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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

14.966 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, 2020, Frankfurt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Birgit A. aus Lohmar

Der Fall Birgit A. aus Lohmar

06.08.2022 um 19:59
Zitat von RotkäppchenRotkäppchen schrieb:Ich dachte bis eben, ich hätte es verstanden. Jetzt muss ich aber doch auch nachfragen:
Wieso kann es das nicht?
Also während die eine Hälfte belegt war konnte/durfte/war die andere Seite (auf der anderen Seite des Bads) frei?
Deshalb nicht:

Beitrag von sören42 (Seite 584)

Der User @Plyxe hat das herausgefunden.

Worauf ich nicht eingehen möchte, falls du darauf hinauswillst, ob und wann irgendeiner mal "Damen- oder Herrenbesuch" hatte, aber das hätte ja auch nichts mit den zwei Appartment-Hälften zu tun. Das würde sich ja dann eh auf nur eine Hälfte beziehen.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

06.08.2022 um 20:19
Zitat von sören42sören42 schrieb:Der User @Plyxe hat das herausgefunden.
Du meinst das hier:
Zitat von PlyxePlyxe schrieb am 19.11.2020:Wetterbeobachtung:
Rund um die Uhr ist das Tower-Büro des Deutschen Wetterdienstes besetzt - von je einer
Person in Zwölfstundenschicht. Alle 30 Minuten verschickt der Wettertechniker die wichtigsten Augenbeobachtungen und Messergebnisse als Wettermeldung. Bei zu
erwartenden auffälligen Veränderungen telefoniert er mit dem DWD-Wetterberater im Büro im Munich Airport Center.
Ja, und eine/r macht die Nacht-, der oder die andere die Tagschicht. Eine Person wohnte in der einen, die andere in der anderen Hälfte.
Das widerspricht nicht dem, was Plyxe schreibt.
Der DWD hatte dieses Doppelappartement angemietet. Die Mitarbeitenden hatten 12-Stunden-Schichten, d.h. es gab pro 24 Stunden 2 MitarbeiterInnen, so dass der Tower rund um die Uhr besetzt war. Zur Übernachtung stand für sie jeweils eine Hälfte des Doppelappartements zur Verfügung, dadurch hatte jede/r ein Zimmer für sich, nur das Bad teilte man sich.
Also für mich ist das Thema jetzt erledigt.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

06.08.2022 um 20:25
Zitat von TritonusTritonus schrieb:Ja, und eine/r macht die Nacht-, der oder die andere die Tagschicht. Eine Person wohnte in der einen, die andere in der anderen Hälfte.
Überleg noch mal genau. Können die Appartements dann zur gleichen Zeit belegt sein?


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

06.08.2022 um 20:44
Das ist doch nur theoretisch gedacht. Der Bruder kam abends an, übernachtete. Da war zwar Birgit auf Schicht, aber ihre Sachen waren noch im Appartement und vermutlich war das Bett auch noch nicht gemacht bzw. die Matratze noch nicht ausgetauscht, weil es ihre Gewohnheit war, sich nach der Arbeit noch mal hinzulegen. Die haben zwar nicht gleichzeitig da geschlafen, aber doch hatten beide jeweils ein Zimmer in Benutzung, darum geht es doch.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

06.08.2022 um 20:51
Zitat von TritonusTritonus schrieb:Der Bruder kam abends an, übernachtete. Da war zwar Birgit auf Schicht, aber ihre Sachen waren noch im Appartement und vermutlich war das Bett auch noch nicht gemacht bzw. die Matratze noch nicht ausgetauscht, weil es ihre Gewohnheit war, sich nach der Arbeit noch mal hinzulegen. Die haben zwar nicht gleichzeitig da geschlafen, aber doch hatten beide jeweils ein Zimmer in Benutzung, darum geht es doch.
Na, dann sind wir ja einer Meinung. Am Appartment konnten sie sich noch nicht einmal begegnet sein. Allenfalls zur Übergabe im Tower. Es ging ja um gemeinsame Badbenutzung vorhin und dass es früher normal war mit Bad auf der Etage etc. Teilen usw. Und dazu ist festzuhalten: Hier ist das nicht so. Man schlief immer allein im Doppelappartment - "Damen- und Herrenbesuch" lasse ich außen vor, darüber wissen wir nichts.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

06.08.2022 um 20:55
Zitat von sören42sören42 schrieb:Worauf ich nicht eingehen möchte, falls du darauf hinauswillst, ob und wann irgendeiner mal "Damen- oder Herrenbesuch" hatte, aber das hätte ja auch nichts mit den zwei Appartment-Hälften zu tun. Das würde sich ja dann eh auf nur eine Hälfte beziehen.
Da habe ich nicht im Entferntesten dran gedacht. Ich wollte nur verstehen, wie du das meinst und finde ehrlich gesagt auch keinen Anhaltspunkt in meiner Frage, die darauf hinauslaufen könnte, daß zu denken. Jedenfalls nicht aus meiner Sicht.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

06.08.2022 um 20:57
Zitat von RotkäppchenRotkäppchen schrieb:Da habe ich nicht im Entferntesten dran gedacht. Ich wollte nur verstehen, wie du das meinst und finde ehrlich gesagt auch keinen Anhaltspunkt in meiner Frage, die darauf hinauslaufen könnte, daß zu denken. Jedenfalls nicht aus meiner Sicht
Meinte auch nicht, dass du das meinst. Ich wollte nur verhindern, dass jemand jetzt damit um die Ecke kommt.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

06.08.2022 um 21:38
Zitat von sören42sören42 schrieb:Ich wollte nur verhindern, dass jemand jetzt damit um die Ecke kommt.
Natürlich wissen wir nichts über solche Dinge und man sollte da auch nichts unterstellen. Allerdings: Ganz generell würde man Besuch, darunter verstehe ich Verwandte, Freunde oder Bekannte, doch eher nicht mit in ein solches Apartment nehmen. Einfach weil ungemütlich und zu klein.
Wenn also z. B. Freunde von BA aus Lohmar oder sonstwo her, Wanderurlaub im Hunsrück gemacht haben und sich mal mit ihr treffen wollten, wird sie sie vermutlich nicht zu Kaffee und Kuchen in das Apartment eingeladen haben.

Desgleichen auch Leute, die sie erst dort oben kennengelernt hat. Da trifft man sich doch eher irgendwo in einem Café oder Restaurant, zumal BA ja ein Auto hatte und in der Gegend mobil war.

Ich schreibe das deshalb, weil ja einmal die Frage angeklungen ist, wer alles über die baulichen und sonstigen Gegebenheiten dort informiert gewesen sein könnte. Und da halte ich es für unwahrscheinlich, dass z. B. eine Wanderbekanntschaft oft und lange genug im Apartment war, um das genau überblicken zu können.


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06.08.2022 um 21:45
Zitat von sören42sören42 schrieb:Am Appartment konnten sie sich noch nicht einmal begegnet sein.
Warum denn nicht? Person A hat z.B. von 7 bis 19 Uhr Nachtschicht. In dieser Zeit schläft zwar Person B in ihrer Appartementhälfte, aber sie schläft sicher nicht 12 Stunden am Stück, genauso wenig wie Person A nicht unausgesetzt 12 Stunden wie angewurzelt auf ihrem Bürostuhl im Tower sitzt, sondern bestimmt innnerhalb so einer Halbstundenphase mal rüber ins Appartement gehen kann. Und vor allem: auch wenn diese beiden Personen umschichtig 3 Tage gemeinsam Dienst haben, dann haben sie, auch wenn sie nicht gleichzeitig schlafen, innerhalb dieser Zeit jeweils ihr eigenes Bett, und haben auch ihre Sachen jeweils in einem der Zimmer. Also haben sie eben nicht jeweils das ganze Appartement für sich.
Manometer.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

06.08.2022 um 21:48
Zitat von TritonusTritonus schrieb:Also haben sie eben nicht jeweils das ganze Appartement für sich.
Manometer.
Und es handelt sich eben nicht in jedem Fall um Bruder und Schwester. Da müssen doch, rein rechnerisch, noch ein paar mehr Leute Dienst für den DWD am Hahn geschoben haben.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

06.08.2022 um 22:17
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Da müssen doch, rein rechnerisch, noch ein paar mehr Leute Dienst für den DWD am Hahn geschoben haben.
Ja aber immer nur einer zur gleichen Zeit, siehe den Link von @Plyxe .
Zitat von TritonusTritonus schrieb:z.B. von 7 bis 19 Uhr Nachtschicht. In dieser Zeit schläft zwar Person B in ihrer Appartementhälfte, aber sie schläft sicher nicht 12 Stunden am Stück, genauso wenig wie Person A nicht unausgesetzt 12 Stunden wie angewurzelt auf ihrem Bürostuhl im Tower sitzt, sondern bestimmt innnerhalb so einer Halbstundenphase mal rüber ins Appartement gehen kann.
Nein das funktioniert eben nicht, meiner Ansicht nach. Ich würde mal behaupten, dass man locker 10 Minuten pro Strecke braucht. 10 Minuten benötigt man vielleicht für die Weiterleitung der Messergebnisse. Es scheinen ja um die zwanzig Einzelwerte zu sein gemäß dem Link. Man trifft sich nicht im Appartment. Nicht vor dem Dienst und nicht hinterher, bei 12-Stunden-Schichten mit einer Person. Die andere Hälfte ist immer frei, da ist niemand, nicht im Bad und nicht im Zimmer. Sachen mögen da liegen im Nachbarzimmer. Das steht außer Frage.
Zitat von TritonusTritonus schrieb:Manometer.
Genau. 😉


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

06.08.2022 um 22:34
Zitat von sören42sören42 schrieb:Ja aber immer nur einer zur gleichen Zeit, siehe den Link von @Plyxe .
Ja, das habe ich schon richtig verstanden. Aber ich möchte noch einmal an die Diskussion erinnern, dass offenbar mehr als zwei Berechtigte über einen Schlüssel für das Appartement verfügt haben.

Dass ein einziger Schlüssel irgendwo zentral verwaltet wurde und an den jeweiligen "Appartement-Schläfer" heraus gegeben wurde, hatten wir ja bereits ausgeschlossen.

Folglich wird nicht nur BA einen Schlüssel für das Appartement gehabt haben, sondern alle berechtigten Nutzer des Appartements ebenfalls.

Das heißt konkret, dass BA ihr Zimmer und die Badezimmertür abgeschlossen haben konnte, während sie schlief, und dennoch damit rechnen musste, dass jemand ihr Appartement betrat. Vielleicht unter einem Vorwand, "Ladekabel vergessen, bin gerade in der Gegend", vielleicht aus anderen Gründen.

Ich verstehe nach wie vor nicht, wie BA dort unter diesen Bedingungen ruhig schlafen konnte - falls sie es denn konnte.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

06.08.2022 um 22:42
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Folglich wird nicht nur BA einen Schlüssel für das Appartement gehabt haben, sondern alle berechtigten Nutzer des Appartements ebenfalls.
Das mag ja alles sein. Sie konnte ja auch von innen abschließen und den Schlüssel stecken lassen. Im allgemeinen lassen sich Türen dann von außen nicht ohne weiteres öffnen. Ganz misstrauische Menschen stellen einen Stuhl gekippt vor die Tür, so dass dieser unter Getöse umfällt, wenn jemand von außen die Tür öffnet.

Schlussendlich ist doch aber gar nicht klar, ob und ggf. wie die Unterbringung in dem funktionalen Appartement überhaupt mit dem Tatgeschehen in Verbindung steht.


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06.08.2022 um 22:51
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Ich konnte immer noch keine genauen Angaben dazu finden, wie die Schließanlage dieses Badezimmers im Doppelappartement funktioniert. @Rick_Blaine sagt ja, dass da gar nichts automatisch funktioniert, während ein anderer User früher von einer Schließanlage sprach, die sich nur in einer gewissen Weise bedienen lässt - man also seine eigene Badezimmertür nur öffnen kann, wenn die andere verschlossen ist und umgekehrt.
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Nein, einen elektrischen Türschließer sicher nicht, aber eine Schließfeder, die die Tür im Normalfall per Federdruck geschlossen hält, könnte ich mir schon vorstellen. Die Schließanlage wird vermutlich mechanisch funktionieren. Auf welche Weise die beiden Türschlösser, wenn überhaupt, miteinander gekoppelt sein sollen, weiß ich nicht.
Ich denke gar nicht, dass das sowas Kompliziertes (gewesen) ist. Ich habe da spontan die Umkleidekabinen im Schwimmbad vor Augen, oder Toiletten in den ganz billigen, alten Jugendherbergen. Zwei Türen, im Schwimmbad führt eine vom Trockenbereich in die Kabine und die andere aus der Kabine in den Nassbereich. Innen ist an jeder Tür ein Riegel, die Riegel sind an einer Wand durch eine Querstange verbunden - legt man den Riegel an der "Trockenbereich"-Tür um, ist automatisch auch das Pendant gegenüber zu, und von außen kann keiner rein, weil kein Griff, Klinke etc. dran ist.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

06.08.2022 um 22:52
Sorry wenn ich jetzt nochmal frage. Also angenommem Fr.Ameis war in ihrem Zimmer und hatte ihre Tür abgeschlossen. Badezimmertür war auch abgeschlossen. Und wenn sie das Bad benutzen wollte, dann hätte theoretisch im Bad schon jemand lauern können weil sie ja erst beim betreten des Badezimmes die andere Tür hätte abschließen können?


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

06.08.2022 um 23:00
Zitat von IreneAdlerIreneAdler schrieb:die Riegel sind an einer Wand durch eine Querstange verbunden - legt man den Riegel an der "Trockenbereich"-Tür um, ist automatisch auch das Pendant gegenüber zu, und von außen kann keiner rein, weil kein Griff, Klinke etc. dran ist.
An diese Schwimmbad-Variante habe ich auch schon gedacht, aber die ist nur dazu gedacht, eine Durchgangs-Umkleide beidseitig zu verriegeln. Sie taugt nicht fürs Appartement, weil man bei geöffnetem Riegel von einem Zimmer des Doppel-Appartements ins andere und umgekehrt spazieren könnte. Genau das soll ja nicht möglich sein.
Zitat von RetsiemfohRetsiemfoh schrieb:Und wenn sie das Bad benutzen wollte, dann hätte theoretisch im Bad schon jemand lauern können weil sie ja erst beim betreten des Badezimmes die andere Tür hätte abschließen können?
Nein, sie konnte womöglich erst dann ihre Türe überhaupt entriegeln, wenn das Gegenüber verriegelt war. Bei zwei Tätern hätte sich aber einer der beiden vom anderen in das Bad einschließen lassen können, da es sich mit Sicherheit um ein rein mechanisches System gehandelt hat, das nicht erkannte, ob sich jemand im Bad aufhält oder nicht.

Standardmäßig, wenn niemand im Bad ist, sind beide Türen verriegelt. Das ist aber nur meine Hypothese, für die ich keinen Nachweis finde.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

06.08.2022 um 23:07
Zitat von RetsiemfohRetsiemfoh schrieb:. Und wenn sie das Bad benutzen wollte, dann hätte theoretisch im Bad schon jemand lauern können weil sie ja erst beim betreten des Badezimmes die andere Tür hätte abschließen können?
Theoretisch könnte ja jemand im Badezimmer sein, ohne seine Tür abgeschlossen zu haben. Es sei denn, es wäre so, wie von @sallomaeander beschrieben. Aber dann frage ich mich, wie man da initial rein kommt.

Aber eben nur theoretisch, weil der andere ja Dienst hatte. Und von den 6-7 Mitarbeitern, die diese 12-Stunden-Schichten machten (ich hatte es weiter vorne mal ausgerechnet), wird nicht jeder da übernachtet haben und einen Schlüssel gehabt haben. Ein paar werden auch aus der Nähe gekommen sein.


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06.08.2022 um 23:08
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:An diese Schwimmbad-Variante habe ich auch schon gedacht, aber die ist nur dazu gedacht, eine Durchgangs-Umkleide beidseitig zu verriegeln. Sie taugt nicht fürs Appartement, weil man bei geöffnetem Riegel von einem Zimmer des Doppel-Appartements ins andere und umgekehrt spazieren könnte. Genau das soll ja nicht möglich sein.
Naja. Wenn in der anderen Hälfte grad keiner ist, weil keiner Dienst hat, dann ist es ja auch relativ witzlos, dass der jeweils anwesende da reingeht. In mehr als einem Bett gleichzeitig kann man nicht schlafen, und was soll man in einer leeren Apartmenthälfte, die so aussieht, wie die eigene? Und wenn die Hälfte belegt ist...naja. In der Jugendherberge funktionierts ja auch. Man verlässt sich halt drauf, dass die Leute schon so schlau/fair/klug, whatever sein werden, ihren Nachbarn nicht aus dem Nichts zu "überraschen"....


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06.08.2022 um 23:23
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Und es handelt sich eben nicht in jedem Fall um Bruder und Schwester. Da müssen doch, rein rechnerisch, noch ein paar mehr Leute Dienst für den DWD am Hahn geschoben haben.
Genau, und deswegen diese Wunderverriegelung des Bades, damit man, auch wenn kein Verwandtschaftsverhältnis unter den beiden Appartementbewohnern besteht, ungestört ins Bad kann.
Zitat von RetsiemfohRetsiemfoh schrieb:Sorry wenn ich jetzt nochmal frage. Also angenommem Fr.Ameis war in ihrem Zimmer und hatte ihre Tür abgeschlossen. Badezimmertür war auch abgeschlossen. Und wenn sie das Bad benutzen wollte, dann hätte theoretisch im Bad schon jemand lauern können weil sie ja erst beim betreten des Badezimmes die andere Tür hätte abschließen können?
Im Prinzip schon, denn so wie ich das verstanden habe, hätte es ja auch den Zustand geben können, dass beide Türen zum Bad offen waren.
Zitat von sören42sören42 schrieb:Man trifft sich nicht im Appartment. Nicht vor dem Dienst und nicht hinterher, bei 12-Stunden-Schichten mit einer Person. Die andere Hälfte ist immer frei, da ist niemand, nicht im Bad und nicht im Zimmer.
Das sind jetzt reine Behauptungen von dir, die noch nicht mal von dem vielbeschworenen Link von Plyxe bestätigt werden.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

06.08.2022 um 23:48
Zitat von TritonusTritonus schrieb:Das sind jetzt reine Behauptungen von dir, die noch nicht mal von dem vielbeschworenen Link von Plyxe bestätigt werden.
Das ist technisch nicht möglich bei 12-Stunden-Schichten von 7 bis 19 Uhr bzw. 19 bis 7 Uhr mit genau einem Mitarbeiter im Tower.

Es gibt 6-7 Mitarbeiter (gn), weil auch bei 12 Stundenschichten die Wochenarbeitszeit bei max 36 bis 40 Stunden pro Woche begrenzt ist. Ich hatte das mal hier ausgerechnet. Nach drei Tagen hatte man also seine Wochenarbeitszeit voll. Außerdem haben alle Leute Urlaub und sind vielleicht auch ein paar Tage pro Jahr krank. So kommt man auf 6-7 Mitarbeiter (gn).


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