darkstar69 schrieb am 21.04.2024:Dass es Blut einer menschlichen Leiche gewesen sein muss, davon kann man wohl ausgehen.
Ja, man kann aufgrund des Anschlagens der Leichenspürhunde von einer menschlichen Leiche ausgehen, die sich in dem vergrabenen Auto befunden hat. Das wird sicherlich auch der Anlass zur Entsorgung des Autos gewesen sein. Dass das Auto im eigenen Garten entsorgt wurde, hat sicherlich was mit der Persönlichkeitsstruktur des KWW zu tun. Er wollte da bestimmt eine Trophäe bewahren.
Und meiner Meinung nach kann man ebenso davon ausgehen, dass KWW das Auto nicht alleine vergraben hat. Ebenso wie er sicherlich auch nicht alleine Rigipswände eingezogen oder Leichen in der Garage einbetoniert oder Abhöranlagen im Haus eingebaut haben dürfte.
Wenn man davon ausgeht, dass "Haus und Hof" KWW sehr wichtig waren und er der Herr des Hauses war, kann man auch davon ausgehen, dass er die entsprechenden Entscheidungen traf. Ich gehe dann auch davon aus, dass er das tat, weil er aktiver Täter war. Man könnte spekulieren ob gar nicht KWW der Täter war, sondern er nur die Taten für jemand anderes verdeckt habe. Ich glaube das nicht. Man könnte ebenso spekulieren, wer ein Mittäter gewesen sein könnte. Zumindest ein Mitwisser und Helfer muss meiner Meinung nach aus dem sehr nahen und vertrauten Umfeld stammen. Dieser wäre dann auch Zeuge.
Es gibt bestimmt noch Zeugen aus der Verwandtschaft von KWW und AW, die Aussagen zur Gestaltung des Gartens, der Garage und der Technik im Haus oder zur Herkunft von vergrabenen Gegenständen machen können. Ebenso werden sie sicherlich Aussagen zum Umgang der Familie mit den Verurteilungen und Gestaltung der (Haft-)Strafen des KWW machen können. Damit belastet man einen nahen Verwandten noch nicht unbedingt.
darkstar69 schrieb am 21.04.2024:Das hätte die Polizei unabhängig von kww doch verfolgen müssen?
Alleine schon, um die Leiche/das Mordopfer zu finden, hätte die Polizei/Staatsanwaltschaft da sicherlich weiter ermitteln müssen. In Mordfällen muss ja, unabhängig eines Tatverdachts, ermittelt werden und Beweisstücke dürften dann entsprechend nicht entsorgt werden. Da hat man es sich mit dem Vorsatz, gegen Tote wird nicht ermittelt, sehr leicht gemacht und das (Mord-)Opfer dann gar nicht gesucht.
Man könnte weiterhin diskutieren, ob der NDR in der aktuellen Dokumentation KWW derart in den Vordergrund bringen und als Täter hinstellen darf. Man könnte sagen, es gäbe keinerlei Beweise für einen Bezug des KWW zu den Disco-Morden. Man könnte daraus folgern, Herr Chedor sei unprofessionell. Ich denke, die Polizei oder Staatsanwaltschaft dürfte das so offen nicht machen und sie stünde erneut vor dem Problem, dass gegen Tote nicht ermittelt werden darf. Aber ein privates Team darf ja recherchieren und Vermutungen äußern. Ein privates Team kann damit ja auch Bezüge zu KWW und den Disco-Morden suchen und eventuell finden.