JayneSabbath schrieb:Hast du Outbacks Blog zum Thema Handynutzung gelesen?
Ja. Kursorisch. Da ich kein Techniker oder Informatiker bin, kann ich die Datenanalyse technisch weder nachvollziehen, beurteilen noch in Frage stellen.
Im Ergebnis sind diese Daten scheinbar inkonsistent oder es ist aus ihnen nicht erklärbar, ob, wer und warum das Handy/die Handy so bedient wurden. Aber ein Indiz für eine Fremdeinwirkung vermag ich daraus nicht abzuleiten. Wirklich Sinn macht das für einen Täter nicht, es fehlt mir das Motiv. Und eine schlüssige Verknüpfung zwischen den Nachtfotos und den Handys im Rucksack. Wenn der von den beiden Frauen gepackt wurde, ist der Handygebrauch (so erratisch es durch die Daten erscheinen mag) durch sie erfolgt.
Und Notrufversuche sehe ich als eindeutiges Indiz a) für eine Notlage und b) für ein Mindestmaß an Handlungsfähigkeit und -willen.
köster schrieb:Es gibt ja durchaus (auch wie in VIP beschrieben) Fälle von Wanderern die eine Nacht im Dschungel/am Track verbringen mussten, aber die sind gefunden worden und/oder lebendig wieder aufgetaucht.
Personen haben eine gefährliche Situation überlebt, andere nicht. Z.B. bei Autounfällen. Sehe darin keinen Widerspruch. Die Gegend ist nun mal kein Ponyhof.
Doctective schrieb:Du verwechselst hier Verfahrensakte und Gerichtsakte. Eine Gerichtsakte eines zu "den Akten gelegten Falles" muss vollständig sein. Alle, fallrelevanten Unterlagen müssen dieser lückenlos und unverfälscht beigelegt werden.
Sorry, Du verwechselt das - für Deutschland.
Panamaische Rechtsbegriffe sind mir nicht bekannt.
Für DEU: Gerichts- und Verfahrensakten der StA sind identisch, weil die StA diese an das Gericht übermittelt. Sie enthalten die für das Ermittlungsverfahren fallrelevante Unterlagen - aber eben nicht alle Unterlagen, die im Laufe der polizeilichen Ermittlungen angefallen ist. Du machst Dir da offenbar keine Vorstellung.
Der praktische Unterschied z.B. im Mordfall Kiesewetter: 2000 Ordner bei der Polizei, 60 bis 100 bei der Staatsanwaltschaft und schließlich nach Anklage beim OLG in München. Zumeist sind nur diese Akten anklage- und fallrelevant, die der StA von der Polizei übermittelt, bei der StA geführt und dann bei Anklageerhebung dem Gericht übermittlet werden. Der Strafverteidiger hätte theoretisch das Recht alle, aber auch alle Akten der Polizei einzusehen, wenn er z.B. meint, ein Ermittlungsansatz sei völlig ignoriert worden. Aber das sind Ausnahmefälle. Wer soll das alles lesen?
"Die" Akte ist relativ. "Die Akten" ist relativ. Und "alle Akten" ist noch relativer.