alias69 schrieb:In Mordfällen muss ja, unabhängig eines Tatverdachts, ermittelt werden und Beweisstücke dürften dann entsprechend nicht entsorgt werden.
Ich bin da nicht rechtssicher. Aber ich meine, dass hätte ermittelt werden müssen. Mord, und auch Mordverdacht, ist ein Offizialdelikt. Nach meinem Verständnis hätten da sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch vor allem die Mordkommission von Amts wegen offen ermitteln und einen Mord ausschließen müssen. Uns ist aber nicht bekannt, inwiefern dazu unabhängig vom Tatverdacht gegen kww und den Verdachtsmomenten im Fall BM usw. eine eigene Mord-/Fallakte angelegt und was dazu ermittelt wurde. Da es keine Leiche zu diesem Fall gab, kann er folglich nicht als gelöst gegolten haben und man hätte nach meinem Verständnis die Beweismittel zu diesem Fall bzw dieser Akte nicht entsorgen dürfen. Ob es in dieser Akte noch verwertbares Material gäbe, wäre spannend zu wissen. Mögliche DNA von kww und einem möglichen Mittäter sagen in diesem Auto aber vermutlich nicht viel aus. Mögliche Opfer-DNA würde aber schon weiter bringen.
alias69 schrieb:Man könnte sagen, es gäbe keinerlei Beweise für einen Bezug des KWW zu den Disco-Morden.
Das ist bestimmt auch so. Was genau bekannt ist, wissen wir nicht. Ich gehe davon aus, dass es darum geht, Hinweise zu bekommen, neue Zeugenaussagen zu bekommen, das Geschehen zu verstehen und ein Bild zu verdichten. Je dichter das Bild, desto höher die Wahrscheinlichkeit.
Zur Ermittlung werden ja im Rahmen von Wahrscheinlichkeiten Thesen aufgestellt. Diese Thesen werden dann verifiziert oder falsifiziert in dem sie bestärkt oder entkräftet werden. Dazu benötigt man immer mehr Hinweise, Indizien, Aussagen, Belege, Beweise. Innerhalb dieses Verstehensprozesses (hermeneutischer Zirkel bzw hermeneutische Spirale) sucht man also auch Zeugen, die ein Verständnis weiterbringen können. Es können dann auch einzelne Phänomene (z.B. Cruising, weitere Taten, Ankerpunkte, Bezugspersonen) in den Fokus genommen werden, um diese in den Verstehensprozess zu integrieren.
Die Polizei hat offen nach Zeugen in den einzelnen Vermissten- und Mordfällen gesucht. Im Fall Beggers wurde sogar angedeutet, dass es dort einen Verdächtigen gäbe. Das könnte mögl Zeugen in Sachen kww oder andere Opfer eventuell nicht ansprechen und diese ggf sogar davon abbringen, sich zu melden. Die Polizei hat nie richtig offen in Sachen Serienmörder oder kww nach Zeugen gesucht. In Sachen kww ist die offene Suche für die Polizei auch nicht einfach. Aber es wurde auch offen nach Verdachtsfällen gesucht, da hätten die Verdachtsfälle auch offen in der Region verbreitet werden können.
Einen möglichen Täter auszuschließen, weil man keine Zeugenaussagen und Zusammenhänge dazu hat, reicht nicht aus, wenn man gar nicht konkret und öffentlich nach diesem Täter und dessen Bezügen zu Ort und Opfern gefragt hat. Einzelne Aussagen zu einem möglichen Zusammenhang in anderen Fällen sind selbstverständlich auch noch kein Beweis, aber sie tragen mglw zur Verdichtung des Bildes im Rahmen des Verstehensprozesses bei. Wenn man keine Leichen und Tatorte hat, damit auch keine entsprechenden Spuren und Tatabläufe, usw. ist es schwer, zu ermitteln. Da stehen mögliche Zeugenaussagen und Hinweise zur Verdichtung eines Bildes im Fokus. Diese muss man dann auch suchen.
Wir wissen aber natürlich auch nicht, was die Polizei zu den einzelnen Fällen weiß und weshalb sie ihre Thesen entsprechend entwickelt und verfolgt.
Sollte es Chedor und dem Privatteam gelingen, weitere und uns ggf auch nicht bekannte Aussagen, Hinweise und Indizien und Belege oder gar Beweise gegen kww und evtl einen möglichen Mittäter zu bekommen, ist das mehr, als der Polizei bislang offenbar gelang. Wenn diese Hinweise und Aussagen usw zunehmend gegen kww sprechen sollten, verdichtet auch das das Bild. Da können das Privatteam und die Polizei sich wunderbar ergänzen, eben weil sie auch unterschiedliche Möglichkeiten haben.
Es bleibt festzuhalten, dass genau mit dieser Methode der Fall BM gelöst werden konnte, der anderenfalls noch heute wohl nicht weiter verfolgt und vorangebracht worden wäre. Ich finde es daher absolut richtig, dass das Privatteam da recherchiert und versucht, das Tatgeschehen zu beleuchten. Ich finde es daher auch richtig, konkret mit kww als möglichen Täter und bekannten Mörder (auch wenn er nie verurteilt werden konnte) an die Öffentlichkeit zu gehen. Nur so können Bezüge zu seiner Person und seinen möglichen Taten hergestellt werden. Und evtl wird er in diesen Fällen eben auch entlastet.
alias69 schrieb:Zumindest ein Mitwisser und Helfer muss meiner Meinung nach aus dem sehr nahen und vertrauten Umfeld stammen. Dieser wäre dann auch Zeuge.
Ein Zeuge müsste die Wahrheit sagen. Es kann aber vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn er nahe Verwandte usw belasten würde. Da müssten Fragen möglich sein, die nicht unbedingt belastend wirken, aber das Situationsverstehen ermöglichen, zB zum Lebensalltag und zu Kontakten. Die Grenze wird fließend sein.
Ein Beschuldigter muss sich nicht selbst belasten.
Mitwisser und Helfer könnten also als Zeugen befragt werden und müssten in weiten Teilen die Wahrheit sagen. Ein Mitttäter könnte also weitgehend schweigen.
Da die Verjährungsfristen für Mitwisser und Helfer rum sind, müssten sie nach meinem Verständnis heute die Wahrheit sagen müssen. Einen nahen Verwandten müssten sie dennoch nicht belasten.
Nach so vielen Jahren könnte aber die Distanz so groß geworden sein, dass auch belastende Aussagen gegen nahe Verwandte möglich sein könnten, um den Opfern und deren Angehörigen die Wahrheit zu ermöglichen. Und um Opfer überhaupt zu finden.
Inwiefern die Polizei zur Befragung eines Zeugen, der auch Mitwisser oder Helfer ist oder aus der Familie stammt, Anreize zur Aussage bieten kann, weiß ich nicht konkret. Inwiefern sie einem möglichen Mittäter Anreize bieten kann, auszusagen, noch viel weniger. Ich fänd das aber gut und wichtig.
AnMA schrieb:Als sei KWW da auch der Täter gewesen. Das ist aus meiner individuellen Sicht zu gewagt. Dazu gehören m.E. auch die Discomorde. Es kann natürlich sein; aber muss es das auch?
Die Lüneburger Polizei hat offiziell dazu aufgerufen, mögliche Verdachtsfälle zu melden. Da sind etwa 240 Verdachtsfälle gemeldet worden. Die sogenannten Disco-Fälle waren damals auch dabei. Um einen Täter dazu ermitteln oder ausschließen zu können, muss man eben konkret zu diesem ermitteln. MWn hat man keinen anderen Tatverdächtigen, zu dem man ermitteln könnte. Ermittlungen sollten also mMn durchaus ergeben, dass ein TV hinreichend bis zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann. Zu kww gab es im geheimen Zimmer schließlich Hinweise zum Cuxland. Das ist für mich hinreichend, ihn konkret durch Ermittlungsergebnisse ausschließen zu müssen.
Füchschen schrieb:Es gab ein Zeitfenster, in dem Alice Wichmann und der Bruder HJW fort waren.
Füchschen schrieb:Das hat er nun nach 35 Jahren wohl mal endlich beweisen können. Man sollte ihn in Frieden lassen. Keine einzige Straftat hat es gegeben von ihm!
Füchschen schrieb:wo er seinen Bruder genauso wenig dabei haben wollte wie bei seiner Callboy-Arbeit.
Hast Du Quellen für diese Aussagen, dass HJW nicht anwesend war und nicht straffällig wurde oder nicht bei der Callboy-Tätigkeit beteiligt war? Selbst dass AW zu dem Zeitpunkt nicht anwesend war, wissen wir nicht wirklich. Ich habe aber noch nie davon gehört, dass kww auch HJW wegschickte, im Gegenteil. Ich habe nur gehört, dass HJW in einer abhängigen Beziehungsdynamik zu kww gestanden und ihm wohl quasi bedingungslos unterstützt haben soll, eben wie auch die Fluchtvorbereitung und -begleitung. Und im geheimen Zimmer kannte er die ganzen Pornos und Utensilien, ggf haben die beiden Brüder sie auch gemeinsam geguckt und genutzt. Offenbar wusste HJW ja auch von den Affären seines Bruders.
HJW muss dazu ja zumindest Zeuge sein und Mitwisser. Offenbar hat die Familie bzw er das Handeln seines älteren Bruders auch nicht hinterfragt. Er hat damals dort im Haus gewohnt, genau wie in Linkenheim-Hochstetten.
Selbst wenn HJW nach dem Tod seines Bruders nicht straffällig wurde bzw nicht verurteilt, heißt das doch nicht, dass er es vorher nicht gewesen sein könnte oder seinen Bruder beispielsweise unterstützte. Das alleine schließt ihn nicht aus. Aber wenn er nur Helfer gewesen wäre, wäre nunmehr alles verjährt.
Denkbar ist es aber, dass andere oder weitere Mitwisser oder Mittäter beteiligt waren. Wir wissen nicht, was die Polizei dazu weiß.
Füchschen schrieb:Gibt es also noch einen Kriminellen,
Wenn es da tatsächlich noch weitere Kriminelle gegeben haben sollte, dann müsste man sich das nahe soziale Umfeld und eben auch den entfernteren Bekanntenkreis angucken. Mich interessiert da schon lange, ob kww zufällig Udo Schwarz kannte. Dazu müsste man versuchen, Zeugenaussagen und Hinweise zu bekommen.