Nochmal der Unterschied Haftbeschwerde / Haftprüfung:
Quelle:
http://www.juraexamen.info/unterschiede-zwischen-haftbeschwerde-und-haftprufung/"Der einfachste Weg
In diesem Kontext sollte dann noch darauf hingewiesen werden, dass der beste und schnellste „Behelf“ bei Haftsachen immer noch § 120 Abs. 3 S. 1 StPO ist. Wenn man den Staatsanwalt für sich gewinnen kann, muss die Haftanordnung nach seinem Antrag sofort aufgehoben werden.
Sofern man gerichtlich gegen die Haft vorgehen möchte, muss man sich also zwischen Haftprüfung und Haftbeschwerde entscheiden. In aller Regel werden die Vorteile der Haftprüfung dafür sprechen, diesen Rechtsbehelf einzulegen. Der wichtigste Unterschied in der Praxis ist wohl, dass bei der Haftprüfung regelmäßig auch Tatsachen durch die mündliche Verhandlung überprüft werden können. Der Inhaftierte kann also auf die Tränendrüse drücken und den Richter vielleicht durch gekonnten Vortrag über gefestigte Wurzeln und einen stetigen Wohnsitz vom Gegenteil überzeugen. Bei der Haftbeschwerde erfolgt hingegen regelmäßig eine bloße Rechtsprüfung und nur im Ausnahmefall wird eine mündliche Verhandlung angeordnet. Insbesondere, wenn man aber der Ansicht ist, der zuständige Richter für die Haftprüfung habe sich bereits eine Meinung gebildet, kann man allerdings mit der Haftbeschwerde einen Devolutiveffekt zu einer höheren Instanz begründen."
"Dazu kommt, dass die Haftbeschwerde nur einmal eingelegt werden kann. Die Haftprüfung hingegen kann öfter durchgeführt werden."
wichtig ausserdem :"Besonders bedeutsam für die Praxis ist zudem, dass bei der Haftprüfung nach § 118 Abs. 1 StPO eine mündliche Verhandlung erzwungen werden kann, wohingegen nach § 118 Abs. 2 StPO bei der Haftbeschwerde eine solche nur nach dem Ermessen des Gerichts anzuordnen ist"
Der gegenwärtige TV wollte aber nicht aussagen. Eine mündlichen Verhandlung hätte durchaus kritisch werden können. Falls er wiederum verhaftet werden sollte, ist keine Haftbeschwerde mehr möglich. Diese ist nur einmal erlaubt.
Das kann bedeuten, die Ermittler haben diese Beschwerde erwartet und womöglich auch erhofft. Dieser "Joker" kann (so verstehe ich es ) nicht mehr gezogen werden. Eine Haftprüfung bedarf dann einer mündlichen Verhandlung.