Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.
16.01.2022 um 13:44Tja, und dann sagt der leitende Oberstaatsanwalt L. auf der Pressekonferenz nach dem Fund der ersten Opfer in der Göhrde, dass eine Sexualstraftat ausgeschossen werden kann.
Die Gerichtsmedizin konnte dies nicht, weil es gar nicht mehr genug von den Leichen gab, um überhaupt etwas zu bestätigen oder auszuschließen.
Aber der verurteilte Sexualstraftäter KWW war damit erst mal raus aus dem Fokus…Zufälle gibt‘s.
Wenn im Fall Gerlkens KWW beteiligt war, dann wäre es doch aufgefallen, wenn seine damaligen Begleiter auch aus dem Jugendheim gewesen wären, oder nicht?
Wenn die beiden anderen Jungs tatsächlich unbeteiligt gewesen wären, weil nur KWW geschossen hat, dann hätten die sich doch melden können. Warum ist über die Begleiter nie etwas bekannt geworden? Eine Tatbeteiligung weil sie dabei waren, hätte doch wohl kaum zu einer erheblichen Strafe geführt.
Ich finde diese Tat recht merkwürdig.
Wenn KWW mit zwei weiteren Jungs im Wald rumgeballert hat und ein Vierter hätte auf Frau Gerkens geschossen, dann hätten sich die beiden anderen Jungs doch auch melden können. Sie hätten aussagen können, dass sie im Wald waren aber mit dem Mord nichts zu tun hatten…und eben auch nicht KWW.
Auch in diesem Fall passt wieder einiges nicht zusammen.
Dass KWW die beiden als Zeugen getötet und und im Wald verscharrt hat, kann man wahrscheinlich ausschließen.
Wie kann man übrigens einer Person viermal in den Rücken schießen, ohne dass diese umfällt, bzw. sich umdreht oder wegläuft?
Die Gerichtsmedizin konnte dies nicht, weil es gar nicht mehr genug von den Leichen gab, um überhaupt etwas zu bestätigen oder auszuschließen.
Aber der verurteilte Sexualstraftäter KWW war damit erst mal raus aus dem Fokus…Zufälle gibt‘s.
Wenn im Fall Gerlkens KWW beteiligt war, dann wäre es doch aufgefallen, wenn seine damaligen Begleiter auch aus dem Jugendheim gewesen wären, oder nicht?
Wenn die beiden anderen Jungs tatsächlich unbeteiligt gewesen wären, weil nur KWW geschossen hat, dann hätten die sich doch melden können. Warum ist über die Begleiter nie etwas bekannt geworden? Eine Tatbeteiligung weil sie dabei waren, hätte doch wohl kaum zu einer erheblichen Strafe geführt.
Ich finde diese Tat recht merkwürdig.
Wenn KWW mit zwei weiteren Jungs im Wald rumgeballert hat und ein Vierter hätte auf Frau Gerkens geschossen, dann hätten sich die beiden anderen Jungs doch auch melden können. Sie hätten aussagen können, dass sie im Wald waren aber mit dem Mord nichts zu tun hatten…und eben auch nicht KWW.
Auch in diesem Fall passt wieder einiges nicht zusammen.
Dass KWW die beiden als Zeugen getötet und und im Wald verscharrt hat, kann man wahrscheinlich ausschließen.
Wie kann man übrigens einer Person viermal in den Rücken schießen, ohne dass diese umfällt, bzw. sich umdreht oder wegläuft?