Die Tag ist übrigens zum Jahreswechsel 2023/2024 verjährt. Die Ermittler gingen ja nicht mehr von Mord aus, sondern von fahrlässiger Tötung. In einem Artikel auf shz.de wurde der Fall noch einmal ausführlich aufgegriffen. Sehr bedauerlich, dass das nicht aufgeklärt wurde und dass etwaige Mitwisser geschwiegen haben. Wie muss man sich fühlen, wenn man ein Leben zerstört hat, feige schweigt und vielleicht dem Witwer und den Waisen begegnet, dann freundlich grüßt und fragt, wie es geht? Ich glaube, dass sich das Leben eines solchen Menschen auch verändert, auch wenn er juristisch nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden kann.
Auch Sven D. glaubt nicht, dass der Tod seiner Frau Absicht war. Der gelernte Heizungs- und Lüftungsbauer appellierte aber an den Schützen, sich zu stellen, sagte: „Er muss doch ein schlechtes Gewissen haben.“ Und: „Er war bestimmt nicht allein unterwegs, irgendjemand hat etwas gesehen.“
Eine Strafe droht dem Schützen in wenigen Tagen nicht mehr, sollte er nicht gezielt auf die Mutter geschossen haben. Wie der Kieler Oberstaatsanwalt Achim Hackethal erklärt, verjähre eine fahrlässige Tötung nach fünf Jahren. Dieser Zeitpunkt wäre mit dem Jahreswechsel erreicht.
Quelle:
https://www.shz.de/deutschland-welt/schleswig-holstein/artikel/der-silvester-todesschuss-tat-verjaehrt-zum-jahreswechsel-46126961