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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

14.966 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, 2020, Frankfurt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Birgit A. aus Lohmar

Der Fall Birgit A. aus Lohmar

20.10.2017 um 10:16
Man kann Eurer Meinung nach also nicht davon ausgehen, dass Frau A im App Nr. 104 wohnte und der Bruder z.B. in App 103?
In einer Appartement-Kombination also, bei welcher -wie beim abgebildeten Beispiel App 201 und App 202-
die Appartements 104 und 103 ggf. diese sog. "Einheit" bilden?

Natürlich ist mir nicht bekannt, ob eine Einheit aus den Appartement-Nrn. 104 und 105 oder 104 und 103 zusammensetzt.
Entsprechend hätte der Bruder ggf. mit App.-Nr. 103 oder 105 eine Einheit mit seiner Schwester geteilt, die in App.-Nr. 104 wohnte.

Im Exposee steht, dass sich eine Einheit aus zwei Büroräumen zusammensetzt, doch vermute ich, dass diese sog. Büroräume auch als Wohnräume vermietet wurden.
Vgl. hierzu die Beschreibung des Appartements von Frau A im Stern-Artikel mit dem Foto im dem Exposee.

Aber das scheint hier iwie nicht wirklich vorstellbar / denkbar zu sein, weil

a) sich das Appartement Nr. 104 im Erdgeschoß befindet, und das Exposee Einheiten auf der ersten Etage darstellt
b) man ernsthaft die Option in Betracht zieht, dass man sich beim DWD nach der Nachtschicht zum Ausruhen ins vorgewärmte Bett eines Kollegen legen muss

Die Klärung der Begrifflichkeiten könnte beim Thema "Appartement" vllt. wenigstens einen Minimalkonsens bringen:
eine "Einheit" besteht lt. Beschreibung im Exposee aus zwei Räumen.
In der Abbildung werden diese einzelnen Räume (inkl. Vorraum und Badbenutzung) als Appartement bezeichnet.

hahn PPOriginal anzeigen (0,2 MB)


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

20.10.2017 um 10:32
Das Problem mit dem Apartment liegt doch ganz woanders. Welchen Grund sollte der Bruder haben mindestens 2 Mal
den Wohnraum von seiner Schwester aufzusuchen? Demnach hatte er sein eigenes Apartment. Warum sollte er also am Samstagabend nach der Schicht das Apartment seiner Schwester aufsuchen ? Gut es gab die Spekulation er wurde angerufen. Alles fein. Dann hätte aber BA der Zugang (warum auch immer) im Bad aufgelassen ? Es muss doch eine Möglichkeit geben, dass ein Nachbar das Apartment nicht betreten kann ? Der Bruder suchte warum auch immer das Apartment seiner Schwester am Freitagabend auf. Diese Tatsache führte zur Überlegung ob Bruder und Schwester sich den Raum nicht doch teilten ?


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

20.10.2017 um 10:40
@Enterprise1701

Das sind doch Fragen, welche man nicht beantworten kann. Es wurde ja hier auch schon genug diskutiert, dass man - wenn man die Verbindung offen lässt - sich Beide vielleicht einen Fernseher teilen konnten. Man wird doch das Appartement nicht ganz spartanisch eingerichtet haben. Außerdem kann man auch nicht wissen, wie die Schichten verteilt waren, vielleicht gab es hier auch manchmal Überschneidungen und dann wären 2 Betten zwingend.

Und was helfen uns die Überlegungen? Fakt ist, dass der Bruder die uns bekannten Beobachtungen gemacht haben will.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

20.10.2017 um 10:40
Warum ist der Bruder überhaupt schon am Vorabend dort eingetroffen? Ich würde lieber zu Hause in meinem eigenen Bett schlafen und dann früh aufstehen und zur Tagschicht fahren. Es sei denn, er wohnt noch weiter entfernt, als seine Schwester.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

20.10.2017 um 12:01
Ich persönlich habe keinerlei Erfahrungen mit Schichtdienst. Aber wie handhabt man das denn am besten. Wenn man 19.00 Uhr Arbeitsbeginn hat, schläft man dann bis 18.00 Uhr und macht sich fertig für die Arbeit? Oder ist man schon früher wach und macht irgendetwas anderes, bis die Arbeitszeit anfängt?

Meine Überlegung ist: normalerweise ist man ca. 16 Stunden wach und schläft ca. 8 Stunden. Wenn man direkt nach dem Schlafen und Aufstehen zur Arbeit geht, hat man, auch wenn die Schicht 12 Stunden hatte, die normalen 16 Stunden Wachsein noch nicht erreicht, d.h. ein Ausruhen in Form von Schlafen ist eigentlich dann nicht nötig. Ich würde daher fast annehmen, dass BA nach der Schicht nicht schlafen wollte, sondern sich hinsetzen, entspannen, vielleicht etwas essen, Kaffee trinken, dann zusammenpacken und losfahren.

Wenn sie also z.B. plante, ca. 8.30 - 9.00 Uhr loszufahren, wie lange hätte die Heimfahrt gedauert? Die Angaben schwanken, mal 1,5 Stunden, mal 2,5 Stunden. Dann wäre sie zwischen 10.00 und 11.30 zu Hause gewesen und entsprechend 16 bis 17,5 Stunden ohne Schlaf gewesen. Das finde ich noch im normalen Rahmen, ohne dass dringend zwischendurch geschlafen werden muss.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

20.10.2017 um 12:01
Zitat von Enterprise1701Enterprise1701 schrieb:Tat sie nicht , dass sie ebenso von DO - Frei Morgen Nachtschicht hatte. Korrekt ?
Dann lag sie aber ab Freitagmorgen im Bett. Fakt ist, dass sie dieses Bett auf jeden Fall benutzt hätte, wenn sie nicht gerade im Stehen geschlafen hätte, richtig?


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

20.10.2017 um 12:02
@SCMP77
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Und was helfen uns die Überlegungen? Fakt ist, dass der Bruder die uns bekannten Beobachtungen gemacht haben will.
Stimmt.

Wenn man sich zudem die Kostenseite vor Augen hält ... Miete mtl. vermutlich höchstens € 400,00 warm für eine Einheit, also zwei Appartements; demnach je Mitarbeiter noch nicht mal € 200,00/mtl. für Übernachtungskosten.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass es sich um feste Appartements gehandelt haben könnte.
Sprich: feste Mitarbeiter könnten dauerhaft ein bestimmtes Appatment nur für sich zur Verfügung gehabt haben.

Aber egal, für mich ist das Thema jetzt auch durch.


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20.10.2017 um 12:03
@Maine-Coon
Aber bei der Beschreibung der Einheit mit den zwei Apartments ist nur von einer Naßzelle, aber nicht von einer Küchenzeile die Rede, wie es der Stern geschrieben hat.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

20.10.2017 um 12:07
Zitat von Robin76Robin76 schrieb:Aber bei der Beschreibung der Einheit mit den zwei Apartments ist nur von einer Naßzelle, aber nicht von einer Küchenzeile die Rede, wie es der Stern geschrieben hat.
Nimm's mit bitte nicht krumm, aber ich mag auf dem Thema nicht mehr herumkauen.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

20.10.2017 um 12:08
@Robin76
Stimmt, aber wie soll das praktisch ablaufen. Soll man für jede Mahlzeit ein Café oder einen Imbiss aufsuchen? Zumindest ein Kühlschrank, eine Mikrowelle und eine Spüle sollten im Appartement sein.
Aber eigentlich ist das für den Fall völlig belanglos.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

20.10.2017 um 12:10
Zitat von Robin76Robin76 schrieb:Aber bei der Beschreibung der Einheit mit den zwei Apartments ist nur von einer Naßzelle, aber nicht von einer Küchenzeile die Rede, wie es der Stern geschrieben hat.
Es ist jedoch von Einbauschränken die Rede, die anscheinend vermieterseits eingebaut, aber nicht im Grundriss eingezeichnet sind. Damit könnten auch z.B. Küchenschränke gemeint sein. Auf dem Grundriss ist zu erkennen, dass das Badezimmer nur über Toilette und Badewanne verfügt. Das Handwaschbecken befindet sich jeweils im Vorraum. Dies könnte auch eine Küchenspüle sein bzw. dazu umgebaut worden sein.

Auf dem Foto des Apartments sind ja die Einbauten teilweise zu sehen, m.M.n. sind das Ober- und Unterschränke.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

20.10.2017 um 12:11
Zitat von Sushi48Sushi48 schrieb:Warum ist der Bruder überhaupt schon am Vorabend dort eingetroffen? Ich würde lieber zu Hause in meinem eigenen Bett schlafen und dann früh aufstehen und zur Tagschicht fahren. Es sei denn, er wohnt noch weiter entfernt, als seine Schwester.
Das wird jeder anders handhaben. Vielleicht bevorzugte er es, abends gemütlich zu seiner Arbeitsstelle zu fahren und auszuschlafen als in der Früh mitten im Berufsverkehr loszufahren. April ist dann auch so ein Monat, bei dem man keinen Tag weiß, wie die Wetter- bzw. Straßenverhältnisse sind. Also von dem her sollte es jetzt keine Überlegungen geben.

@eldec
Wir haben uns eigentlich darauf geeinigt, dass wir über dieses Thema nicht mehr diskutieren, weil wir hier sowieso zu keiner Lösung kommen. Fakt ist, dass der Bruder ihre Taschen stehen sah. Das muss reichen.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

20.10.2017 um 12:34
Zitat von Robin76Robin76 schrieb:Wir haben uns eigentlich darauf geeinigt, dass wir über dieses Thema nicht mehr diskutieren, weil wir hier sowieso zu keiner Lösung kommen. Fakt ist, dass der Bruder ihre Taschen stehen sah. Das muss reichen.
Wer ist denn "wir"?


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

20.10.2017 um 12:36
@eldec
SCMP77, Maine-Coon und ich haben oben festgestellt, dass es eigentlich nichts bringt, darüber zu rätseln wie das Apartment aufgebaut war. Fakt ist, dass der Bruder die Taschen stehen sah und das reicht aus.


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20.10.2017 um 15:25
@palina
Zitat von palinapalina schrieb:Ich lese schon etwas länger mit, einiges ist für mich nicht nachvollziehbar:Dew schrieb:3.) Ein Arbeitgeber tut das nicht aus Menschenfreundlichkeit, sondern weil es sonst Probleme mit der BG gibt. Die Mitarbeiter zahlen dafür nichts.  Die Mitarbeiter zahlen nichts für die Unterkunft? Oder sie Zahlen nicht für die Reinigung und das regelmässige Wechseln der Bettwäsche?Kann ich nirgendwo nachlesen, könnte mir jemand mit einer Quelle auf die Sprünge helfen?Welche Rolle spielt die BG bei so einer Anmietung?
Eine Freundin von mir hat bis vor einem Jahr oder so bei der Buchhaltung eines Großkonzerns gearbeitet. Die wurden zum Jahresabschluss abteilungsweise in Hotels in Arbeitsplatznähe eingemietet, damit sie nicht nach 10 Stunden und mehr noch heimfahren mussten und am nächsten Morgen wieder frisch auf der Matte standen. Die hätten sich bedankt, wenn sie das auch noch hätten bezahlen müssen.

Es gibt da heiß diskutierte versicherungstechnische Probleme im Zusammenhang mit Heimfahrten nach solchen Marathonarbeitssessions. Und da mischt die BG auch mit. Die hängt nämlich bei Wegeunfällen der Arbeitnehmer mit drin.

Die gesetzlichen Regelungen sind in der Hinsicht schwammig. Ein wunderbares Feld für arbeitsrechtliche Klagen in Schadensfällen.

Um solchen Problemen aus dem Weg zu gehen, hat der DWD diese Buden für seine Mitarbeiter angemietet.

Stern-Artikel:
Das Apartment, das der Deutsche Wetterdienst für seine Mitarbeiter angemietet hat, liegt im Erdgeschoss, Nummer 104.


Besitzer der Gebäude ist der Flughafenbetreiber. Im Eingangsbereich hängt ein Kasten, in dem angeschlagen ist, was die Bewohner dort alles nicht dürfen und wie das mit der Reinigung, Handtüchern und der Bettwäsche organisiert ist. Für Leute, die da länger wohnen und ihre persönliche Wäsche waschen und trocknen wollen, gibt es eine Kooperation mit dem "pink Hotel", weil die Burg wegschimmelt, wenn die Bewohner ihre Wäsche in den Buden trocknen.

In so einer Hütte wird man vom Arbeitgeber untergebracht, aber glaubt es ruhig, bezahlen tut dafür keiner.

MfG

Dew


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

20.10.2017 um 17:23
Ja, in der Privatwirtschaft geht es großzügiger zu, da bezahlt der Arbeitgeber für seine Leute eine Wohngelegenheit auswärts. Aber im öffentlichen Dienst? Ich kenne ein Justizzentrum, wo die eigenen Mitarbeiter an den Arbeitgeber mtl. 10 Euro für das Parken auf dem justizeigenen Parkplatz zahlen müssen, während rechtsuchende Bürger und Rechtsanwälte, also die "Kunden", dort umsonst halten dürfen.

Aber egal, wie es im Fall Birgit A. ist: für mich ist noch nicht geklärt, wer zum damaligen Zeitpunkt ebenfalls Zutritt zum Gebäude 669 hatte bzw. damals auch da gewohnt hat außer ggf. dem Bruder.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

20.10.2017 um 17:42
Zitat von AndanteAndante schrieb:Aber egal, wie es im Fall Birgit A. ist: für mich ist noch nicht geklärt, wer zum damaligen Zeitpunkt ebenfalls Zutritt zum Gebäude 669 hatte bzw. damals auch da gewohnt hat außer ggf. dem Bruder.
Im Sternartikel ist von 40 angehenden Flugbegleitern aus Spanien und Portugal die Rede. Ob die alle zum fraglichen Zeitpunkt anwesend bzw. Dienst am Flughafn Hahn hatten, weiß vielleicht die Polizei, wir wissen es nicht. Ob die über Ostern alle frei hatten und (möglicherweise ihnen zustehende Frei-) Flüge in die Heimat genutzt haben, wissen wir ebenfalls nicht, hoffentlich aber die Polizei.
Dann ist noch von einem Büro der Gewerkschaft VERDI im Sternartikel die Rede, ob das am Ostersonnabend besetzt war, weiß sicher die Polizei, wir nicht.
Ansonsten soll das Gebäude ziemlich leer gestanden haben. Ob es überhaupt keine anderen Mieter gab oder nur ganz wenige, wir wissen es nicht, die Polizei hoffentlich schon.
Ob der Reinigungsdienst oder ein Hausmeister an diesem Tag tätig war, ... wir wissen es nicht.

@Dew
Zitat von DewDew schrieb:Im Eingangsbereich hängt ein Kasten, in dem angeschlagen ist, was die Bewohner dort alles nicht dürfen und wie das mit der Reinigung, Handtüchern und der Bettwäsche organisiert ist.
Wie IST das mit der Reinigung, der Bettwäsche und den Handtüchern denn organisiert?

Kann man das Treppenhaus als Fremder einfach so betreten oder braucht man dafür einen Schlüssel?

Könnte man die Erdgeschossapartments ohne Benutzung des Treppenhauses erreichen, indem man über die Brüstung des Laubengangs steigt?


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

20.10.2017 um 18:04
@Andante
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ja, in der Privatwirtschaft geht es großzügiger zu, da bezahlt der Arbeitgeber für seine Leute eine Wohngelegenheit auswärts. Aber im öffentlichen Dienst?
ich gehe davon aus, dass man als Pendler im öffentlichen Dienst -welcher Meteorologe vom DWD wohnt schon in Lautzenhausen oder in einem der umliegenden Dörfer- sowohl Fahrt- als auch ggf. Unterkunftskosten beim Arbeitgeber geltend machen kann.
Alles andere wäre mMn. nicht nachvollziehbar. Schon garnicht bei überlanger Schichtarbeit.
Wenn der DWD gegenüber der Flughafengesellschaft als Mieter auftritt, darf man davon ausgehen,
dass der DWD die Mietkosten für die von ihm gemieteten Einheiten auch übernommen hat.

... hat aber auch nicht wirklich etwas mit dem Fall zu tun ....


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

20.10.2017 um 18:13
Was nachvollziehbar ist, muss nicht auch zwangsweise logisch sein. Wäre hier in dem Fall vieles logisch, würde man sicher schon längst einen Abschlussbericht verfasst haben. Dem ist jedoch nicht so.

Hier wird zu sehr im klein und klein quasi auf Nebenschauplätzen Energie verbraucht. Das ist sicher kein Fehler, jedoch sollte man bei allem Engagement auch mal "unlogisch" denken dürfen.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

20.10.2017 um 18:15
Ich habe noch einen Gedanken zu dem Brötchenzeugen, es handelt sich um eine Plausibilität bzw Wahrscheinlichkeit.

Angenommen die Aussage entspricht nicht der Wahrheit oder um es freundlicher zu formulieren : der Zeuge irrte sich.
Demnach hätte BA sich "ordnungsgemäß" ausgeruht bis zum frühen Nachmittag. Woher sollte ein Täter wissen wie lange BA sich ausruht und wie hoch ist Wahrscheinlichkeit dann auf den Täter zu treffen ?

Ist es nicht einfacher wenn die unbekannte Person den Schichtablauf kennt und die Frau dann direkt abpasst am frühen Morgen ?

Möglicherweise wäre auch an dem Parkplatz gegen Mittag mehr Publikumsverkehr ?


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