Der Fall Birgit A. aus Lohmar
20.10.2017 um 10:16Man kann Eurer Meinung nach also nicht davon ausgehen, dass Frau A im App Nr. 104 wohnte und der Bruder z.B. in App 103?
In einer Appartement-Kombination also, bei welcher -wie beim abgebildeten Beispiel App 201 und App 202-
die Appartements 104 und 103 ggf. diese sog. "Einheit" bilden?
Natürlich ist mir nicht bekannt, ob eine Einheit aus den Appartement-Nrn. 104 und 105 oder 104 und 103 zusammensetzt.
Entsprechend hätte der Bruder ggf. mit App.-Nr. 103 oder 105 eine Einheit mit seiner Schwester geteilt, die in App.-Nr. 104 wohnte.
Im Exposee steht, dass sich eine Einheit aus zwei Büroräumen zusammensetzt, doch vermute ich, dass diese sog. Büroräume auch als Wohnräume vermietet wurden.
Vgl. hierzu die Beschreibung des Appartements von Frau A im Stern-Artikel mit dem Foto im dem Exposee.
Aber das scheint hier iwie nicht wirklich vorstellbar / denkbar zu sein, weil
a) sich das Appartement Nr. 104 im Erdgeschoß befindet, und das Exposee Einheiten auf der ersten Etage darstellt
b) man ernsthaft die Option in Betracht zieht, dass man sich beim DWD nach der Nachtschicht zum Ausruhen ins vorgewärmte Bett eines Kollegen legen muss
Die Klärung der Begrifflichkeiten könnte beim Thema "Appartement" vllt. wenigstens einen Minimalkonsens bringen:
eine "Einheit" besteht lt. Beschreibung im Exposee aus zwei Räumen.
In der Abbildung werden diese einzelnen Räume (inkl. Vorraum und Badbenutzung) als Appartement bezeichnet.
Original anzeigen (0,2 MB)
In einer Appartement-Kombination also, bei welcher -wie beim abgebildeten Beispiel App 201 und App 202-
die Appartements 104 und 103 ggf. diese sog. "Einheit" bilden?
Natürlich ist mir nicht bekannt, ob eine Einheit aus den Appartement-Nrn. 104 und 105 oder 104 und 103 zusammensetzt.
Entsprechend hätte der Bruder ggf. mit App.-Nr. 103 oder 105 eine Einheit mit seiner Schwester geteilt, die in App.-Nr. 104 wohnte.
Im Exposee steht, dass sich eine Einheit aus zwei Büroräumen zusammensetzt, doch vermute ich, dass diese sog. Büroräume auch als Wohnräume vermietet wurden.
Vgl. hierzu die Beschreibung des Appartements von Frau A im Stern-Artikel mit dem Foto im dem Exposee.
Aber das scheint hier iwie nicht wirklich vorstellbar / denkbar zu sein, weil
a) sich das Appartement Nr. 104 im Erdgeschoß befindet, und das Exposee Einheiten auf der ersten Etage darstellt
b) man ernsthaft die Option in Betracht zieht, dass man sich beim DWD nach der Nachtschicht zum Ausruhen ins vorgewärmte Bett eines Kollegen legen muss
Die Klärung der Begrifflichkeiten könnte beim Thema "Appartement" vllt. wenigstens einen Minimalkonsens bringen:
eine "Einheit" besteht lt. Beschreibung im Exposee aus zwei Räumen.
In der Abbildung werden diese einzelnen Räume (inkl. Vorraum und Badbenutzung) als Appartement bezeichnet.
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