Frl.Baumann schrieb:Richtg. Das der Schwager unschuldig wäre, hat keiner behauptet. Bestritten wurde nur der dringende Tatvedacht, und das die Behörden noch viel mehe in der Hinterhand hätten. Jeder weiss, dass der beschuldigte Schwager verdächtig ist.
Du bringst einiges durcheinander.
Der dringende TV wurde von einem Richter als nicht gegeben angesehen, dafür hat er Gründe die uns aber nicht bekannt sind. Laut Stattsanwaltschaft, ist das so "vertretbar". Hier musst du genau auf den Wortlaut achten und mit ein wenig Hintergrundwissen über unser Rechtssystem, würde dir nun auffallen, das es sich hier lediglich um eine Meinung handelt, aber nicht eine Tatsache. Es spielt eine große Rolle, welches Rechtsempfinden ein Richter hat, auch bei wem er ausgebildet wurde. In Bayern hat man oft eine vollkommen andere Auslegung als z.B. in Bremen.
Wir wissen einfach zu wenig über die Gründe, sie müssen aber so gut gewesen sein, das sie als vertretbar durchgehen und das zeigt mir, das der Richter es sehr gut begründen konnte, genauso wie der Richter davor, die U-Haft auch gut begründen konnte.
Frl.Baumann schrieb:Na ja, was verlangst du ? Das sich die, welche sich gleich mehrfach geirrt haben, entschuldigen ? Geisterfahrer meinen immer, die Andern fahren falsch. Niemand beharrt so sehr auf seinem Irrtum wie ein naiver Tor.
Wieso sollen sich hier Leute die unser Rechtssystem kennen und anerkennen denn geirrt haben? Ich stehe nach wie vor zu meiner Meinung über diesen Fall und sehe auch nicht warum diese falsch sein soll. Ihr Hobby Kriminologen müsst endlich einsehen das es euch nichts angeht was die Polizei hat und was nicht. Ich betone es aber gern noch einmal, die Persönlichkeitsrechte von einem Bürger in der Form einzuschränken, bedarf mehrerer richterlicher Beschlüsse und dort zählen nur Fakten und diese gab es auch.
Davon auszugehen das die Polizei und Staatsanwaltschaft vor einen Richter treten und sagen "hey, unser Bauchgefühl sagt uns er wars" ist wirklich naiv und zeugt von großer Unwissenheit.
Mazehare schrieb:Dass der TV entlassen wurde, heißt nicht, dass es außer den Router- und Handydaten keine weiteren Indizien gibt. Solange man anhand der Spuren nicht eindeutig beweisen kann, wer was getan hat, gilt die Unschuldsvermutung, auch wenn alles auf einen bestimmten Tathergang hindeutet.
So ist es. Eine Tat scheint gesichert, deshalb auch der Wortlaut "sie habe wohl das Haus nicht lebend verlassen". Diese Tat nun aber auch dem Schwager zu beweisen, ist sehr schwer, weil es kein steriler Ort war und keine Zeugen existieren. Jeder pfiffige Anwalt wird auf Freispruch plädieren, weil die Verbindung ohne Leiche kaum herstellbar ist. Recht ist nicht Logik, auch wenn man zu 99% sicher wäre, das er sie getötet hat, es muss der Beweis vorliegen das er es war und nicht irgendwer sonst.
Hier sollte man sich in Fachliteratur einlesen wo es um 2 Verdächtige geht, aber keine Differenzierung bezüglich des Täters möglich war und somit ein Freispruch verkündet wurde.
Für den Schwager ist im Guten und Schlechten Rebeccas Standort von enorm großer Wichtigkeit, entweder wird dieser ihn entlasten oder vor Gericht bringen.