FrankM schrieb:Heilpraktiker dürfen in den Bereichen nicht tätig sein:
- keine verschreibungspflichtigen Medikamente
- meldepflichtigen Krankheiten
- Zahnmedizin
- Strahlentherapie
- Leichenschau
- Geburtshilfe
- sexuell übertragbare Geschlechtskrankheiten
Jaaiiin.
Die HP können ja durchaus "begleitend" tätig werden. Das erweitert den Rahmen der Möglichkeiten Geld abzuschöpfen ja wieder erheblich.
Ja, die Zahnmedizin ist frei von Heilpraktikern, was nicht heisst, dass nicht auch da Schwachsinnstherapien angeboten werden können. Dann halt durch Zahnärzte.
:(Warum nicht auch die Zahnmedizin dem zügellosen Wahn öffnen?
Was sagen die HP-Verfechter dazu?
Ein HP mit Black&Decker Schlagbohrmaschine und anschliessend dann, soll ja ganz natürlich rüberkommen, eine Bärlauchfüllung.
Zur Betäubung gibts dann vorher ein paar Globuli in hohen Potenzen, denn wenn kein Wirkstoff mehr vorhanden ist wirkts erst so richtig, weiss der geneigte Eso doch.
:Y:Jede Krankenschwester und jeder Arzt lernt es Spritzen zu setzen, Blut abzuzapfen und behandelt im Laufe seiner Ausbildung unter ständiger Kontrolle x Menschen.
HPler können den Schein erwerben ohne überhaupt ein einziges Mal einen kranken Menschen zu Gesicht bekommen zu haben.
Muss man sich einfach mal geben.
Das ist dann wirklich so als liesse man seinen Wagen bei der Frisörin um die Ecke reparieren, die ein paar mal in die im Salon ausliegende Autozeitung geblickt hat.
So einen Stunt hätten nicht einmal die Schildbürger 1725 zu stande gebracht aber die Politik in Deutschland 2020.
Ein Armutszeugnis sondergleichen.