JayneSabbath schrieb:Was ja heißt:
Kein Sterben/verwesen woanders und mitschleifen der Knochen im Fluss. Sonst wären Spuren dran
Das ist eine unzulässige Schlussfolgerung. Aus den oben gemachten Angaben kann man nicht ableiten, dass die Skeleletteile nicht durch den Fluss transportiert worden wären.
Und die Gerichtsmediziner haben das wohl auch nicht so geschlussfolgert, sonst hätten sie der Staatsanwaltschaft mitteilen müssen, dass dringender Verdacht auf ein Tötungsdelikt vorliegt.
JayneSabbath schrieb:Bei den Knochen bleibt eigentlich nur ein gezieltes Platzieren.
Oder halt, was viel wahrscheinlicher ist eine Anschwemmung durch den Fluss.
Ich finde die Vorstellung von jemandem, der mit einer Tüte mehrere Kilometer den Flusslauf abgeht und Leichenteile platziert, schon sehr aeltsam.
Solange die Gerichtsmediziner nicht sagen, dass der Zustand der aufgefundenen Teile nicht mit einem Transport durch den Fluss in Übereinstimmung zu bringen ist, bleibe ich bei meiner Auffassung.