieb:Du bringst einiges durcheinander.
Der dringende TV wurde von einem Richter als nicht gegeben angesehen, dafür hat er Gründe die uns aber nicht bekannt sind. Laut Stattsanwaltschaft, ist das so "vertretbar". Hier musst du genau auf den Wortlaut achten und mit ein wenig Hintergrundwissen über unser Rechtssystem, würde dir nun auffallen, das es sich hier lediglich um eine Meinung handelt, aber nicht eine Tatsache.
Wir wissen einfach zu wenig über die Gründe, sie müssen aber so gut gewesen sein, das sie als vertretbar durchgehen und das zeigt mir, das der Richter es sehr gut begründen konnte, genauso wie der Richter davor, die U-Haft auch gut begründen konnte.
Wieso sollen sich hier Leute die unser Rechtssystem kennen und anerkennen denn geirrt haben? Ich stehe nach wie vor zu meiner Meinung über diesen Fall und sehe auch nicht warum diese falsch sein soll.
Du bringst hier einiges durcheinander. Jedes Entscheidung, jedes Urteil ist nur eine Meinung, aber keine Tatsache. Aber die eines Richters. Und hier haben jetzt zwei Richter " gemeint ", es liege kein dringender Tatverdacht vor. Natürlich darfst du gerne weiterhin anderer Meinung sein.
Der STA hat zudem klar und unmissverständlich gesagt, dass die Behörden über keine weiteren Indizien verfügen, als die bekannten. " uns liegen keine weiteren Indizien vor " Hätte die Polizei weitere Indizien, hätte sie diese vorgelegt, und wäre der TV nicht frei gekommen.
Die STA sagte auf der Pressekonferenz wörtlich " wir müssen uns an die Fakten handeln, und Fakt ist, die Beweislage ist dünn, aber auf Grund der uns vorliegenden Indizien müssen wir von einem Tötungsdelikt ausgehen, und der Beschuldigte ist für nach wie tatverdächtig, aber nicht dringend tatverdächtig ". You-tube " Paukenschlag im Fall Rebecca " Ab Minute 29: 03.
Moko-Berlin schrieb:Es gibt genug Indizien und zusammen mit logischem Denken ist der TV mit sehr sehr hoher Wahrscheinlichkeit der Täter.
Dringender Tatverdacht setzt nicht mal " sehr, sehr hohe Wahrscheinlichkeit voraus. Nicht mal sehr hohe, es genügt schon hohe Wahrscheinlichkeit. Und zwei Richter haben genau das verneint. Es gibt eben nicht genug Indizien für eine Tötung.
Es wird nicht mal zu einer Anklage kommen, wenn es bei den wenigen und zweifelhaften Indizien bleibt. Es wird eher zu einem Selbstmord des bereits als Mörder vor-veruteilten Beschuldigten kommen. Man hätte keinen Haftbefehl aus-stellen dürfen. Verdächtig verhalten reicht eben nicht. Und das habe ich bereits bei meinem ersten Beitrag gepostet. Damals wurde er noch gelöscht.