Die Plaza Frau
03.02.2019 um 17:37Slaterator schrieb:Selbstverständlich. Es ist nur eben "bemerkenswert".Allerdings ist es, nicht nur in diesem Gewerbe, durchaus üblich, eine Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag zu haben, sogar beidseitig, wenn es sich quasi um eine Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags handelt. Ohne Erlaubnis des Auftraggebers/Arbeitgebers sind Gespräche mit Presse & Co generell verboten und werden durchaus auch arbeitsrechtlich geahndet.
Slaterator schrieb:Allerdings sollte eine Wiederaufnahme jederzeit möglich sein, wenn sich neue Anhaltspunkte ergeben.Das ist richtig, ein normales Prozedere. Interessant sind dabei allerdings eventuelle Verjährungsfristen.
Slaterator schrieb:Die Identifizierung wäre so ein Punkt.Eine reine Identifizierung, wenn die Todeursache selbst feststeht, reicht dafür alleine nicht aus und macht auch keinen Sinn. Bei neuen Hinweisen und veränderter Beweislage ist das allerdings etwas anderes.
Slaterator schrieb:Mir stellt sich nur die Frage, ob es sich bei den Hinterlassenschaften der JF in dem Fall juristisch tatsächlich um einen "Nachlass" handelt...Da sich die Sachen zum Zeitpunkt ihres Ablebens vor Ort befanden und niemand anderes Besitz angemeldet hat, dürfte das juristisch tatsächlich klar gehen. Quasi ein "im Zweifel für den Angeklagten", auch wenn es etwas makaber klingen mag.
Slaterator schrieb:Das ist möglich. Man kann sich das nur schwerlich vorstellen.Auch so etwas gibt es öfters als man glaubt. Bei etlichen wird gerne die Fassade nach außen aufrecht erhalten, alles i.O., damit es eben kein Gerede gibt.
Und diverse "Enterbungen" mit anschließenden Streitereien sind leider nur zu oft Alltag bei den Nachlassgerichten.