EDGARallanPOE schrieb:Allerdings fehlte den Niederländern der genaue Einblick, auf welcher Grundlage, diese Maßnahmen gefahren wurden.
Deswegen hätten sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet - wenn die panamaischen Ermittlungen Anlass dazu gegeben hätten. Und dann ein Rechtshilfeersuchen gestellt, weil nur per Rechtshilfeersuchen übermittelte Beweismittel vor Gericht verwertet werden dürften.
Es bringt jetzt nicht, wenn ich lang und breit das deutsche Verfahren erläutere.
Meine These ist alleine: Hätten die Informationen aus Panama für die niederländischen Behörden einen Verbrechensverdacht erregt, hätten sie anders gehandelt, als sie gehandelt haben. Wie betont, spekulativ, ausgehend vom deutschen Recht. Nur am Rande: Solche internationalen Ermittlungsverfahren auf Grundlage von Rechtshilfeersuchen enden (eigentlich in allen Ländern) so:
1. Der Tatverdächtige wird ans Land der Opfer ausgeliefert und ihm wird dort der Prozess gemacht. Selten.
2. Der Tatverdächtige wird im Heimatland bzw. dem Land des Tatorts der Prozess gemacht. Schon häufiger.
3. Es gibt keinen Tatverdächtigen oder das Land des Tatorts weigert sich, ihn anzuklagen oder auszuliefern oder zu ermitteln. Das ist der häufigste Fall. Dann wird das Ermittlungsverfahren eingestellt und es wird schriftlich begründet, welche Ergebnisse es erbracht hat und warum weitere Ermittlungen (=Rechtshilfeersuchen) sinnlos sind.
Es bedarf aber immer der Einleitung eines offiziellen Verfahrens, nicht einer Ermittlungshandlung.
Doctective schrieb:Mir ist schon klar, worauf Du abzielst, nämlich, dass die Niederländer keine Veranlassung gesehen haben, weil sie keine Anzeichen für ein Verbrechen erkannt haben. Dem ist nicht so, weil sie keine Möglichkeit hatten, dies überhaupt festzustellen. Die Einleitung eines Ermittlunsverfahrens wäre also nicht mehr als Formsache gewesen, über die sich sicherlich verhandeln ließe, je nach Nutzen.
Wie gesagt: Das ist nicht einfach Verhandlungssache. Auch die Niederlande sind ein Rechtsstaat, übrigens viel mehr als Panama, wo die rechtsstaatlichen Strukturen - wie haben schon mal erörtert - eher schwach ausgeprägt sind. Es gäbe eine andere Schiene, nämlich die der polizeilichen Verbindungsbeamten, da wird mit Informationen gehandelt, aber das läuft dann nicht über die Botschaft, sondern von Bulle zu Bulle.