brigittsche schrieb:Das mit dem Mülltüten sehe ich ähnlich, da kauft man eben, was billig ist und was der Lieferant im Programm hat. Allenfalls die Größe könnte eine Rolle spielen, wenn ein Sack der etwa im Wald gefunden wird, eine ungewöhnliche Größe hat, die man am Flughafen nicht verwendet. Aber auch da kann es natürlich sein, dass das Jahre später nicht mehr nachvollziehbar ist, wer mal was wofür bestellt hat. Geht ja schließlich nur um Mülltüten...
Ob "nur" Mülltüten oder Personalgetränke. Das Prinizip ist immer das Selbe. Unternehmer sind für ihre Gewinnermittlung verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchhführung darzustellen. Dazu werden alle Einnahmen gegen alle Ausgaben verrechnet. ( mal einfach dargestellt - komplizierter geht es natürlich auch )
Dazu gehört es, alle Rechnungen, die für den Einkauf von Dingen für den laufenden Geschäftsbetrieb notwendig sind, zu verbuchen und abzulegen. z.B. Müllsäcke. Der Kauf dieser wäre auf jeden Fall irgendwo dokumentiert. Das ist für Fachleute gar nicht so schwierig rauszufinden.
Ein Unternehmer ist von Gesetzes wegen verpflichtet, alle Buchhaltungsunterlagen 10 Jahre lang aufzuheben. Erst danach dürfen die Ordner oder digitalen Zeugnisse entsorgt werden.
Sofern dieser Müllsack also vom Flughafen oder einem anderen Gewerbebetrieb ( Subunternehmer ) stammte, wäre es für die Kripo ehr einfach gewesen, rauszufinden, welche Firma bei welchem Lieferanten gekauft hat. Das Prinzip gilt natürlich für alle Gewerbetreibenden oder Unternehmen, die zur Buchhaltung verpflichtet sind.
Da die Polizei den Komo-Sack auf der Stellwand im Wald erwähnte, gehe ich davon aus, dass Gewerbebetriebe der Umgebung bereits überprüft worden waren und die Prüfungen zu nichts führten.
Sofern bleiben die Privathaushalte übrig und das ist natülich eine Nadel im Heuhaufen. Da kauft man Müllsäcke mal hie und mal da.