@gardner und das ist genauso eine Verleumdung.
Nein, denn in der Aussage (Hervorhebung durch mich):
geeky schrieb:"Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten. Wenn ein Arzt homöopathische Mittel verschreibt, weil er von ihrer Heilungskraft überzeugt ist, hat er nichts im Berufsstand eines Arztes verloren. Wenn er sie verschreibt, obwohl er weiß, dass sie nichts nützen, ist er ein Betrüger."
Werner Gruber
wird weder eine bestimmte Person noch ein bestimmter Berufsstand als solche/r (noch dazu haltlso) beschuldigt/verleumdet. Wem angewandte Grammatik nicht fremd ist, erkennt klar den Konditionalsatz, eingeleitet mit "wenn". Hier wird eine Bedingung an die Schlussfolgerung geknüpft. "Wenn jemand, der weiß, dass sein Medikament nichts nützt, es trotzdem verschreibt, dann ...." darf man das ruhig Betrug nennen. Es handelt sich um eine reine Definition, nicht um eine gezielte Anklage/Beschuldigung oder gar Verleumdung.
Solange der Beweis fehlt, dass ein bestimmter Arzt so vorgeht, solange darf ich den auch nicht des Betruges bezichtigen. Sollte ich es aber erfahren, dann darf ich sehr wohl den Verdacht äußern.
Im Übrigen darf ich auch allgemein definieren, welches Verhalten man als Betrug wertet, so wie man eben auch allgemein einen Dieb definiert, indem man sagt, dass "jeder, der anderer Leute Hab und gut entwendet, ohne die Erlaubnis dafür oder eine legitimierte Berechtigung zu besitzen, ein Dieb ist", ohne aber mit dieser Definition eine bestimmte Person zu beschuldigen/verleumden. Ich darf allerdings keine bestimmte Person bezichtigen, ein Dieb zu sein, solange mir der Beweis fehlt.
Ich darf daher niemanden verdächtigen, wenn ich
1. keinen Beweis habe oder gar
2. das Gegenteil der Fall ist
Zu behaupten, Chemos heilen keinen Krebs, ist daher Verleumdung, denn es ist einfach nicht wahr.
Hör auf, die Dinge hier zu relativieren, so wurde das damals nicht geschrieben, sondern es wurde kategorisch der Arzt, oder die Ärzte als kriminell bezeichnet.
Kannst Du diesen Post bitte mal verlinken? Du wurdest vor einer Seite zwar schon einmal darum gebeten, hast es aber bisher verabsäumt, dem nachzukommen. Dh, zur Zeit steht da nur Deine Anklage, ohne jeden Nachweis.
Nicht, dass Du Dich womöglich irrst oder gar jemanden verleumdest.
@geisterfrei "In meinen Augen ist der Hinterhuber ....", ists auch schon wieder keine.
Das könnte dennoch kritisch werden. So einfach mit einem "ich meine das" ist eine Verleumdungsklage doch nicht auszuhebeln.